Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Sport-Club Freiburg

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine Abmahnung des Sport-Club Freiburg e. V. vor, die sich gegen den privaten Weiterverkauf von Eintrittskarten über eine nicht autorisierte Online-Plattform richtet. Beanstandet werden unter anderem das öffentliche Anbieten von Tickets, ein Verkauf über dem Originalpreis, die fehlende Einbeziehung der Ticket-ATGB sowie die angeblich nicht autorisierte Verwendung des Vereinslogos. Vertreten wird der Verein durch Lentze Stopper Rechtsanwälte.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen Sie regelmäßig unter erheblichem Zeitdruck. Neben der kurzen Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Zahlungen gefordert und weitere rechtliche Schritte angedroht. Unüberlegtes Handeln kann dabei langfristige finanzielle und rechtliche Folgen haben, insbesondere durch eine weitreichende Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenrisiken.

Der nachfolgende Beitrag erläutert Ihnen Schritt für Schritt, worum es bei dieser Abmahnung des SC Freiburg geht, welche Vorwürfe erhoben werden und welche Risiken mit den geltend gemachten Ansprüchen verbunden sind. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Orientierung zu geben, damit Sie die Situation sachlich einschätzen und typische Fehler vermeiden können.

Abmahnung durch den Sport-Club Freiburg e. V. und Rechtsanwälte Lentze Stopper im Überblick

Die Abmahnung stammt aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und betrifft den privaten Weiterverkauf von Eintrittskarten zu Spielen des SC Freiburg. Nach dem Inhalt des Schreibens soll der Verkauf über eine nicht vom Verein autorisierte Online-Plattform erfolgt sein. Zudem wird beanstandet, dass die Tickets zu einem höheren Preis als dem Originalpreis angeboten worden seien und die geltenden Ticket-ATGB des Vereins nicht in das Angebot einbezogen wurden.

Ein weiterer Vorwurf betrifft die Verwendung des Vereinslogos im Rahmen der Anzeige. Diese Nutzung wird als nicht autorisiert dargestellt und zusätzlich als Kennzeichen- beziehungsweise Urheberrechtsverletzung eingeordnet. Die Abmahnung stützt sich damit nicht nur auf vertragliche Regelungen aus den Ticketbedingungen, sondern auch auf Schutzrechte des Vereins.

Typisch für diese Abmahnung ist die Kombination mehrerer Ansprüche. Neben der Unterlassung werden Auskunftsansprüche, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrags zur außergerichtlichen Erledigung verlangt. Gleichzeitig wird für den Fall der Fristversäumnis die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte in Aussicht gestellt.

Für Betroffene ist diese Gemengelage häufig unübersichtlich. Die rechtliche Bewertung ist komplex, da sowohl vertragliche als auch kennzeichenrechtliche Aspekte eine Rolle spielen. Gerade deshalb ist es wichtig, die einzelnen Vorwürfe und Forderungen sorgfältig voneinander zu trennen und nicht vorschnell zu reagieren.

Worum geht es in der Abmahnung des SC Freiburg konkret

Im Kern richtet sich die Abmahnung gegen ein konkretes Verkaufsangebot von Eintrittskarten zu Spielen des SC Freiburg über eine Online-Plattform, die nach Auffassung des Vereins nicht autorisiert ist. Das beanstandete Verhalten soll öffentlich erfolgt sein und damit gegen die Ticket-ATGB des Vereins verstoßen haben, die den Weiterverkauf nur unter bestimmten Voraussetzungen erlauben.

Konkret wird vorgeworfen, dass die Tickets zu einem höheren Preis als dem ursprünglich bezahlten Originalpreis angeboten worden seien. Nach den Ticketbedingungen ist ein Preisaufschlag grundsätzlich unzulässig, abgesehen von eng begrenzten Ausnahmen für Transaktionskosten. Darüber hinaus wird bemängelt, dass bei der Weitergabe der Eintrittskarten die Ticket-ATGB nicht gegenüber dem Erwerber einbezogen oder abgebildet wurden.

Ein weiterer zentraler Punkt der Abmahnung betrifft die Darstellung des Angebots selbst. In der Anzeige soll das Vereinslogo verwendet worden sein. Diese Nutzung wird als nicht autorisiert bezeichnet und zusätzlich als eigenständiger Rechtsverstoß gewertet. Der Vorwurfsblock umfasst damit mehrere voneinander unabhängige Aspekte, die aus Sicht des Vereins jeweils eine Unterlassungspflicht auslösen sollen.

Zur Verdeutlichung der Vorwürfe heißt es in dem Schreiben zusammenfassend sinngemäß, Gegenstand der Abmahnung sei das öffentliche Anbieten von Tickets über eine nicht autorisierte Plattform, das Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis, das Fehlen der Ticket-ATGB sowie die nicht autorisierte Verwendung des Logos. Diese gebündelte Darstellung zeigt, dass die Abmahnung nicht auf einen einzelnen Punkt beschränkt ist, sondern mehrere angebliche Pflichtverletzungen gleichzeitig erfasst.

Wer mahnt ab und wer vertritt den Sport-Club Freiburg e. V.

Abmahner ist der Sport-Club Freiburg e. V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Der Verein macht die Abmahnung in eigener Sache geltend und beruft sich dabei sowohl auf seine vertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Ticketvertrieb als auch auf eigene Schutzrechte, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Vereinslogos.

Vertreten wird der Sport-Club Freiburg e. V. durch die Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte mit Sitz in München. Die Kanzlei ist auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und tritt regelmäßig für Veranstalter und Rechteinhaber im Zusammenhang mit Ticketing- und Markenfragen auf.

Für Abgemahnte ist diese Konstellation nicht ungewöhnlich. Vereine bedienen sich häufig spezialisierter Rechtsanwälte, um Verstöße gegen Ticketbedingungen und die unerlaubte Nutzung von Kennzeichen konsequent zu verfolgen. Entsprechend detailliert und rechtlich ausgearbeitet fällt das Abmahnschreiben aus, was den Handlungsdruck für Betroffene zusätzlich erhöht.

Gegen wen richtet sich die Abmahnung wegen SCF Tickets

Die Abmahnung richtet sich nach ihrem Inhalt gegen einen Plattformverkäufer, der als Privatperson gehandelt haben soll. Nach der Darstellung des Vereins wurde das beanstandete Ticketangebot nicht im Rahmen eines gewerblichen Handels, sondern im privaten Umfeld eingestellt. Gleichwohl wird das Verhalten rechtlich nicht als belanglos angesehen.

Aus Sicht des Sport-Club Freiburg e. V. kommt es für die geltend gemachten Ansprüche nicht entscheidend darauf an, ob der Anbieter gewerblich oder privat tätig war. Maßgeblich sei vielmehr, dass Eintrittskarten öffentlich über eine nicht autorisierte Online-Plattform angeboten worden seien und dabei gegen die Ticket-ATGB verstoßen worden sei. Diese Regelungen knüpfen ausdrücklich auch an private Weitergaben an und stellen hierfür konkrete Bedingungen auf.

Für betroffene Privatpersonen ist diese Einordnung besonders relevant. Viele gehen davon aus, dass ein einmaliger oder privater Ticketverkauf rechtlich unproblematisch sei. Die vorliegende Abmahnung zeigt jedoch, dass Vereine auch gegenüber privaten Anbietern konsequent vorgehen, wenn sie Verstöße gegen ihre Ticketbedingungen oder eine unzulässige Nutzung von Vereinskennzeichen annehmen.

Welche Vorwürfe werden erhoben beim Ticketverkauf über Online-Plattformen

Im Mittelpunkt der Abmahnung steht der Vorwurf eines unzulässigen Weiterverkaufs von Eintrittskarten über eine nicht autorisierte Online-Plattform. Nach Auffassung des Vereins stellt bereits das öffentliche Anbieten von Tickets im Internet einen Verstoß gegen die Ticket-ATGB dar, wenn die Plattform nicht ausdrücklich freigegeben ist. Dies soll unabhängig davon gelten, ob es letztlich zu einem Verkauf gekommen ist.

Darüber hinaus wird beanstandet, dass die Tickets zu einem höheren Preis als dem ursprünglich bezahlten Originalpreis angeboten worden seien. Die Ticketbedingungen des SC Freiburg sehen vor, dass eine Weitergabe grundsätzlich nur zum Originalpreis zulässig ist. Zuschläge sind lediglich in begrenztem Umfang für bestimmte Transaktionskosten vorgesehen. Ein darüber hinausgehender Preisaufschlag wird als unzulässig eingeordnet.

Ein weiterer Vorwurf betrifft die fehlende Einbeziehung der Ticket-ATGB bei der Weitergabe. Nach den Bedingungen des Vereins sollen diese bei jeder Weiterveräußerung oder Weitergabe gegenüber dem Erwerber einbezogen werden. Das beanstandete Angebot soll diese Voraussetzung nicht erfüllt haben.

Schließlich wird die Verwendung des Vereinslogos in der Anzeige als eigenständiger Rechtsverstoß gewertet. Die Nutzung des Logos wird als nicht autorisiert bezeichnet und zusätzlich als Verletzung von Kennzeichen- oder Urheberrechten eingeordnet. Zusammengenommen ergibt sich daraus ein Vorwurfsblock aus mehreren Einzelpunkten, die jeweils zur Begründung der geltend gemachten Unterlassungsansprüche herangezogen werden.

Rechtliche Grundlagen der Abmahnung Sport-Club Freiburg e. V.

Die Abmahnung stützt sich in erster Linie auf die Ticket-ATGB des Sport-Club Freiburg e. V. Diese Bedingungen regeln detailliert, unter welchen Voraussetzungen eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf von Eintrittskarten zulässig sein soll. Nach der Abmahnung wird insbesondere auf eine Regelung verwiesen, die das öffentliche Anbieten von Tickets im Internet oder auf nicht autorisierten Verkaufsplattformen untersagt. Dieses Verbot soll ausdrücklich auch dann gelten, wenn kein gewerblicher Handel vorliegt.

Ein weiterer zentraler Punkt ist das Verbot des Weiterverkaufs zu einem höheren Preis als dem ursprünglich gezahlten Originalpreis. Die Ticketbedingungen lassen lediglich eng begrenzte Ausnahmen zu, etwa für bestimmte Transaktionskosten. Nach der Darstellung in der Abmahnung soll das beanstandete Angebot diese Grenzen überschritten haben.

Darüber hinaus enthalten die Ticket-ATGB Regelungen zu Vertragsstrafen. Für schuldhafte Verstöße kann danach eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500 Euro vorgesehen sein. Diese Regelung wird in dem Schreiben ausdrücklich hervorgehoben und als Grundlage für mögliche Sanktionen bei zukünftigen Verstößen genannt.

Zur rechtlichen Untermauerung verweist der Verein zudem auf gerichtliche Entscheidungen, die sich mit der Zulässigkeit solcher Ticketbedingungen und dem Vorgehen gegen den Ticketzweitmarkt befassen. Nach der Darstellung des Abmahners sollen diese Entscheidungen die Wirksamkeit der einschlägigen Regelungen und das grundsätzliche Vorgehen gegen nicht autorisierte Ticketverkäufe bestätigen.

Behauptete Kennzeichen- und Urheberrechtsverletzung durch Logonutzung

Neben den ticketrechtlichen Vorwürfen macht die Abmahnung zusätzlich eine Verletzung von Kennzeichen- und Urheberrechten geltend. Konkret geht es um die Verwendung des Vereinslogos des SC Freiburg im Rahmen der Online-Anzeige für den Ticketverkauf. Diese Nutzung wird als nicht autorisiert bezeichnet.

Nach Auffassung des Vereins ist das Logo als geschütztes Kennzeichen anzusehen. Eine Verwendung im geschäftlichen oder öffentlichen Zusammenhang sei nur mit entsprechender Zustimmung zulässig. Durch die Einbindung des Logos in die Verkaufsanzeige soll der Eindruck einer besonderen Verbindung zum Verein oder einer offiziellen Verkaufsstelle erweckt worden sein. Dies wird als rechtlich unzulässig bewertet.

Die Abmahnung behandelt diesen Punkt nicht nur als bloße Nebenfrage, sondern als eigenständigen Vorwurf. Die Logonutzung wird ausdrücklich in den Katalog der beanstandeten Handlungen aufgenommen und dient damit auch zur Begründung des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs. Für Abgemahnte bedeutet dies, dass selbst dann rechtliche Risiken bestehen können, wenn der Ticketverkauf als solcher eingestellt wird, die Verwendung geschützter Kennzeichen jedoch nicht gesondert geprüft wurde.

Gerade bei Online-Anzeigen wird häufig unterschätzt, dass Bilder, Logos oder sonstige grafische Elemente eigenständigen rechtlichen Schutz genießen können. Die Abmahnung macht deutlich, dass Vereine auch diese Aspekte konsequent verfolgen und in ihre rechtliche Bewertung einbeziehen.

Welche Ansprüche werden mit der Abmahnung geltend gemacht

Mit der Abmahnung werden mehrere rechtliche Ansprüche gleichzeitig erhoben. Im Vordergrund steht der Anspruch auf Unterlassung. Der Abgemahnte soll sich verpflichten, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Dies betrifft sowohl das öffentliche Anbieten von Tickets über nicht autorisierte Plattformen als auch den Weiterverkauf zu einem höheren als dem Originalpreis und die Verwendung des Vereinslogos.

Darüber hinaus wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Diese Erklärung soll nicht nur das konkrete Verhalten erfassen, sondern inhaltlich weit gefasst sein und auch zukünftige, vergleichbare Handlungen einschließen. Die Unterlassungsverpflichtung ist dabei mit einem Vertragsstrafeversprechen verbunden.

Zusätzlich wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Der Abgemahnte soll Angaben zum Umfang der behaupteten Rechtsverletzung machen. Solche Auskünfte können unter anderem den Zeitraum, die Anzahl der angebotenen Tickets oder weitere Einzelheiten des Angebots betreffen.

Schließlich fordert der Verein die Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Diese werden auf Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag begründet. Ergänzend wird ein pauschaler Betrag zur vergleichsweisen Erledigung angeboten, der nach Darstellung des Abmahners weitere Ersatzansprüche abgelten soll.

Geforderte Zahlungen und Kostenrisiken der Abmahnung

Mit der Abmahnung wird ein konkretes Zahlungsbegehren verbunden. Zur außergerichtlichen und vergleichsweisen Erledigung fordert der Sport-Club Freiburg e. V. die Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von 300,00 Euro. Dieser Betrag soll nach dem Schreiben sämtliche geltend gemachten Ersatzansprüche abgelten, sofern die weiteren Forderungen, insbesondere die Abgabe der Unterlassungserklärung, fristgerecht erfüllt werden.

Daneben stellt die Abmahnung eine alternative Kostenrechnung dar, um das finanzielle Risiko zu verdeutlichen. Für den Fall einer einvernehmlichen Erledigung wird ein Gegenstandswert von 2.500,00 Euro zugrunde gelegt. Auf dieser Basis werden außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,40 Euro netto berechnet. Diese setzen sich aus einer Geschäftsgebühr, einer Auslagenpauschale sowie einer Einigungsgebühr zusammen.

Besonders hervorgehoben wird der Hinweis, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich höhere Streitwerte angesetzt werden könnten. In diesem Zusammenhang wird ein Streitwertrahmen von 5.000,00 Euro bis 50.000,00 Euro genannt. Daraus ergäben sich nach Darstellung des Abmahners entsprechend höhere Anwaltskosten. Diese Hinweise dienen erkennbar dazu, den wirtschaftlichen Druck auf den Abgemahnten zu erhöhen und eine schnelle außergerichtliche Erledigung zu fördern.

Für Betroffene ist es wichtig, diese Kostenangaben sorgfältig einzuordnen. Nicht jede genannte Position fällt automatisch an, und nicht jede Forderung ist ohne Weiteres durchsetzbar. Gleichwohl zeigt die Abmahnung, dass bereits auf außergerichtlicher Ebene erhebliche finanzielle Risiken im Raum stehen können.

Streitwert und mögliche finanzielle Folgen bei gerichtlicher Auseinandersetzung

In der Abmahnung wird ausdrücklich auf die möglichen Streitwerte hingewiesen, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung angesetzt werden könnten. Während für eine außergerichtliche Einigung ein Gegenstandswert von 2.500,00 Euro genannt wird, stellt der Abmahner für ein gerichtliches Verfahren einen deutlich höheren Rahmen in Aussicht. Genannt werden Streitwerte zwischen 5.000,00 Euro und 50.000,00 Euro.

Diese Spannbreite verdeutlicht, welches Kostenrisiko aus Sicht des Abmahners mit einer Eskalation des Verfahrens verbunden sein kann. Höhere Streitwerte führen regelmäßig zu höheren Gerichts- und Anwaltskosten, die im Falle eines Unterliegens ganz oder teilweise zu tragen wären. Bereits auf dieser Ebene wird deutlich, dass eine gerichtliche Klärung für Privatpersonen mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein kann.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass Streitwerte nicht frei festgelegt werden, sondern im Streitfall durch das Gericht überprüft und bestimmt werden. Die in der Abmahnung genannten Beträge stellen daher zunächst eine Darstellung der möglichen Risiken dar, ohne dass damit bereits feststeht, welcher Streitwert tatsächlich zugrunde gelegt würde.

Für Abgemahnte ist dieser Abschnitt dennoch von Bedeutung. Er macht deutlich, dass die Entscheidung, ob und wie auf eine Abmahnung reagiert wird, nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Aspekte hat. Eine unbedachte Reaktion kann dazu führen, dass sich die finanziellen Folgen deutlich ausweiten.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung und ihre rechtlichen Risiken

Zentraler Bestandteil der Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Diese Verpflichtung wirkt grundsätzlich zeitlich unbegrenzt und bindet den Unterzeichner langfristig.

Besonders risikobehaftet ist das mit der Unterlassungserklärung verbundene Vertragsstrafeversprechen. Nach dem vorgelegten Entwurf soll für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe fällig werden, deren Höhe vom Gläubiger nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Zwar ist eine gerichtliche Überprüfung vorgesehen, dennoch besteht das Risiko erheblicher Vertragsstrafen bereits bei geringfügigen oder versehentlichen Verstößen.

Hinzu kommt, dass der Entwurf der Unterlassungserklärung sehr weit gefasst ist. Er erfasst nicht nur das konkret beanstandete Verhalten, sondern auch weitere Handlungen im Zusammenhang mit dem Anbieten und Weiterverkaufen von Tickets sowie der Nutzung von Vereinskennzeichen. Damit kann die Erklärung Pflichten begründen, die über den ursprünglichen Anlass der Abmahnung hinausgehen.

In dem Abmahnschreiben wird zudem ausdrücklich vor der Abgabe modifizierter Unterlassungserklärungen gewarnt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine abgeänderte Erklärung als unzureichend zurückgewiesen werden könne. Gerade dieser Hinweis zeigt, wie sensibel der Umgang mit der Unterlassungserklärung ist. Eine ungeprüfte Unterschrift unter den vorformulierten Entwurf kann langfristige und kostenträchtige Folgen haben, die vielen Abgemahnten im Zeitpunkt der Abgabe nicht bewusst sind.

Warum vorschnelles Handeln bei einer Abmahnung gefährlich sein kann

Nach dem Erhalt einer Abmahnung besteht häufig der Wunsch, die Angelegenheit möglichst schnell aus der Welt zu schaffen. Der in dem Schreiben aufgebaute Zeit- und Kostendruck verstärkt diesen Impuls zusätzlich. Genau hierin liegt jedoch ein erhebliches Risiko. Unüberlegtes Handeln kann dazu führen, dass Verpflichtungen eingegangen werden, die weit über das rechtlich Erforderliche hinausgehen.

Besonders problematisch ist die vorschnelle Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung. Diese ist regelmäßig im Interesse des Abmahners formuliert und berücksichtigt nicht die individuelle Situation des Abgemahnten. Wird eine solche Erklärung ungeprüft abgegeben, entsteht eine dauerhaft bindende Verpflichtung, deren Reichweite und Konsequenzen häufig erst später deutlich werden. Vertragsstrafen können dann auch bei unbeabsichtigten Verstößen ausgelöst werden.

Auch die sofortige Zahlung geforderter Beträge ohne rechtliche Prüfung kann nachteilig sein. Zwar wird in der Abmahnung eine vergleichsweise Erledigung angeboten, dies bedeutet jedoch nicht, dass jede Forderung in dieser Form berechtigt oder angemessen ist. Eine vorschnelle Zahlung kann als Anerkenntnis verstanden werden und die eigene Verhandlungsposition schwächen.

Hinzu kommt, dass die Abmahnung mehrere rechtliche Ebenen miteinander verbindet, etwa vertragliche Regelungen aus den Ticket-ATGB und kennzeichenrechtliche Vorwürfe. Diese Komplexität lässt sich selten zuverlässig ohne juristische Einordnung erfassen. Gerade deshalb ist es wichtig, sich nicht allein von Fristen und Drohkulissen leiten zu lassen, sondern die Situation strukturiert und besonnen zu bewerten.

Wie Sie sich nach einer Abmahnung des SC Freiburg richtig verhalten

Wenn Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf des SC Freiburg erhalten haben, ist zunächst Ruhe geboten. Auch wenn kurze Fristen gesetzt sind, sollte keine übereilte Reaktion erfolgen. Es ist wichtig, das Schreiben vollständig zur Kenntnis zu nehmen und die einzelnen Vorwürfe sowie die geforderten Schritte voneinander zu trennen.

Von einer ungeprüften Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ist regelmäßig abzuraten. Die Erklärung entfaltet eine langfristige Bindungswirkung und kann erhebliche Vertragsstrafenrisiken begründen. Ebenso sollte eine Zahlung nicht allein aufgrund der in der Abmahnung dargestellten Kostenrisiken erfolgen, ohne dass die rechtliche Ausgangslage geprüft wurde.

Sinnvoll ist es, frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen. Eine rechtliche Prüfung kann klären, welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, wie weit die Unterlassungsverpflichtung tatsächlich reichen darf und ob der vorgelegte Entwurf angepasst werden sollte. Auch die angesetzten Kosten und Streitwerte lassen sich nur im Lichte der Umstände des Einzelfalls sachgerecht bewerten.

Durch ein strukturiertes Vorgehen lassen sich häufig unnötige Risiken vermeiden. Ziel sollte es sein, die Angelegenheit kontrolliert und rechtssicher zu behandeln, anstatt sich durch Zeitdruck zu vorschnellen Entscheidungen drängen zu lassen.

Kostenlose Erstberatung nach Abmahnung durch Sport-Club Freiburg e. V.

Wenn Sie eine Abmahnung des Sport-Club Freiburg e. V. erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir prüfen für Sie die Abmahnung, erläutern Ihnen die geltend gemachten Ansprüche und zeigen auf, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken mit den einzelnen Forderungen verbunden sind. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine verständliche und realistische Einschätzung Ihrer Situation.

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung erhalten Sie eine erste Orientierung, wie mit der Abmahnung sinnvoll umgegangen werden kann. Wir erklären Ihnen insbesondere die Bedeutung der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die möglichen Folgen einer vorschnellen Unterschrift. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben, ohne unnötigen Druck aufzubauen.

Je früher Sie reagieren, desto größer ist regelmäßig der Handlungsspielraum. Nutzen Sie daher die Möglichkeit der kostenlosen Erstberatung, bevor Sie Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein kurzer Teasertext, ein paar wohlklingende Adjektive, ein „Genuss“-Versprechen – und schon kann ein Online-Shop in ein gerichtliches Unterlassungsverfahren geraten, häufig im E…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Sie haben eine Abmahnung wegen eines angeblichen Impressumsverstoßes erhalten oder informieren sich aktuell über die Höhe der Streitwerte bei solchen Verfahren? Dann ist eine aktu…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Eine Marke wirkt auf den ersten Blick wie ein „Etikett“: Name, Logo, vielleicht ein Slogan. In der Praxis ist sie oft ein wirtschaftlicher Hebel. Sie kann Vertrauen bündeln, Wiede…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein Thumbnail ist selten nur ein „kleines Bild“. In der Praxis ist es der Türsteher für Klicks: Es entscheidet in Sekundenbruchteilen, ob ein Video, ein Beitrag oder ein Produkt ü…