Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Sony Europe B.V.

Urheberrechtliche Abmahnung der Sony Europa B.V.
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Europa B.V., Zweigniederlassung Deutschland, Kemperplatz 1, 10785 Berlin, vor.

Mit der Abmahnung wird die widerrechtliche Nutzung von Produktfotos in einem Onlineshop beanstandet.

In der Abmahnung heißt es, dass die Firma Sony Europa B.V. die deutsche Vertriebs- und Marketingzweigniederlassung der Sony Corp. Japan für Produkte der Unterhaltungselektronik sei. Für die Bewerbung und den Verkauf ihrer Sony-Produkte benutze die Sony Europe B.V. eigens für sie zu Werbezwecken erstellte und als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, zumindest jedoch als Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG geschützte Werbe- und Produktfotos. Insoweit sei die Sony Europe B.V. Inhaberin sämtlicher exklusiven urheberrechtlichen Nutzungsrechte bzw. Leistungsschutzrechte an den Werbe- bzw. Produktbildern.

Durch ihre ebenfalls in Berlin ansässigen Anwälte lässt die Firma Sony Europa B.V. den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.

Darüber hinaus sollen die Abmahnkosten, also die Rechtsanwaltsgebühren für die Aussprache der Abmahnung, bezahlt werden. Die Anwälte von Sony Europa B.V. legen der Abmahnung einen Gegenstandwert von 30.000,00 € zugrunde.

Die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen behalte sich die Firma Sony Europa B.V. vor.

Gerade im Zusammenhang mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen und (Produkt-) Fotos sollte keinesfalls übereilt gehandelt werden. Es empfiehlt sich allein schon wegen der erheblichen Bedeutung solcher Unterlassungserklärungen anwaltliche Hilfe hinzuziehen, um so – zumindest für die Zukunft – unnötige Risiken von vornherein auszuschließen.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Street Photography lebt davon, alltägliche Situationen spontan einzufangen. Sie bewegt sich zwischen dokumentarischer Beobachtung, künstlerischem Ausdruck und authentischer Moment…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Ihre Marke ist mehr als ein Name oder ein Logo – sie bündelt Vertrauen, Aufmerksamkeit und Investitionen. Mit wachsender Bekanntheit steigt oft auch der Schutzumfang: Gerichte mes…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Nachhaltigkeit verkauft. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig produziert“ finden sich inzwischen in nahezu jeder Branche – vom Energieversorger über Mo…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Online-Händler setzen häufig Streichpreise, Einführungsrabatte oder aufmerksamkeitsstarke Hinweise wie „Neu“ ein, um Produkte attraktiver zu vermarkten. Was vielen jedoch nicht be…