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Abmahnung Tatiana Schmidt

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Tatiana Schmidt, Inhaberin eines Fachgeschäfts für Uhren und Schmuck in Berlin, vor.

Frau Schmidt läßt über die Rechtsanwälte Sandhage, Berlin / Brandenburg, einen angeblichen Verstoß im Internet gegen die Registrierungspflicht des ElektroG abmahnen.

Auch wenn es hierauf grundsätzlich nicht ankommt, fällt zunächst auf, daß in der Abmahnung keinerlei Bezug auf eine Tätigkeit der Frau Schmidt im Internet (bspw. bei ebay oder in einem Onlineshop) genommen wird.

Offensichtlich vertreibt Frau Schmidt ihre Waren daher nur in ihrem Ladengeschäft in Berlin.

Neben der Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung werden für die Abmahnung zudem Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von netto 1.005,40 EUR bei einem Gegenstandswert von 30.000,00 EUR gefordert.

Wir können in diesem Fall nicht anraten, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

Der Entwurf sieht nämlich ein Vertragstrafeversprechen von 5.100,00 EUR unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, ein abstraktes Schuldanerkenntnis sowie eine Freistellungserklärung in Bezug auf die Abmahnkosten in Höhe von 1.005,40 EUR vor.

Besonders beachtenswert ist in diesem Zusammenhang auch die eigentliche

(vorformulierte) Unterlassungsverpflichtung. Diese würde bei Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu einem faktischen Handelsverbot mit kennzeichnungspflichtigen Waren im Sinne des ElektroG führen.

Ansprechpartner

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