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Abmahnung Stattrand GmbH

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Stattrand GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Born, Feldstr. 43, 47198 Duisburg, sowie eine anschließend von der Stattrand GmbH erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Duisburg vor.

Sowohl im Abmahnverfahren als auch im einstweiligen Verfügungsverfahren wird die Stattrand GmbH von der Duisburger Kanzlei der Czarnetzki & Nogly Rechtsanwälte vertreten.

Gegenstand der Abmahnung ist eine mangelnde Grundpreisangabe im Zusammenhang mit einem Amazon-Angebot im Bereich Tierbedarf und Aquaristikprodukte.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, einen Artikel aus diesem Marktsegment anzubieten, ohne dabei den gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreis anzugeben. Nach § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) seien Verkäufer dazu verpflichtet, auch den Preis je Mengeneinheit mit anzugeben, also den sog. Grundpreis.

Die Nichtangabe des Grundpreises sei eine wettbewerbswidrige Handlung, sodass dazu aufgefordert werden müsse, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der abmahnenden Stattrand GmbH abzugeben.

Darüber hinaus werden Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 € verlangt.

Im Anschluss an diese Abmahnung lässt die Stattrand GmbH durch die Czarnetzki & Nogly Rechtsanwälte beim Landgericht Duisburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen. Die einstweilige Verfügung ist ohne mündliche Verhandlung erlassen worden. Das Gericht hat den Verfahrenswert auf 10.000,00 € festgesetzt.

Derartige Abmahnungen, gerade im Zusammenhang mit dem Vorwurf der fehlenden/fehlerhaften Grundpreisangabe bei Amazon, sollten sehr (!) ernst genommen werden. Keinesfalls sollten leichtfertig Unterlassungserklärungen abgegeben werden, da die damit einhergehenden Vertragsstraferisiken unüberschaubar sind und existenzbedrohende Konsequenzen nach sich ziehen können.

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