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Abmahnung Universal Music GmbH Rasch

Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei Rasch

Bitte beachten Sie zum Thema Universal Music GmbH unseren Blog zur Kanzlei Rasch.

 

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, Berlin, vor.

Die Firma Universal Music GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Rasch Rechtsanwälte, Hamburg, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Titels

"The Fame"

der Künstlerin

Lady Gaga

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf (also dem abgemahnten Musiktitel) sämtliche Werke, an denen die Firma Universal Music GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über die Rasch Rechtsanwälte .

   

Ansprechpartner

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