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Abmahnung Twentieth Century Fox

Abmahnung Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH spricht durch die Kanzlei Waldorf Frommer urheberrechtliche Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Filmwerken aus. 

Von den Abmahnungen der  Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH sind Urheberrechtsverletzung in sogenannten Tauschbörsen betroffen. 

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Rechtsvertreter: Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12, 80336 München
Betroffene Werke

Spielfilme:

Wolverine: Der Weg des Kriegers
Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen
Hitchcock
Der Schlussmacher
Abraham Lincoln: Vampirjäger
Life of Pi: Schiffbruch mit Tiger
Taffe Mädels
EPIC – Verborgenes Königreich
Prometheus – Dunkle Zeichen
Chronicle – Wozu bist du fähig?
The Sessions – Wenn Worte berühren
The Descendants – Familie und andere Angelegenheiten
Stirb langsam – Ein guter Tag zum Sterben

TV-Serien:

Modern Family
Sons Of Anarchy
Homeland
The Americans
New Girl
How I Met Your Mother

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzung in Folge einer widerrechtlichen Verwertung geschützter Film-Werke in Tauschbörsen, an denen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen sollen, aussprechen. Die entsprechenden Verstöße seinen durch die Firma ipoque GmbH beweisverwertbar durch verifizierten Datenverkehr festgestellt und protokolliert worden.

Ein  entsprechender Ermittlungsdatensatz liegt dem Schreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte zumeist bei. Mit Hilfe der entsprechenden IP-Nummer konnte dann durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Wege eine richterlichen Beschlusses der Provider verpflichtet werden, die Adressdaten des Anschlussinhabers herauszugeben. Auch ein solcher Beschluss des Landgerichts ist der Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH regelmäßig beigefügt. 

In der Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ist hierzu zu lesen:

„Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Download ist als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG rechtswidrig. Ebenfalls illegal ist die mit dem Angebot bzw. Download einer Datei verbundene Vervielfältigung nach § 16 UrhG

Illegale Tauschbörsenangebote lassen sich stets nur bis zum betreffenden Internetanschluss, also "bis zur Haustür", zurückverfolgen. Der Bundesgerichtshof hat aus diesem Grund eine tatsächliche Vermutung dahingehend aufgestellt, dass der Anschlussinhaber für eine über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist (Bundesgerichtshof, 12.05.2010, Az. I ZR 121/08). Vor diesem Hintergrund hat sich unsere Mandantschaft an Sie als Anschlussinhaber zu wenden.“

Sodann lässt die Kanzlei Waldorf Frommer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Schadensersatzes auffordern, der beispielhaft wie hier berechnet wird:

Abmahnung Twentieth Century Fox  Waldorf Frommer

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben sollten, raten wir an, diese Abmahnung ernst zu nehmen. In keinem Fall sollte man derartige Abmahnungen ohne die entsprechende rechtliche Prüfung als „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abtun. Auch für den Fall, dass davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, das betroffene Werk also Tatsächlich im Tauschbörsen heruntergeladen und zum upload zur Verfügung gestellt wurde, sollte die durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden, da diese unserer Auffassung nach deutlich zu weit gefasst ist und eine lebenslange Verpflichtung des Abgemahnten zur Unterlassung zur Folge hat. Aus unserer Erfahrung heraus können wir auch abraten, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne anwaltlichen Beistand an die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH zu übersenden. Hier muss insbesondere bedacht werden, dass eine Unterlassungserklärung schnell als Anerkenntnis oder Schuldeingeständnis ausgelegt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Fragen und Antworten zu Filesharing Abmahnungen.

Ansprechpartner

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