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Abmahnung Tupperware Deutschland GmbH

Erfahrung mit einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Tupperware Deutschland GmbH
| Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Tupperware Deutschland GmbH, vertreten durch ihre in Friedrichsdorf ansässigen Rechtsanwälte, vor.

Gegenstand der Abmahnung der Tupperware Deutschland GmbH ist die angeblich widerrechtliche Verwendung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern/Lichtbildwerken (Produktfotos) im Rahmen der Bewerbung von Tupperware-Produkten in einem eBay-Angebot.

Mit ihrer Abmahnung fordert die Firma Tupperware Deutschland GmbH zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenso sollen Abmahnkosten und Lizenzschadensersatz in Höhe von 200,00 € gezahlt werden.

Nach unserer Erfahrung hängt es stark vom Einzelfall ab, ob derartige Forderungen der Höhe nach berechtigt sind. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, lassen sich hier unter Umständen noch „ein paar Euro“ einsparen – dies sollte jedoch nicht das Hauptaugenmerk der Abmahnung sein.

Von entscheidender Bedeutung ist nämlich vielmehr die mit der Abmahnung der Firma Tupperware Deutschland GmbH geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese sieht vor, dass der Empfänger der Abmahnung für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € an die Firma Tupperware Deutschland GmbH zahlen soll. Schon deshalb konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben, um so mögliche und unter Umständen existenzielle Risiken für die Zukunft von vornherein zu vermeiden.

Nach unserer Erfahrung handelt es sich bei dieser Abmahnung auch nicht um einen Einzelfall.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Firma Tupperware Deutschland GmbH erhalten haben, können Sie sich bei Rückfragen natürlich gern an uns wenden – rufen Sie uns unverbindlich an.

Ansprechpartner

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