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Abmahnung TecAlliance GmbH

Abmahnung TecAlliance GmbH Marke "TecDoc" durch Kanzlei Wilde Beuger Solmecke
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der TecAlliance GmbH, Arnikaweg 3, 51109 Köln, durch die Kanzlei WBS, Wilde Beuger Solmecke, Köln, vor.

In dieser Abmahnung führt die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke aus, dass die TecAlliance GmbH Inhaberin der beim DPMA und HABM registrierten Wortmarke „TecDoc“ (Reg.-Nr. 39829093 bzw. 0705136) sowie der registrierten Wort-Bildmarke „TecDoc“ (Reg.-Nr. 30734643 bzw. 0972933) sei.

Die TecAlliance GmbH musste nach eigenen Angaben feststellen, dass innerhalb der Domain des Empfängers der Abmahnung die nahezu identische Bezeichnung „TecDoc“ markenmäßig verwendet würde.

Dies begründe eine Verwechslungsgefahr zu Lasten der TecAlliance GmbH, so die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Bevor die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke gerichtliche Schritte zur Durchsetzung bzw. Sicherstellung der Rechte der TecAlliance GmbH veranlasst, gibt diese dem Abgemahnten die Gelegenheit, die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie der fristgemäßen Aufgabe der Domain auszuräumen.

Ohne eine solche Erklärung würde zu vermuten bleiben, dass das Zeichen „TecDoc“ weiter rechtsverletzend verwendet würde.

Sollte die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, würde die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke ihrer Mandantschaft umgehend empfehlen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Diese würde in Form einer einstweiligen Verfügung erfolgen, mit der dem Abgemahnten untersagt werden wird, weiterhin das Zeichen „Techdoc" im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Ferner würde für den Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, im Uneinbringlichkeitsfalle Ordnungshaft bis zu 6 Monate, verhängt werden.
Durch dieses Vorgehen würde zudem ein erhebliches Maß an Mehrkosten entstehen, die alleinig zu Lasten des Empfängers der Abmahnung gehen würde.

Den Gegenstandswert der Abmahnung bestimmt die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke mit 50.000 EUR.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der TecAlliance GmbH durch die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

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