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Abmahnung Stephan Schulze

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Stephan Schulze
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Stephan Schulze durch die Kanzlei Klier & Ott zu. Die Rechtsanwälte Klier & Ott aus Berlin sind hier bereits in der Vergangenheit durch ihre Abmahntätigkeit bekannt.

Mit der Abmahnung lässt Herr Stephan Schulze fehlende Angaben in Bezug auf das Widerrufsrecht beanstanden und fordert insoweit zur Unterlassung und zur Zahlung der ihm durch die Abmahnung entstandenen Kosten der Rechtsanwälte Klier & Ott auf.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Stephan Schulze erhalten haben sollten, sollten Sie nunmehr besonnen reagieren.

In jedem Fall raten wir davon ab, vorschnell Kontakt mit Herrn Stephan Schulze oder der Kanzlei aufzunehmen.

Vielmehr sollte die Abmahnung zunächst einer Prüfung durch einen im gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt unterzogen werden. Hierbei sollte insbesondere bedacht werden, dass es sich -entgegen dem Wortlaut- bei der geforderten Unterlassungserklärung nicht um eine Erklärung handelt, wie dies landläufig verstanden wird, sondern dass durch das vorschnelle und unreflektierte Unterzeichnen einer der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit Herrn Stephan Schulze zu Stande kommt, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit entfaltet. Erfahrungsgemäß verhält es sich auch in vielen Fällen so, dass die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung deutlich zu weit gefasst ist und somit über das hinausgeht, was vom Abgemahnten verlangt werden kann. Mit anderen Worten: Unterzeichnet der Abgemahnte die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung unreflektiert, verpflichtet er sich freiwillig gegenüber Herrn Stephan Schulze zu mehr, als er sich eigentlich verpflichten müsste. Und das für den Rest seines Lebens. Dies sollte in jedem Fall vermieden werden.

Wenn auch Sie eine Abmachung des Herrn Stephan Schulze durch die Kanzlei Klier & Ott erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

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