Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Thomas von Haugwitz

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Thomas von Haugwitz - Foto: © Anterovium/fotolia.com
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas von Haugwitz durch die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Schroeder zu.

Hintergrund dieser Abmahnung ist, dass der Empfänger der Abmahnung des Herrn Thomas von Haugwitz im großen Umfang Lego-Artikel zum Verkauf anbiete und dabei als privater Verkäufer auftrete, was nicht zutreffen würde. Denn die Tätigkeit des Empfängers der Abmahnung sei planmäßig und dauerhaft gegen Entgelt vorgenommen, sodass diese Verkaufsaktivität als gewerblich anzusehen sei. Zu dem Ergebnis gelangt Herr Thomas von Haugwitz anhand von Indizien wie z.B. dem Angebot gleichartiger Waren oder Neuwaren.

So wird dem Empfänger der Abmahnung u.a. vorgeworfen, keine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung vorzuhalten. Auch würde gegen andere gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten verstoßen. Es dränge sich zudem der Verdacht auf, dass der Abgemahnte für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe.

Aufgrund des Vorwurfs des angeblichen Handels unter dem Deckmantel des Privaten, stuft Herr Thomas von Haugwitz das dargestellte Verhalten des Empfängers der Abmahnung als unlauter gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG ein, da dieser sich arbeits- und kostenintensive Pflichten eines gewerblichen Anbieters erspare.

Zudem würde der Abgemahnte gegen § 5 TMG verstoßen, da er keine Anbieterkennzeichnung vorhalten würde.

Herr Thomas von Haugwitz lässt daher mit der Abmahnung dazu auffordern, innerhalb einer Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die angefallenen Rechtsanwaltskosten gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG zu erstatten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Thomas von Haugwitz durch die Kanzlei Schroeder erhalten haben, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein schönes Gedicht ist schnell gefunden. Vielleicht möchten Sie es auf Ihrer Website verwenden, in eine Traueranzeige aufnehmen, auf eine Einladung drucken oder als stimmungsvoll…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Auf den ersten Blick wirken solche Reels wie harmlose Unterhaltung. Eine auffällig gestylte Person läuft durch die Innenstadt, betritt ein Café, geht durch ein Geschäft oder beweg…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Sie haben eine Abmahnung durch eine Verbraucherzentrale oder den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erhalten und fragen sich nun, wie Sie damit umgehen sollen? In der Praxis…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Eine Influencerin zeigt in ihrer Story ganz selbstverständlich ein Hotel, ein Restaurant und eine neue Kosmetiklinie. Die Aufnahmen wirken spontan, persönlich und nahbar. Tatsächl…