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Abmahnung Thorsten Rehkämper

Urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Thorsten Rehkämper - Foto: © martialred/fotolia.com
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Thorsten Rehkämper, Gärtnerweg 2, 82061 Neuried durch RA Christian Ewald, Starnberg vor.

Mit dieser Abmahnung lässt Herr Thorsten Rehkämper die angeblich unberechtigte Verwendung von Lichtbilder im Rahmen von Amazon (!!) -Angeboten beanstanden.

In der Abmahnung ist hierzu zu lesen:

„Grund meines Anschreibens sind von Ihnen unberechtigterweise genutzte Lichtbilder, die mein Mandant angefertigt hat. Sie verletzen damit Urheberrechte meines Mandanten. Konkret handelt es sich um die von Ihnen in Ihrem Amazon Shop verwendeten Bilder für die Produkte „xxx“, „yyy“ und „zzz“. Die jeweils verwendeten Lichtbilder entnehmen Sie der Anlage U1. Bei diesen Produkten verwenden Sie jeweils vier von meinem Mandanten selbst angefertigte und aufwändig bearbeitete Lichtbilder.
Die Tatsache, dass es sich hierbei um die Bilder meines Mandanten handelt ist unproblematisch nachweisbar. Es handelt sich exakt um die gleichen vier Bilder die mein Mandant für einen Kunden für die Bewerbung des auch von Ihnen vertriebenen Produktes angefertigt hat. […] Die Tatsache, dass es sich um die von meinem Mandanten angefertigten Lichtbilder handelt ist daher unbestreitbar.“

Soweit so gut. Jetzt wird es allerdings interessant, soweit in der Abmahnung des Herrn Thorsten Rehkämper zur eigentlichen Verletzungshandlung zu lesen ist:

„Die von meinem Mandanten angefertigten Fotografien, die von Ihnen unberechtigterweise genutzt werden sind in jedem Falle gemäß§ 72 UrhG als sogenannte Lichtbilder geschützt. Meinem Mandanten stehen als dem verantwortlichen Lichtbildner gemäß § 72 II UrhG die entsprechenden Rechte hieran zu. Er hat unter anderem gemäß § 12 und hier § 19 a UrhG das Veröffentlichungsrecht an den von ihm angefertigten Lichtbildern, auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung derselben. Sie haben von meinem Mandanten keinerlei Nutzungsrechte für die Nutzung der von ihm angefertigten Bilder erhalten. Damit verletzen Sie die Rechte meines Mandanten und sind gegenüber meinem Mandanten gemäß § 97 UrhG dazu verpflichtet die Bilder unverzüglich aus dem Internet zu entfernen und für die Beseitigung der Beeinträchtigung zu sorgen sowie zudem auch zukünftige Beeinträchtigungen zu unterlassen.

Ich fordere Sie daher hiermit dazu auf umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihnen unberechtigterweise genutzten Bilder aus dem Internet, insbesondere aus dem von Ihnen unterhaltenen Amazon Shop entfernt werden. Auch sind jegliche weiterführenden Links zu entfernen die von Ihnen als Verweis auf diese Bilder verantwortet wurden. Nachdem Sie die Bilder zur Bewerbung von Ihnen vertriebener Produkte nutzen ist mit einer Wiederholungsgefahr zu rechnen, sodass sie darüber hinaus auch verpflichtet sind die hier beigefügte Unterlassung-und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen um eine Wiederholung der Rechtsverletzung auszuschließen.“

Offensichtlich scheint Herrn Thorsten Rehkämper die spezifische Rechtsprechung zur Haftung bei der Verwendung von Lichtbildern bei Amazon nicht geläufig zu sein; insbesondere, wenn der Empfänger der Abmahnung die streitgegenständlichen Lichtbilder nicht selbst bei Amazon eingestellt, sondern sich lediglich an vorhandene ASINs angehängt hat.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Thorsten Rehkämper erhalten haben, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

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