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Abmahnung TradeTeXX GmbH

Abmahnung TradeTeXX GmbH durch die Kanzlei Faustmann.Recht
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Abmahnung im Wettbewerbsrecht – Was Sie wissen müssen, Aktuell, Abmahnung

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der TradeTeXX GmbH, Grosshorst 24, 30916 Isernhagen, durch die Kanzlei Faustmann.Recht vor.

Rechtsanwalt Jörg Faustmann ist uns seit vielen Jahren in Verbindung mit zahlreichen Abmahnungen bekannt (seinerzeit noch unter der Kanzlei Faustmann Neumann Rechtsanwälte).

Von der aktuellen Abmahnung der TradeTeXX GmbH ist das Marktsegment „Atemschutzmasken“ betroffen.

Nach Angaben in dieser Abmahnung vertreibt die TradeTeXX GmbH Atemschutzmasken im Zwischenhandel. Der Empfänger der Abmahnung stehe daher mit der TradeTeXX GmbH im Wettbewerb im Sinne des UWG (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG).

Es sei der TradeTeXX GmbH aufgefallen, dass der Abgemahnte bei einem Angebot für Atemschutzmasken mit einem angeblichen Schutz vor „Corona“ und „LUX SARS-COV-2“ prominent bei den Schlagwörtern des Angebots werbe. Soweit Nutzer nach dieser Verwendungsart suchen würden, würden sie unmittelbar zu dem beanstandeten Angebot gelangen. Zudem würde ein Schutz gegen Viren und Bakterien angegeben, der so nicht bestände.

Die so beworbenen Artikel seien jedoch in keiner Weise geeignet, einen wirksamen Schutz gegen Viren o.ä. zu gewährleisten. Insofern sei zum einen die zugesicherte Eigenschaft nicht gewährleistet, zudem täusche der Empfänger der Abmahnung der TradeTeXX GmbH über die Eigenschaft des Produkts.

Das Angebot sei daher irreführend und wettbewerbswidrig im Sinne des UWG.

Die TradeTeXX GmbH lässt insofern durch die Kanzlei Faustmann.Recht zur Unterlassung auffordern. Der Abmahnung ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei Faustmann.Recht beigefügt, nach der sich der Empfänger der Abmahnung verpflichten soll, es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung jeweils fälligen angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von der TradeTeXX GmbH nach billigem Ermessen festzusetzen ist und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es künftig zu unterlassen, im Wettbewerb Atemschutzmasken wie folgt und insbesondere als Virenschutz zu bewerben, ohne dass eine solche Funktion gewährleistet wird (gefolgt von einer Teil-Abbildung des eBay-Angebots).

Die Kanzlei Faustmann.Recht macht weiterhin darauf aufmerksam, dass es nicht genügen würde, das beanstandete Verhalten lediglich einzustellen. Nach der Rechtsprechung des BGH könne der Empfänger der Abmahnung die Wiederholungsgefahr nur durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beseitigen.

Zudem sei die TradeTeXX GmbH der Kanzlei Faustmann.Recht aufgrund der Inanspruchnahme aus einem Streitwert von 30.000 Euro verpflichtet. Die Zahlungsverpflichtung beträfe eine 1,3 Geschäftsgebühr bei dem o.g. Streitwert nebst Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 Euro. Zu diesen Kosten sei der Abgemahnte der TradeTeXX GmbH gegenüber zur Kostenerstattung verpflichtet (brutto 1.358,86 Euro).

Wenn auch Sie eine Abmahnung der TradeTeXX GmbH durch die Kanzlei Faustmann.Recht erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Update 04/2020: Abmahnung wegen dem Angebot von Atemschutzmasken
Auch die OnlineDeal24 GmbH mahnt über die Kanzlei Faustmann.Recht im Marktsegment "Atemschutzmasken" ab.

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