Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Udo Koch

Markenrechtliche Abmahnung des Herrn Udo Koch - Marke Rockchip
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung des Herrn Udo Koch, An der Alten Kirche 108, 48165 Münster, vertreten durch die Rechts- & Steuerkanzlei Norbert Berg, Kerstingkamp 5, 48159 Münster bzw. Königsstr. 22/23, 48143 Münster, vor. Die Abmahnung ist unterzeichnet durch einen Rechtsanwalt Kraft. Der Anschrift nach dürfte es sich dabei um Herrn Rechtsanwalt Volker Kraft handeln.

Vorwurf der Abmahnung ist die Verletzung der Marke „Rockchip“ im Rahmen eines eBay-Angebots.

Rechtsanwalt Kraft von der Kanzlei Norbert Berg erklärt dem Empfänger der Abmahnung, dass sein Mandant Udo Koch allein berechtigter Inhaber der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) am 06.06.2012 angemeldeten und am 27.11.2012 eingetragenen Wortmarke „Rockchip“ sei. Die Veröffentlichung sei am 28.12.2012 erfolgt; die Marke sei für die Klassen 9, 28 und 38 eingetragen und stehe in Kraft.

Der Markeninhaber Udo Koch will jedoch festgestellt haben, dass die Marke „Rockchip“ bei der Bewerbung eines Produktes auf der Internetplattform eBay verwendet worden sei; dieser Verwendung habe Udo Koch allerdings nicht zugestimmt, sodass hierdurch seine Markenrechte verletzt worden seien. Zudem sollen potentielle Verbraucher durch die Verwendung der Marke Rockchip in die Irre geführt werden, weil wahrheitswidrig den Eindruck erweckt würde, dass der Empfänger der Abmahnung in einer „sonstigen besonderen Beziehung" zu Herrn Udo Koch stehe, womit die Unterscheidungskraft und Wertschätzung der Marke ausgenutzt und der Wert der Marke im Ergebnis beeinträchtigt werden soll.

Der Empfänger der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Auskunftserteilung aufgefordert. Ebenfalls sollten die Abmahnkosten zu Gunsten der Rechtsanwalts- & Steuerkanzlei Norbert Berg erstattet werden.

Die der Abmahnung beiliegende und im Entwurf vorformulierte Unterlassungserklärung sollte keines Falls unverändert unterzeichnet und zurückgereicht werden.


UPDATE 18.08.2016: Abmahnung zweifelhaft

Eine nähere Befassung mit der Abmahnung, die Rechtsanwalt Kraft von der Münsteraner Rechtsanwalts- & Steuerkanzlei Berg (Rechtsanwalt Norbert Berg) im Namen von Udo Koch wegen der Marke Rockchip ausgesprochen hat, lässt erhebliche Zweifel an der Begründetheit und Berechtigung der Forderungen aufkommen.

Sollten auch andere Händler von einer markenrechtlichen Abmahnung des Herrn Udo Koch betroffen sein, sollten sie sich umgehend an einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um unnötige Kosten oder gar Schäden von vornherein abzuwenden.


Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß
In der aktuellen Praxis zeigt sich, dass Abmahnungen im Bereich Cartier / Richemont weiterhin ausgesprochen werden – allerdings häufig durch andere Kanzleien und mit teilweise ver…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein Instagram-Profil ist schnell erstellt. Ein Logo wird hochgeladen, ein kurzer Beschreibungstext ergänzt, ein paar Beiträge werden veröffentlicht, vielleicht noch ein Link zur e…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
WhatsApp ist schnell, direkt und persönlich. Genau darin liegt für Unternehmen der Reiz. Eine Nachricht wird meist innerhalb kurzer Zeit gelesen, landet nicht im Spam-Ordner und w…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein lachendes Kind am Strand. Der erste Schultag. Das stolze Foto nach dem Fußballturnier. Ein kurzer Clip aus dem Kinderzimmer, weil die Situation gerade lustig, rührend oder bes…