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Abmahnung Udo Lindenberg

Urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Udo Lindenberg
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Udo Lindenberg vor. In der Abmahnung, die Udo Lindenberg durch seine Bevollmächtigten aus Hamburg aussprechen lässt, wird zunächst dargelegt, dass Herr Lindenberg nicht nur ein sehr bekannter und erfolgreicher Sänger, sondern auch ein äußerst erfolgreicher und bekannter Maler sei.

Sodann lässt Herr Udo Lindenberg das Angebot und den Verkauf eines Bildes mit dem Titel „No Panic“ beanstanden, zumal dieses Bild tatsächlich nicht von ihm stammen würde. Indem der Empfänger Fälschungen der Werke des Herrn Lindenberg anbieten würde, würde dieser das ausschließlich Herrn Lindenberg als Urheber zustehende Recht zur Verbreitung von Vervielfältigungsstücken seiner Werke nach § 15 Abs. Nr. 2, § 17 UrhG sowie dessen Persönlichkeitsrechte verletzen.

Herr Lindenberg lässt sodann zur Unterlassung auffordern. Der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, wonach der Empfänger der Abmahnung es zukünftig unterlassen soll, Kunstwerke, die tatsächlich nicht von Herrn Udo Lindenberg stammen, als von Herrn Lindenberg stammend anzubieten und/oder zu verbreiten und/oder zu bewerben und/oder auf sonstige Weise in den Verkehr zu bringen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtungserklärung soll  der Abgemahnte eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,00 zu zahlen. Für vorsätzlich begangene Zuwiderhandlungen wird die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen.

Zudem soll der Abgemahnte Auskunft über den Umfang und die Dauer der unerlaubten Verbreitungshandlungen erteilen und zwar durch Vorlage einer geordneten schriftlichen Darstellung, die insbesondere folgende Angaben enthält:

- Name und Anschrift der Bezugsquelle, von der als „original signierte Zeichnung ,No Panic' von Udo Lindenberg" verkaufte Bild bezogen wurde, sowie eine Auflistung sämtlicher weiterer Werke, die von dieser als von Udo Lindenberg stammend bezogen wurden,

- Auflistung sämtlicher Werke, die als von Udo Lindenberg stammend verkauft wurden, unter Angabe des jeweiligen Verkaufspreises und Verkaufsdatums sowie unter Angabe der jeweiligen Gewinne und Gestehungskosten.

Weiter fordert Herr Lindenberg auf, ihm zu bestätigen, dass der  Schadensersatzanspruch des Herrn Lindenberg dem Grunde nach anerkannt würde.

Letztendlich soll der Empfänger der Abmahnung die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 31.250 EUR, mithin 1.366,80 EUR netto tragen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Udo Lindenberg erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

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