Abmahnung Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb
Abmahnung Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. – Rechtsanwalt hilft
Sie haben eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen erhalten? Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Bearbeitung von Abmahnungen des Verbands bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. und anderen wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten.
Was ist der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.?
Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. wurde im Jahr 2018 von sämtlichen bayerischen Kfz-Innungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gegründet. Diese Innungen beobachteten bereits seit Jahrzehnten unabhängig voneinander den Wettbewerb im Kraftfahrzeuggewerbe zum Schutz ihrer Innungsmitglieder.
Rechtliche Grundlagen der Abmahnbefugnis
Der Verband ist als qualifizierter Wirtschaftsverband nach § 8b UWG registriert und somit eine nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG anspruchsberechtigte Stelle. Dies verleiht ihm die rechtliche Befugnis zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen im Kraftfahrzeugbereich.
Mitgliederstruktur des Verband bayerischer Kfz-Innungen
Dem Verband bayerischer Kfz-Innungen gehören alle sieben bayerischen Kfz-Innungen als unmittelbare Mitglieder an:
- Kfz-Innung München-Oberbayern (ca. 1.867 Mitgliedsbetriebe)
- Kfz-Innung Schwaben (ca. 1.009 Mitgliedsbetriebe)
- Kfz-Innung Mittelfranken (ca. 705 Mitgliedsbetriebe)
- Kfz-Innung Unterfranken (ca. 772 Mitgliedsbetriebe)
- Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Oberpfalz und Kreis Kelheim/NDB (ca. 751 Mitgliedsbetriebe)
- Innung des Kraftfahrzeughandwerks Oberfranken (ca. 634 Mitgliedsbetriebe)
- Kfz-Innung Niederbayern (ca. 785 Mitgliedsbetriebe)
Durch diese Struktur repräsentiert der Verband mittelbar über 6.500 Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes in Bayern, die auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt tätig sind.
Typische Abmahnvorwürfe der bayerischen Kfz-Innungen
Gewerbliches Handeln als Privatanbieter getarnt
Ein häufiger Abmahngrund durch den Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. ist das Anbieten von Kraftfahrzeugen im Internet unter Vortäuschung eines privaten Verkaufs, obwohl tatsächlich gewerblich gehandelt wird.
Rechtliche Bewertung des gewerblichen Handelns
Nach der Rechtsprechung liegt gewerbliches Handeln bereits dann vor, wenn:
- Mehrere Fahrzeuge innerhalb kurzer Zeit angeboten werden
- Das Angebotsverhalten über das übliche Maß privater Verkäufe hinausgeht
- Regelmäßige Verkaufsaktivitäten erkennbar sind
Dabei ist unerheblich, ob bereits ein Kfz-Handel angemeldet wurde oder nicht. Entscheidend ist das tatsächliche Marktverhalten als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Die Abmahnung des Verbands bayerischer Kfz-Innungen stützt sich regelmäßig auf einen Verstoß gegen §§ 3 Abs. 1, Abs. 3 i.V.m. Nr. 22 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG. Durch das private Anbieten gewerblicher Verkäufe wird gegenüber Verbrauchern der unzutreffende Eindruck erweckt, es handele sich um einen Verbraucherverkauf.
Inhalt einer Abmahnung des Verband bayerischer Kfz-Innungen
Unterlassungsaufforderung und Unterlassungserklärung
Bei einer Abmahnung des Verbands bayerischer Kfz-Innungen wird typischerweise eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese verpflichtet zur künftigen Unterlassung folgender Handlungen:
- Verkaufsanzeigen für Kraftfahrzeuge ohne eindeutigen Hinweis auf den gewerblichen Charakter
- Nutzung privater Verkaufsbereiche bei gewerblichen Angeboten
- Verschleierung der Unternehmereigenschaft gegenüber Verbrauchern
Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung
Die Unterlassungserklärung ist regelmäßig mit einer Vertragsstrafe von 5.000 EUR bewehrt, die bei jeder künftigen Zuwiderhandlung fällig wird. Eine Ausnahme gilt nur, wenn durch Kaufverträge, Steuerbescheide oder ähnliche Dokumente nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug tatsächlich längerfristig im Privatvermögen stand.
Wichtiger Hinweis: Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. macht diese Vertragsstrafen tatsächlich geltend! Betroffene müssen mit der konsequenten Durchsetzung von Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro rechnen, wenn sie nach Abgabe der Unterlassungserklärung erneut gegen die eingegangenen Verpflichtungen verstoßen.
Kostenerstattung für die Abmahnung
Zusätzlich fordert der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von typischerweise 296,31 EUR (inklusive 19% Umsatzsteuer) gemäß § 13 Abs. 3 UWG.
Wie sollten Sie auf eine Abmahnung reagieren?
Rechtliche Prüfung der Abmahnung
Eine Abmahnung bayerischer Kfz-Innungen sollte niemals ungeprüft akzeptiert werden. Folgende Aspekte bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung:
- Berechtigung des Abmahners zur Geltendmachung der Ansprüche
- Rechtmäßigkeit der behaupteten Wettbewerbsverstöße
- Angemessenheit der geforderten Unterlassungserklärung
- Berechtigung und Höhe der Kostenerstattung
Modifikation der Unterlassungserklärung
Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sind häufig zu weitgehend formuliert und sollten durch einen spezialisierten Rechtsanwalt modifiziert werden, um unnötige Risiken zu vermeiden. Dies ist besonders wichtig, da der Verband bayerischer Kfz-Innungen bei späteren Verstößen gegen abgegebene Unterlassungserklärungen konsequent Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro geltend macht.
Präventive Beratung verhindert teure Folgeschäden: Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Anpassung der Unterlassungserklärung im Vorfeld kann erhebliche Kosten und weitere rechtliche Auseinandersetzungen verhindern.
Verhandlung über Kosten und Vertragsstrafe
Sowohl die Höhe der Abmahnkosten als auch die Vertragsstrafe können unter Umständen reduziert oder ganz vermieden werden, wenn eine sachgerechte rechtliche Verteidigung erfolgt.
Warum spezialisierte Rechtsberatung wichtig ist
Komplexität des Wettbewerbsrechts
Abmahnungen des Verbands bayerischer Kfz-Innungen berühren komplexe Bereiche des Wettbewerbsrechts, die fundierte Rechtskenntnisse erfordern. Eine fehlerhafte Reaktion kann zu erheblichen finanziellen Folgen führen.
Reale Gefahr hoher Vertragsstrafen
Die Erfahrung zeigt: Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. setzt Vertragsstrafen aus abgegebenen Unterlassungserklärungen tatsächlich durch. Betroffene Personen haben bereits Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro zahlen müssen, nachdem sie gegen eingegangene Unterlassungsverpflichtungen verstoßen hatten.
Deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung unerlässlich, um:
- Überzogene Unterlassungserklärungen zu modifizieren
- Künftige Verstöße zu vermeiden
- Erhebliche finanzielle Risiken zu minimieren
Präventive Beratung für Kfz-Händler
Neben der Abwehr bereits ergangener Abmahnungen bieten wir präventive Beratung für Kfz-Händler und Privatpersonen, die gelegentlich Fahrzeuge verkaufen, um künftige Abmahnungen zu vermeiden.
Erfahrung mit bayerischen Kfz-Innungen
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen bayerischer Kfz-Innungen sowie mit dem Verband bayerischer Kfz-Innungen und kennt die typischen Argumentationsmuster und Verhandlungsspielräume.
Kostenlose Erstberatung bei Kfz-Abmahnungen
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- Besprechen wir Ihre Abmahnung auf Berechtigung und Angemessenheit
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