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Abmahnung VDFI - Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VDFI
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie (VDFI) e.V., Thomas-Mann-Straße 9, 55122 Mainz, vor.

Nach Angaben in der Abmahnung sei der VDFI e.V. ein Zusammenschluss von mehr als 20 industriellen Anbietern von daunen- und federngefüllten Produkten aus Deutschland. Zu den Mitgliedern des VDFI zählten führende Unternehmen der Daunen- und Federnindustrie, die unter anderem auch Hersteller aus der Bekleidungsindustrie beliefern würden.
Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des VDFI gehöre es, gemeinschaftliche Werbe- und PR-Aktionen der Mitglieder zu organisieren, Informationsmaterial über Federn und Daunen zu generieren und zur Verfügung zu stellen, sowie Lobbyarbeit und Engagement in der Qualitätssicherung und des Tierschutzes zu leisten.

Gemäß den Anforderungen des § 8 (3) Nr. 2 UWG sei der VDFI finanziell, personell und sachlich ausreichend ausgestattet, um die oben genannten Aufgaben wahrzunehmen, und daher berechtigt, Zuwiderhandlungen von Marktteilnehmern gegen die Interessen der Mitglieder des VDFI e.V. zu ahnden.

Mit der Abmahnung lässt der Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie die Verwendung der Bezeichnung „Down“ bei einem Kleidungsstück beanstanden, dass nach Angaben in der Abmahnung tatsächlich keine Daunen enthält. Durch die Verwendung des Zeichens „Down" für Bekleidungswaren, die keine Daunenfüllung oder sonstige Daunenbestandteile aufweisen, täusche der Empfänger der Abmahnung die Verbraucher über eine wesentliche Eigenschaft der Ware. Hierin liege eine irreführende
geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 (1) Satz 2 Nr. 1 UWG.

Als rechtsfähigem Interessenverband im Sinne von § 8 (3) Nr. 2 UWG stehe dem VDFI e.V. bezüglich des aufgezeigten Wettbewerbsverstoßes ein Unterlassungsanspruch gemäß § 8 (1) i.V.m. §§ 3, 5 (1) Satz 2 Nr. 1 UWG zu.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird seitens des VDFI e.V. mit 50.000 EUR beziffert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Verbands der Deutschen Daunen- und Federnindustrie erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

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