Abmahnung SoundGuardian GmbH
Abmahnung SoundGuardian GmbH / Schreiben von Sound Guardian wegen Nachlizenzierung von Musik auf TikTok oder Instagram erhalten? Reagieren Sie richtig!
In den letzten Monaten hat die Sound Guardian GmbH vermehrt Abmahnungen bzw. Berechtigungsanfragen an TikTok-Nutzer versendet, die urheberrechtlich geschützte Musik ohne entsprechende Lizenz in ihren Videos verwendet haben. Besonders betroffen sind die Titel
- „Mein kleines Herz (Bam Bam)“ von Darius & Finlay & MartinBepunkt & Shaun Baker
- „3 Haselnüsse“ von Jacques Raupé & Felix Harrer
- „Light" von Jerome
- „Freed from Desire" von GALA
Nach den uns vorliegenden Informationen (siehe unten) ist aber davon auszugehen, dass auch viele weitere Lieder Gegenstand solcher Abmahnungen/Berechtigungsanfragen von SoundGuardian sein können.
Hintergrund der Soundguardian Abmahnung / Berechtigungsanfragen wegen TikTok oder Instagram
Die Soundguardian GmbH, ansässig in der Schumannstr. 27, 60325 Frankfurt am Main, beansprucht die exklusiven Nutzungsrechte an den genannten Tonaufnahmen. In den Schreiben der Soundguardian GmbH geht es darum, dass die Nutzer, die diese Musikstücke ohne entsprechende Lizenz in ihren TikTok-Videos verwenden, gegen das Urheberrecht verstoßen haben sollen, indem sie die Werke unberechtigt öffentlich zugänglich gemacht haben. Besonders im Fokus stehen dabei Videos, die in einem gewerblichen Kontext veröffentlicht wurden, da die Standardlizenzen von Plattformen wie TikTok und Instagram hierfür oft nicht ausreichen. Unter Bezugnahme auf das betreffende TikTok-Profil wird die unberechtigte Nutzung über einen bestimmten Zeitraum beanstandet. Ein Screenshot, der die Nutzung nachweisen soll, ist in das Schreiben von Soundguardian eingefügt.
In den Schreiben erklärt Soundguardian, dass der Empfänger des jeweiligen Schreibens nicht das Recht erworben habe, die betreffende Tonaufnahme zur Herstellung des Videos zu verwenden. Ebenso wenig sei das Recht erworben worden, die Tonaufnahme im Rahmen des Videos öffentlich zugänglich zu machen. Sollte eine entsprechende Lizenz erworben worden sein, fordert Sound Guardian zur Mitteilung auf, damit die Lizenz verifiziert werden könne. Ebenfalls weist Soundguardian darauf hin, dass über Plattformen wie TikTok zugängliche Tonaufnahmen grundsätzlich nur für die Herstellung von Videos im privaten Bereich verwendet werden dürften.
Forderungen der Sound Guardian GmbH
In den Abmahnschreiben, bei denen es sich streng genommen um eine Berechtigungsanfrage handeln dürfte, fordert die Soundguardian GmbH von den betroffenen Nutzern die Zahlung einer Nachlizenzierungsgebühr. Maßgeblich für die Höhe der Lizenzvergütung seien dabei unter anderem die Popularität des Liedes, Art und Dauer der Verwendung der Tonaufnahme, Viralität, Dauer der Musikeinblendung im Video, Produktionsbudget, Reichweite der Plattform und Klickzahl. Die geforderten Beträge variieren je nach Einzelfall, können jedoch mehrere tausend Euro betragen. So wurden in aktuellen Fällen Summen von bspw. 2.800,00 € oder 3.000,00 € verlangt (jeweils zuzüglich 7 % Umsatzsteuer). Bekannt sind allerdings auch Fälle, in denen deutlich 5-stellige Beträge verlangt werden, dies sogar jenseits der 30.000,00 €.
Mit Zahlung des jeweiligen Betrages würde die Nutzung des Musikstücks auf TikTok oder Instagram nachträglich lizensiert. Eine Einverständniserklärung zu diesem Lizenzangebot könne am einfachsten unter der Webseite soundguardian.eu abgegeben werden – dort könne auch eine Einmalzahlung oder Ratenzahlung angeboten werden. Anschließend erhalte man eine ordnungsgemäße Rechnung.
Empfehlungen für Betroffene bei einer Abmahnung der Sound Guardian GmbH
Wenn Sie eine solche Abmahnung oder Berechtigungsanfrage von SoundGuardian erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Ruhe bewahren und Fristen einhalten:
Sie haben ein Schreiben der Soundguardian GmbH erhalten? Nehmen Sie das Schreiben ernst und achten Sie auf die genannten Fristen, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden. Bewahren Sie dennoch Ruhe und nutzen Sie gern unsere kostenfreie Ersteinschätzung.
Keine vorschnellen Zahlungen leisten:
Überweisen Sie den geforderten Betrag nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung.
Keine direkte Kontaktaufnahme:
Vermeiden Sie es, ohne rechtlichen Beistand direkt mit der Sound Guardian GmbH zu kommunizieren.
Rechtlichen Rat oder kostenfreie Erstberatung einholen:
Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen, um die Rechtmäßigkeit der Forderung zu klären und eine angemessene Reaktion zu erarbeiten. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an.
Kostenlose Erstberatung bei einer Abmahnung (Berechtigungsanfrage) der SoundGuardian GmbH
Betroffene, die Fragen zu ihrer Abmahnung haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, sind herzlich eingeladen, uns zu kontaktieren. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an, in der wir die Situation gemeinsam besprechen und erste Schritte zur Klärung der Angelegenheit erörtern können. Zögern Sie nicht, uns anzurufen!
Präventive Maßnahmen
Um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie:
Lizenzen prüfen:
Stellen Sie sicher, dass Sie für die verwendete Musik in Ihren Videos die erforderlichen Lizenzen besitzen, insbesondere bei gewerblicher Nutzung.
Alternative Musikquellen nutzen:
Greifen Sie auf lizenzfreie Musik oder solche zurück, für die Sie explizit Nutzungsrechte erworben haben.
Die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik ohne entsprechende Lizenz kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher ratsam, sich vor der Verwendung von Musik in Social-Media-Beiträgen über die jeweiligen Lizenzbedingungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Weitere Risiken wegen Musik
Nach den uns vorliegenden Informationen soll die Firma SoundGuardian GmbH bezüglich zahlreicher Lieder das Recht haben, Lizenzgebühren für die Nutzung der Musiktitel auf Social-Media-Plattformen (insbesondere TikTok, Facebook, Instagram und YouTube) haben. Sound Guardian soll auch dazu berechtigt sein, unzulässige Handlungen mit den betroffenen Musiktonaufnahmen auf Social Media zu dokumentieren und selbständig die entsprechenden Maßnahmen zur Nachlizensierung bzw. zur gerichtlichen Durchsetzung von angemessenen Lizenzgebühren vorzunehmen. Dazu soll angeblich auch ausdrücklich das Recht der SoundGuardian GmbH zählen, bei aufgedeckten Verletzungshandlungen den gesamten Zeitraum der dokumentierten Verletzungshandlungen im Wege der Nachlizenzierung bzw. Durchsetzung (außergerichtlich/gerichtlich) einer angemessenen Lizenzgebühr in eigenem Namen einzufordern/geltend zu machen.
Nach den uns ebenfalls vorliegenden Information soll das jedenfalls für die folgenden Tonaufnahmen gelten:
ATB - ECSTASY
ATB - 9 PM TILL I COME
ATB - HOLD YOU
ATB - YOU'RE NOT ALONE
ATB - DON'T STOP
ATB - I DON'T WANNA STOP
ATB - MARRAKECH
ATB - LONG WAY HOME
ATB - LET U GO
ATB - BELIEVE IN ME
ATB - HUMANITY
ATB WITH HEATHER NOVA - RENEGADE
ATB - WHAT ABOUT US
ATB - JUSTIFY
ATB - COULD YOU BELIEVE
DARIUS & FINLAY, MARTINBEPUNKT, SHAUN BAKER - MEIN KLEINES HERZ (BAM BAM)
GESTÖRT ABER GEIL FEAT. LEA - WOHIN WILLST DU
GESTORT ABER GEIL & KOBY FUNK FEAT. WINCENT WEISS - UNTER MEINER HAUT
GESTÖRT ABER GEIL FEAT. SEBASTIAN HAMER - ICH & DU
GESTÖRT ABER GEIL FEAT. VOYCE - MILLIONEN FARBEN
GESTÖRT ABER GEIL - BE MY NOW
JAQUES RAUPÉ, FELIX HARRER - 3 HASELNÜSSE
JEROME - LIGHT
MARTIN BEPUNKT - MEIN KLEINES HERZ MACHT BAMM
STEREOACT FEAT. KERSTIN OTT - DIE IMMER LACHT
STEREOACT & CHRIS CRONAUER - NUMMER EINS
STEREOACT - DENKMAL
STEREOACT & CHRIS CRONAUER - BIS ANS ENDE DIESER WELT
VIZE, JOKER BRA & LEONY - PARADISE
LEONY - REMEDY
LEONY - FADED LOVE
VIZE, IMANBEK & DIETER BOHLEN FEAT. LEONY - BROTHER LOUIE
TOBY ROMEO & LEONY - CRAZY LOVE
VIZE & LEONY - PARADISE
NALIN & KANE - BEACHBALL
Nutzer von Social-Media-Plattformen, die beispielsweise Inhalte auf Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube einstellen, und die dabei die hier genannten Musikaufnahmen nutzen, laufen folglich Gefahr, ebenfalls mit ganz erheblichen Schadensersatzforderungen konfrontiert zu werden. Es kann deshalb auch an dieser Stelle nur nochmal dringend empfohlen werden, die Lizenzierung etwaig eingebundener Musikstücke sorgfältig zu prüfen!
Wer ist die SoundGuardian GmbH?
Die SoundGuardian GmbH ist ein relativ junges Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, das sich auf die Verwaltung und Lizenzierung von Musikrechten spezialisiert hat. Nach eigenen Angaben arbeitet die Gesellschaft mit verschiedenen Rechteinhabern zusammen, um deren Urheberrechte im digitalen Umfeld zu schützen und eine rechtssichere Nutzung von Musik auf Social-Media-Plattformen zu gewährleisten.
Die SoundGuardian GmbH fordert von betroffenen Nutzern in ihren Schreiben häufig Auskunft über die Nutzung der Tonaufnahme und bietet gleichzeitig eine nachträgliche Lizenzierung an. Dabei beruft sich das Unternehmen auf die Rechte der jeweiligen Urheber oder Produzenten, die ihre Musikaufnahmen auf Plattformen wie TikTok oder Instagram wiederfinden, ohne dass eine entsprechende Lizenz erworben wurde.
In den letzten Monaten wurde unsere Kanzlei vermehrt mit Fällen befasst, in denen Mandanten wegen der SoundGuardian GmbH wegen Musik kontaktiert wurden. Hintergrund ist meist die Nutzung von Musik in Videos, die aus Sicht des Unternehmens eine Verletzung von Synchronisations- oder Vervielfältigungsrechten darstellen kann. Insbesondere die kommerzielle Nutzung – also etwa durch Influencer, Unternehmen oder Markenprofile – steht dabei im Fokus der Forderungen der SoundGuardian GmbH.
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte es daher keinesfalls ignorieren. Die rechtlichen Grundlagen sind komplex und berühren sowohl das Urheber- als auch das Medienrecht. Eine genaue Prüfung durch einen im Urheberrecht erfahrenen Anwalt ist in diesen Fällen dringend zu empfehlen.
Warum kommt es zu Abmahnungen bzw. Nachlizenzierungsforderungen?
Viele Social-Media-Nutzer erhalten derzeit eine Abmahnung bzw. ein Angebot zur nachträglichen Lizenzierung, weil sie ohne entsprechende Erlaubnis Musik in Videos verwendet haben. Die Nutzung von Musik in Verbindung mit bewegten Bildern – etwa bei Reels, Shorts oder TikTok-Clips – betrifft rechtlich das sogenannte Synchronisationsrecht, also die Kombination einer Tonaufnahme mit einem visuellen Werk.
Die SoundGuardian GmbH ist nach eigenen Angaben von Rechteinhabern beauftragt, solche Nutzungen zu überwachen und gegebenenfalls Lizenzgebühren nachzufordern. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Song nur wenige Sekunden zu hören ist – entscheidend ist, ob eine kommerzielle Nutzung vorliegt, also ob das Profil zur Vermarktung von Produkten, Dienstleistungen oder zur Reichweitensteigerung genutzt wird.
Gerade auf Plattformen wie TikTok oder Instagram ist es für Nutzer oft schwer zu erkennen, welche Lizenzen tatsächlich bestehen. Viele gehen davon aus, dass die Plattformen selbst alle Rechte geklärt haben. Das trifft jedoch häufig nur auf rein private oder redaktionelle Nutzung zu – nicht aber auf kommerzielle Accounts oder Influencer-Profile.
Wer also Musik auf Social Media nutzt, sollte sich im Klaren sein, dass ohne ordnungsgemäße Lizenzierung schnell eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung drohen kann. Die SoundGuardian GmbH fordert in solchen Fällen regelmäßig eine Zahlung zur nachträglichen Lizenzierung und zum Ausgleich der behaupteten Rechtsverletzung.
Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Urheberrecht und Medienrecht und berät regelmäßig Mandanten, die von der SoundGuardian GmbH wegen Musik kontaktiert wurden. Wir prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind und ob sich die Forderung reduzieren oder ganz abwehren lässt.
Schreiben von SoundGuardian – was genau wird gefordert?
Wer ein Schreiben von SoundGuardian erhält, sieht sich meist mit detaillierten Vorwürfen zur Nutzung der Tonaufnahme konfrontiert. In dem Anschreiben wird in der Regel darauf hingewiesen, dass eine bestimmte Musikaufnahme in einem Video auf Social Media verwendet wurde – ohne vorherige Lizenzierung. Dabei verweist die Gesellschaft häufig auf konkrete Inhalte, etwa Reels oder Posts, die auf Plattformen wie TikTok oder Instagram veröffentlicht wurden.
In diesen Fällen wird den Betroffenen oft ein konkreter Geldbetrag gefordert, der sich aus angeblichen Lizenzkosten sowie einem Zuschlag für die unberechtigte Nutzung zusammensetzt. Teilweise handelt es sich um mehrere hundert bis tausend Euro pro Clip. Diese Forderungen der SoundGuardian GmbH werden meist mit dem Hinweis versehen, dass durch eine Zahlung eine nachträgliche Lizenz eingeräumt und die Angelegenheit erledigt werde.
Juristisch betrachtet handelt es sich um ein Angebot zur Nachlizenzierung – nicht zwingend um eine klassische Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Dennoch sollte das Schreiben ernst genommen werden: Wer nicht reagiert, riskiert die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte oder die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen.
Besonders wichtig ist zu prüfen, ob die betroffene Nutzung von Musik in Videos tatsächlich von den geltend gemachten Rechten erfasst ist. Häufig bestehen Zweifel, ob SoundGuardian wegen Musiknutzung überhaupt berechtigt ist, Ansprüche im Namen der Rechteinhabern geltend zu machen.
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Mandanten vertreten, die ein solches Schreiben von SoundGuardian erhalten haben. Dank unserer Erfahrung im Urheberrecht können wir einschätzen, ob die Forderung angemessen ist oder überzogen erscheint. Wir helfen, die Rechtslage zu klären und die bestmögliche Reaktion auf das Schreiben vorzubereiten.
Nutzung der Tonaufnahme: Wann droht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
Die Nutzung der Tonaufnahme in einem Video ist urheberrechtlich sensibel, da sie mehrere Schutzrechte gleichzeitig berühren kann. Wer Musik in Videos einsetzt, greift in das Vervielfältigungsrecht und das sogenannte Synchronisationsrecht ein. Letzteres betrifft das Zusammenführen von Musik und bewegten Bildern. Gerade im Social-Media-Bereich ist diese Form der Nutzung von Musik in Videos besonders häufig – etwa auf Plattformen wie TikTok oder Instagram, wo Sounds und Songs oft zur Untermalung von Clips genutzt werden.
Eine Abmahnung wegen solcher Nutzungen kann immer dann drohen, wenn keine wirksame Lizenzierung vorliegt. Die Plattformen selbst verfügen zwar meist über Rahmenverträge mit Musikverlagen oder Rechteverwertungsgesellschaften, diese decken aber in der Regel nur private, nicht-kommerzielle Nutzung ab. Sobald ein Profil für geschäftliche Zwecke betrieben wird – etwa durch Influencer, Agenturen oder Unternehmen – liegt eine kommerzielle Nutzung vor, die gesondert lizenziert werden muss.
Hier setzt die Tätigkeit der SoundGuardian GmbH wegen Musik ein. Nach eigenen Angaben prüft und dokumentiert das Unternehmen Social-Media-Inhalte, die geschützte Musik beinhalten. Wird eine ungenehmigte Verwendung festgestellt, erfolgt ein Hinweis- oder Nachlizenzierungsschreiben, teilweise verbunden mit Zahlungsaufforderungen. Ziel sei die Wahrung der Rechte der Rechteinhabern und die nachträgliche Lizenzierung der betroffenen Werke.
Wer also Musik auf Social Media verwendet, sollte sicherstellen, dass die Rechtelage geklärt ist. Andernfalls kann die SoundGuardian GmbH fordert eine Nachlizenzierung oder Schadensersatz – je nach Art und Umfang der Nutzung.
Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Urheberrecht und im Medienrecht. Wir prüfen, ob eine Abmahnung oder Forderung rechtmäßig ist, und beraten Mandanten dabei, unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder zu reduzieren.
Wie auf eine Abmahnung reagieren – Handlungsempfehlungen vom Anwalt
Wer ein Schreiben der SoundGuardian GmbH erhält, sollte überlegt und strategisch auf die Abmahnung reagieren. Auch wenn die Forderung auf den ersten Blick wie ein Standardbrief wirkt, kann sie rechtliche und finanzielle Folgen haben, wenn sie ignoriert oder falsch beantwortet wird.
Zunächst sollte das Schreiben vollständig geprüft werden. Häufig ist nicht klar, ob die behauptete Nutzung der Tonaufnahme tatsächlich erfolgt ist oder ob die SoundGuardian GmbH wegen Musiknutzung überhaupt berechtigt ist, Ansprüche geltend zu machen. Zudem sind die geforderten Summen nicht immer nachvollziehbar – teilweise wird eine Lizenzierung angeboten, teilweise wird ein pauschaler Schadensersatzbetrag gefordert.
Empfänger sollten das Schreiben nicht eigenständig beantworten. Eine vorschnelle Reaktion kann rechtliche Nachteile haben, insbesondere wenn man unbewusst eine Urheberrechtsverletzung einräumt. Stattdessen sollte die Angelegenheit durch einen im Urheberrecht erfahrenen Anwalt geprüft werden. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Urheberrecht und im Medienrecht und berät regelmäßig Betroffene, die von der SoundGuardian GmbH wegen Musik kontaktiert wurden.
Wichtig ist zudem, die eigene Nutzung von Musik genau zu dokumentieren. Wer belegen kann, dass er eine Lizenz erworben oder auf lizenzfreie Inhalte zurückgegriffen hat, kann unberechtigte Ansprüche leichter abwehren. Auch bei Influencer-Profilen und geschäftlichen Accounts sollte überprüft werden, ob eine kommerzielle Nutzung vorliegt, da hiervon abhängt, ob überhaupt eine gesonderte Lizenz erforderlich ist.
Die Forderungen der SoundGuardian GmbH sollten stets kritisch hinterfragt werden. Nicht selten sind die angesetzten Beträge zu hoch oder rechtlich fragwürdig. Eine anwaltliche Einschätzung schützt vor übereilten Zahlungen und ermöglicht eine rechtssichere Lösung – etwa durch Verhandlung, Reduzierung oder Zurückweisung der Forderung.
Rechteinhabern und Lizenzierung: Hintergrund der Forderungen der SoundGuardian GmbH
Die Forderungen der SoundGuardian GmbH stützen sich in der Regel auf die Rechte, die von Rechteinhabern an Tonaufnahmen oder Musikwerken übertragen wurden. Nach eigenen Angaben agiert SoundGuardian als Dienstleister, der die Interessen dieser Rechteinhabern vertritt und unlizenzierte Nutzungen auf Social-Media-Plattformen identifiziert.
Die zentrale Idee besteht darin, durch nachträgliche Lizenzierung eine rechtssichere Nutzung zu ermöglichen. Wird also eine Nutzung der Tonaufnahme festgestellt, ohne dass eine Lizenz vorliegt, kann die SoundGuardian GmbH fordert eine Vergütung, um die Nutzung nachträglich zu legitimieren. In diesem Zusammenhang werden Betroffenen häufig Beträge gefordert, die sich an den marktüblichen Lizenzsätzen orientieren sollen.
Rechtlich handelt es sich dabei nicht zwingend um eine klassische Abmahnung, sondern häufig um ein Angebot zur vertraglichen Nachlizenzierung. Dennoch kann die Situation für Betroffene schnell juristische Relevanz gewinnen – insbesondere, wenn die Forderung nicht angemessen erscheint oder wenn unklar ist, ob die SoundGuardian GmbH wegen Musiknutzung tatsächlich über die entsprechenden Rechte verfügt.
Unsere Kanzlei hat wiederholt festgestellt, dass viele Betroffene zunächst überrascht sind, ein solches Schreiben von SoundGuardian zu erhalten. Nicht selten war ihnen gar nicht bewusst, dass die Verwendung von Musik in Videos auf Plattformen wie TikTok oder Instagram lizenzpflichtig sein kann. In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen privater und kommerzieller Nutzung oft schwierig, sodass eine anwaltliche Prüfung ratsam ist.
Dank unserer Erfahrung im Urheberrecht und Spezialisierung im Medienrecht können wir einschätzen, ob die Forderungen der SoundGuardian GmbH berechtigt, überhöht oder unzulässig sind. Wir prüfen die zugrunde liegenden Verträge mit den Rechteinhabern, die rechtliche Grundlage der Lizenzierung sowie mögliche Verteidigungsstrategien, um die Interessen unserer Mandanten effektiv zu schützen.
Schreiben der SoundGuardian GmbH erhalten – wie sollten Betroffene reagieren?
Viele Betroffene, die ein Schreiben der SoundGuardian GmbH erhalten, sind zunächst verunsichert. In der vorgelegten Abmahnung wird meist behauptet, dass auf Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram Musik ohne ausreichende Lizenz verwendet wurde. Das Schreiben stammt häufig von den Amann Rechtsanwälten, die im Auftrag der SoundGuardian GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main tätig sind.
Wer ein solches Schreiben bekommt, sollte besonnen handeln und keinesfalls unüberlegt zahlen oder eine Unterlassungserklärung abgeben. Es handelt sich zwar in vielen Fällen nicht um eine klassische Abmahnung, dennoch können die geltend gemachten Ansprüche erhebliche finanzielle Folgen haben. Empfänger sollten daher erst genommen und nicht ignoriert werden, da sonst weitere rechtliche Schritte drohen können.
Wichtig ist, dass Betroffene wissen, wie sie auf die vorgelegten Abmahnung reagieren sollten:
-
Das Schreiben vollständig prüfen und Beweise sichern (Screenshots, Videolinks, Veröffentlichungsdatum).
-
Keine eigenständige Kontaktaufnahme mit SoundGuardian oder den Amann Rechtsanwälten ohne rechtliche Beratung.
-
Einen spezialisierten Anwalt im Urheber- und Medienrecht einschalten, um die Berechtigung der Forderung zu überprüfen.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann einschätzen, ob tatsächlich eine Nutzung der Tonaufnahme vorlag, ob die Forderung angemessen ist und ob eine Lizenzierung notwendig gewesen wäre. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass überhöhte oder unbegründete Ansprüche akzeptiert werden.
Wer also ein Schreiben der SoundGuardian GmbH erhalten hat, sollte umgehend reagieren – aber richtig: Abmahnung reagieren sollten Betroffene nur nach eingehender rechtlicher Prüfung und keinesfalls übereilt.
SoundGuardian GmbH wegen Musik in Videos – rechtliche Hintergründe und Bedeutung
In den vergangenen Monaten melden sich immer mehr Nutzer, die ein Schreiben der SoundGuardian GmbH wegen Musik in Videos erhalten haben. Hintergrund ist regelmäßig die Nutzung von Musik oder Tonsequenzen auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube, ohne dass eine ordnungsgemäße Lizenzierung erfolgt ist.
Wichtig ist: Die Sound Guardian GmbH keine betrügerischen Schreiben verschickt. Es handelt sich nicht um eine klassische Betrugsmasche oder Phishing-Aktion, sondern um tatsächliche rechtliche Ansprüche, die das Unternehmen im Auftrag von Rechteinhabern geltend macht. Die Schreiben sollten daher erst genommen und sorgfältig geprüft werden, da sie – unabhängig von ihrer Form – reale urheberrechtliche Konsequenzen haben können.
Die rechtliche Grundlage solcher Forderungen ergibt sich aus dem deutschen Urheberrechtsgesetz. Wer Musik mit Videos kombiniert, greift in das sogenannte Synchronisationsrecht ein. Ohne eine entsprechende Lizenz liegt darin eine Urheberrechtsverletzung. Gerade bei Musik in Videos, die zu Marketingzwecken oder für kommerzielle Profile veröffentlicht werden, ist die rechtliche Schwelle schnell überschritten.
Viele Betroffene fühlen sich dennoch überrumpelt, da sie davon ausgehen, dass die Plattformen selbst die Rechte an der Musik eingeräumt hätten. Dies trifft aber häufig nur auf private Nutzungen zu. Sobald eine kommerzielle Nutzung vorliegt, müssen gesonderte Rechte eingeholt werden. Genau hier setzt die Tätigkeit der SoundGuardian GmbH wegen der Nutzung von Tonaufnahmen an.
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Fälle begleitet, in denen Betroffene nach einer Abmahnung oder Nachlizenzierungsforderung anwaltliche Hilfe benötigten. Durch unsere Erfahrung im Urheberrecht und im Medienrecht können wir einschätzen, ob die geltend gemachten Ansprüche rechtlich haltbar sind oder reduziert werden können.
Soundguardian erhalten – reagieren Sie richtig!
Wer ein Schreiben von SoundGuardian erhalten hat, sollte überlegt und mit juristischem Sachverstand handeln. Viele Betroffene wissen zunächst nicht, ob es sich bei der vorgelegten Abmahnung um ein berechtigtes Anliegen oder um eine überzogene Forderung handelt. Wichtig ist: Die Schreiben sollten daher erst genommen werden – aber nicht vorschnell beantwortet.
Nach dem Erhalt einer solchen Mitteilung sollten Betroffene zunächst prüfen, ob tatsächlich eine Nutzung der Tonaufnahme oder eine Nutzung von Musik in Videos vorlag. Gerade bei gewerblichen Social-Media-Profilen liegt häufig eine kommerzielle Nutzung vor, die zusätzliche Rechte erfordert. In diesen Fällen kann die SoundGuardian GmbH wegen der Nutzung einer Tonaufnahme eine Nachlizenzierung verlangen oder Schadensersatz gefordert haben.
Es ist ratsam, die vorgelegten Abmahnung durch einen Anwalt mit Erfahrung im Urheberrecht prüfen zu lassen, bevor irgendeine Zahlung erfolgt oder eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Besonders dann, wenn das Schreiben durch die Amann Rechtsanwälte übermittelt wurde, sollte ein fachkundiger Vertreter hinzugezogen werden. Diese Kanzlei handelt häufig im Auftrag der SoundGuardian GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main.
Wer richtig auf eine Abmahnung reagieren sollten, wahrt seine Rechte und minimiert das Risiko unnötiger Kosten. Dabei gilt:
- Keine voreilige Zahlung leisten.
- Keine rechtlichen Erklärungen ohne anwaltliche Prüfung abgeben.
- Fristen einhalten und frühzeitig anwaltliche Unterstützung suchen.
Unsere Kanzlei berät regelmäßig Mandanten, die ein Schreiben von SoundGuardian erhalten haben, und hilft, die Situation rechtlich sicher zu bewerten. Dank unserer Erfahrung im Urheberrecht und Spezialisierung im Medienrecht können wir gezielt beurteilen, ob die Forderung berechtigt oder überhöht ist – und wie man effektiv darauf reagiert.
Rechtliche Bewertung und anwaltliche Unterstützung bei Schreiben der SoundGuardian GmbH
Nach Erhalt eines Schreibens der SoundGuardian GmbH oder der Amann Rechtsanwälte stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob die Forderung rechtmäßig ist. Grundsätzlich handelt es sich bei der Sound Guardian GmbH keine betrügerischen Schreiben – die Gesellschaft tritt tatsächlich im Auftrag von Rechteinhabern auf, um deren Musikrechte zu schützen und eine nachträgliche Lizenzierung anzubieten.
Dennoch sollten Empfänger die vorgelegten Abmahnung stets kritisch prüfen lassen. Nicht jede Nutzung von Musik oder jeder Social-Media-Clip fällt unter die geltend gemachten Rechte. Oft bestehen Zweifel, ob die SoundGuardian GmbH wegen der Nutzung tatsächlich berechtigt ist, Ansprüche geltend zu machen oder ob die Höhe der geforderten Beträge angemessen ist.
Unsere Kanzlei prüft in solchen Fällen die rechtliche Grundlage und den Umfang der geltend gemachten Ansprüche. Wir analysieren, ob eine wirksame Rechteübertragung an SoundGuardian vorliegt, ob die Nutzung der Tonaufnahme lizenzpflichtig war und ob die Höhe der geforderten Beträge juristisch haltbar ist. Dank unserer Erfahrung im Urheberrecht und Spezialisierung im Medienrecht können wir einschätzen, ob und in welchem Umfang die Forderungen der SoundGuardian GmbH zu Recht bestehen.
Wir raten daher dringend, bei einem Schreiben der Amann Rechtsanwälte keine voreiligen Schritte zu unternehmen. Stattdessen sollte eine rechtliche Bewertung erfolgen, bevor Zahlungen geleistet oder Erklärungen abgegeben werden. Die Schreiben der SoundGuardian GmbH mit Sitz in Frankfurt sind zwar nicht betrügerisch, sie können aber rechtlich angreifbar sein oder überhöhte Beträge enthalten.
Wer rechtzeitig anwaltliche Unterstützung sucht, kann unberechtigte Forderungen abwehren, Vergleichslösungen erreichen oder Zahlungen deutlich reduzieren. Auf diese Weise lässt sich die Angelegenheit professionell, rechtssicher und mit möglichst geringem Risiko klären.
Fazit: SoundGuardian wegen Musik – was Betroffene wissen sollten
Die zunehmende Zahl von Fällen rund um SoundGuardian wegen Musik zeigt, wie wichtig ein Bewusstsein für urheberrechtliche Fragen im digitalen Raum geworden ist. Wer Musik auf Social Media nutzt – insbesondere im Rahmen von kommerzielle Nutzung – sollte sich darüber im Klaren sein, dass jede Nutzung der Tonaufnahme eine Lizenz erfordert. Fehlende oder unklare Rechte führen schnell zu Konflikten mit Rechteinhabern und können erhebliche Kosten verursachen.
Die SoundGuardian GmbH fordert in solchen Fällen regelmäßig Zahlungen für eine nachträgliche Lizenzierung, um die unberechtigte Nutzung von Musik in Videos nachträglich zu legalisieren. Ob diese Forderungen der SoundGuardian GmbH jedoch im Einzelfall gerechtfertigt sind, hängt von vielen Faktoren ab – etwa davon, ob eine kommerzielle Absicht bestand, ob tatsächlich die betreffende Musikaufnahme verwendet wurde oder ob SoundGuardian die Rechte wirksam erworben hat.
Wer ein Schreiben von SoundGuardian erhält, sollte deshalb nicht vorschnell zahlen oder eine Unterlassungserklärung abgeben. Stattdessen empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung durch eine Kanzlei mit Erfahrung im Urheberrecht und Spezialisierung im Medienrecht. Wir prüfen die Vorwürfe, bewerten die rechtliche Lage und zeigen auf, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen – von der Verhandlung über die Reduzierung bis hin zur vollständigen Zurückweisung unberechtigter Ansprüche.
Am Ende gilt: Eine fundierte anwaltliche Beratung schützt vor überhöhten Forderungen und hilft, teure Fehler zu vermeiden. Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann rechtssicher mit SoundGuardian wegen Musiknutzung umgehen und zukünftige Risiken effektiv vermeiden.
UPDATE 24.03.2025: Forderungen wegen "Freed From Desire" von GALA
Uns erreicht ein aktuelles Schreiben von SoundGuardian, das die Nutzung des Liedes "Freed From Desire" der italienischen Künstlerin/Sängerin Gala auf TikTok zum Gegenstand hat. Dem Empfänger der Abmahnung (Berechtigungsanfrage) wird vorgeworfen, die Tonaufnahme Freed from Desire von Gala ohne Genehmigung in ein Video eingefügt und sodann über TikTok zu gewerblichen Zwecken veröffentlicht zu haben.
Wegen der angeblich widerrechtlichen Nutzung des Liedes im Zusammenhang mit einem gewerblichen Werbevideo sowie der damit verbundenen Urheberrechtsverletzung fordert SoundGuardian einen Schadensersatz in 5-stelliger Höhe von dem betroffenen TikTok-Nutzer.
Der Fall zeigt, dass sich die Forderungen von Soundguardian nicht auf einige wenige Titel erstrecken, sondern dass offensichtlich stets weitere Musikstücke und Lieder dazukommen, die angeblich widerrechtlich auf Social-Media-Plattformen wie TikTok genutzt worden sein sollen.
Betroffenen TikTok-Nutzern kann deshalb auch an dieser Stelle nur nochmal dringend ans Herz gelegt werden, zwar die Fristen im Auge zu behalten, aber nicht vorschnell mit der Gegenseite zu verhandeln oder gar Zahlungen zu leisten. Stattdessen können Sie sich gern im Rahmen eines für Sie kostenlosen und unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden und erst anschließend entscheiden, wie Sie mit der Berechtigungsanfrage bzw. Abmahnung von SoundGuardian wegen Freed from Desire von Gala umgehen möchten.
UPDATE 09.05.2025: Forderungen wegen "Fire" von Scooter
Erneut erreicht uns ein Schreiben der Firma SoundGuardian GmbH, das die angeblich widerrechtliche Nutzung eines Liedes auf TikTok zum Gegenstand hat. Diesmal geht es um das Lied FIRE von der Gruppe SCOOTER.
Der TikTok-Nutzer wird in dem Schreiben von SoundGuardian darauf hingewiesen, dass er das Musikstück unzulässiger Weise in sein Video eingebunden und sodann auf der Plattform TikTok veröffentlicht habe. Ebenfalls erklärt SoundGuardian, dass sie die Rechte an dem internationalen Charthit "Fire" von "Scooter" hätten, sodass eine Nachlizensierung angeboten würde.
Für den Scooter-Titel "Fire" verlangt SoundGuardian ein Lizenzentgelt in 5-stelliger (!) Höhe.
Die Forderung bzw. das "Angebot" von SoundGuardian wirft indes zahlreiche Fragen auf. Im konkreten Fall konnten wir nicht im Ansatz empfehlen einen Betrag in dieser Größenordnung zu zahlen.
UPDATE 21.05.2025: Amann Rechtsanwälte vertreten Sound Guardian wegen „Light“ von „Jerome“
In einem aktuellen Fall, in dem es um den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung des Liedes „Light“ von „Jerome“ auf TikTok geht, melden sich die Amann Rechtsanwälte aus Darmstadt. Angeblich sei ein vorheriges Forderungsschreiben von SoundGuardian ignoriert worden.
Es wird ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht. Rechtsanwalt Professor Pascal Charles Amann fordert mehr als 7.000,00 € für die 36-monatige Nutzung des Songs Light von Jerome auf TikTok. Gleichzeitig schlägt Anwalt Prof. Amann dem Empfänger des Schreibens einen Telefontermin vor, indem Möglichkeiten einer Verständigung, also eines Vergleichs, erörtert werden sollen. Für den Fall, dass eine solche einvernehmliche Lösung nicht gewünscht sei, werde Prof. Amann der Firma Sound Guardian GmbH empfehlen, die Forderung gerichtlich geltend zu machen.
Wenn auch Sie ein solches Schreiben von Rechtsanwalt Professor Pascal-Charles Amann oder den AMANN RECHTSANWÄLTEN erhalten haben, sollten Sie sich keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung auf einen Telefontermin einlassen.
Sollte sich der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung als berechtigt erweisen, ist es natürlich nie verkehrt, auf gütlichem Wege Möglichkeiten einer Lösung auszuloten. Der Vorschlag von Rechtsanwalt Prof. Amann, eine Einigung zu versuchen, ist also aus unserer Sicht völlig in Ordnung und könnte sich sowohl als effektiv als auch als kostengünstig erweisen. Entscheidend ist allerdings, dass die eigene Rechtsposition im Vorfeld feststeht, sodass Vergleichsmöglichkeiten mit den „richtigen Argumenten“ ausgetauscht werden. Unbedarfte oder leichtfertige Telefonate könnten Ihre Rechtsposition zudem erheblich verschlechtern, zumal Rechtsanwalt Professor Amann im Falle eines Rechtsstreits seiner Mandantschaft (also der Firma Sound Guardian) auch als Zeuge für den Inhalt eines solchen Telefonats zur Verfügung stehen dürfte.
Bei jedweden Zweifelsfällen lassen Sie sich daher bitte fachkundig beraten, bevor Sie mit der Kanzlei der Amann Rechtsanwälte telefonieren.
Ansprechpartner
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