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Abmahnung Sony Interactive Entertainment

Markenrechtsverletzung Sony PlayStation4 Controller
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Firmen Sony Interactive Entertainment Inc. (SIEI) und Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) sprechen eine Abmahnung durch die ARNOLD RUESS Rechtsanwälte aus.

Mit der Abmahnung lassen die Firmen Sony Interactive Entertainment Inc. und Sony Interactive Entertainment Europe Limited eine Markenrechtsverletzung (Unionsmarke 008689011) sowie eine Geschmacksmusterverletzung / Designrechtsverletzung (Design 002232132-0003) in Bezug auf einen Sony PlayStation4 Controller beanstanden. In Bezug auf diesen Sony PlayStation4 Controller wird seitens der Firmen Sony Interactive Entertainment Inc. und Sony Interactive Entertainment Europe Limited der Vorwurf erhoben, es handle sich um ein Plagiat, somit eine Fälschung.

Insofern wird der Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung aufgefordert. Die Abmahnung der Kanzlei Arnold Ruess sieht diesbezüglich vor, dass der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben soll. Eine solche Unterlassungserklärung ist der Abmahnung der Firmen Sony Interactive Entertainment Inc. (SIEI) und Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) bereits im Entwurf beigefügt und sieht eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.100,00 EUR für jeden zukünftigen Verletzungsfall vor.

Bei derartigen vorformulierten Unterlassungserklärungen ist unserer Erfahrung nach aller höchste Vorsicht geboten. Dies vor allem auf Grund der Tatsache, dass bei einer vorschnellen Unterzeichnung einer solchen vorformulierten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit den Firmen Sony Interactive Entertainment Inc. und Sony Interactive Entertainment Europe Limited zustande kommt der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Zudem sind derartige, vorformulierte Unterlassungsverträge zumeist deutlich zu weit gefasst und beinhalten Punkte, die in einer Unterlassungserklärung (eigentlich) nichts zu suchen haben. Gerne wird in eine solche vorformulierte Unterlassungsverträge z.B. die Bezahlung eines pauschalen Schadensersatzes oder aber auch der Kosten der Abmahnung mit aufgenommen, die im Rahmen der Unterlassungserklärung mit anerkannt werden sollen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firmen Sony Interactive Entertainment Inc. und Sony Interactive Entertainment Europe Limited erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

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