Abmahnung Thomas Burchardt
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Burchardt, Hannover vor.
In eigenem Namen mahnt Herr Burchardt ebay-Händler wegen Urheberrechtsverletzungen aufgrund einer widerrechtlichen Verwendung angeblich von ihm gefertigter Lichtbilder ab.
Auf dem betreffenden Foto sind Münzen ("700 Jahre Stadt Hall", 2003, 25,00 EUR) in mehreren Variationen abgebildet.
Dem Abmahnschreiben des Herrn Thomas Burchardt ist eine eidesstattliche Versicherung beigefügt, in der Herr Burchardt erklärt, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Foto bei seiner Person lägen.
Für die angeblich widerrechtliche Verwendung seines Bildes verlangt Herr Thomas Burchardt Lizenzgebühren in Höhe von netto 180,00 € sowie weitere 20,00 EUR für Post-, Schreibauslagen und Adresssicherung. Hieraus resultiert ein Gesamtbruttobetrag in Höhe von 238,00 EUR. Grundlage der erhobenen Kosten sei die Liste der "Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)" über "Bildhonorare, Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte, Stand 2009".
Ebenso verlangt Herr Burchardt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Seinem Abmahnschreiben liegt ein entsprechendes Muster bei. Darin soll man sich dazu verpflichten, zukünftig sämtliche seiner Lichtbilder nicht mehr im Internet zu verbreiten, zu vervielfältigen oder damit für Münzen im Internet zu werben. Ebenso soll darin der angebliche Anspruch des Herrn Thomas Burchardt im Wege der Lizenzanalogie auf Zahlung des Lizenzentgeltes in Höhe von 238,00 EUR anerkannt werden.
Interessant ist auch, dass Herr Burchardt offensichtlich mit seinen Abmahnungen, Rechnungen, eidesstattlichen Versicherungen und vorformulierten Unterlassungserklärungen durcheinander kommt: Darin werden jeweils unterschiedliche Lichtbilder benannt. Im Gegensatz zur Abmahnung (Gegenstand: "700 Jahre Stadt Hall", 2003, 25,00 EUR) bezieht sich die Rechnung nun auf die Münze "BRD 10 Mark, Gedenkmünze 1995, Frauenkirche".
Ähnliches Durcheinander herrscht bei Herrn Thomas Burchardt auch hinsichtlich der ebay-Artikelnummern, in denen die Fotos benutzt worden sein sollen.
Herr Burchardt erklärt abschließend, dass seine Abmahnung auf freiwilliger Basis beruhe - er hätte auch sofort einen Rechtsanwalt bemühen können. Der Abgemahnte möchte daher Verständnis dafür haben, dass bei "fruchtlosem Fristablauf und/oder willkürlicher Kürzung der Rechnungssumme und/oder Antwort einer Rechtsanwaltskanzlei" auch sein Versuch zur gütlichen, nichtanwaltlichen Einigung ende.
In diesem Fall ist die von Herrn Thomas Burchardt vorformulierte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst. Wir konnten daher nicht empfehlen, diese unverändert abzugeben.
Ansprechpartner
Frank Weiß
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