Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Sony Europe B.V.

Urheberrechtliche Abmahnung der Sony Europa B.V.
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Europa B.V., Zweigniederlassung Deutschland, Kemperplatz 1, 10785 Berlin, vor.

Mit der Abmahnung wird die widerrechtliche Nutzung von Produktfotos in einem Onlineshop beanstandet.

In der Abmahnung heißt es, dass die Firma Sony Europa B.V. die deutsche Vertriebs- und Marketingzweigniederlassung der Sony Corp. Japan für Produkte der Unterhaltungselektronik sei. Für die Bewerbung und den Verkauf ihrer Sony-Produkte benutze die Sony Europe B.V. eigens für sie zu Werbezwecken erstellte und als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, zumindest jedoch als Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG geschützte Werbe- und Produktfotos. Insoweit sei die Sony Europe B.V. Inhaberin sämtlicher exklusiven urheberrechtlichen Nutzungsrechte bzw. Leistungsschutzrechte an den Werbe- bzw. Produktbildern.

Durch ihre ebenfalls in Berlin ansässigen Anwälte lässt die Firma Sony Europa B.V. den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.

Darüber hinaus sollen die Abmahnkosten, also die Rechtsanwaltsgebühren für die Aussprache der Abmahnung, bezahlt werden. Die Anwälte von Sony Europa B.V. legen der Abmahnung einen Gegenstandwert von 30.000,00 € zugrunde.

Die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen behalte sich die Firma Sony Europa B.V. vor.

Gerade im Zusammenhang mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen und (Produkt-) Fotos sollte keinesfalls übereilt gehandelt werden. Es empfiehlt sich allein schon wegen der erheblichen Bedeutung solcher Unterlassungserklärungen anwaltliche Hilfe hinzuziehen, um so – zumindest für die Zukunft – unnötige Risiken von vornherein auszuschließen.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Im Zeitalter digitaler Bewertungen auf Plattformen wie Google, Jameda, Kununu oder Trustpilot ist der gute Ruf eines Unternehmens oder Freiberuflers angreifbarer denn je. Negative…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Warum ist das Thema „Trennungsgebot im Werberecht“ aktuell und relevant? Das Werberecht erlebt durch die Digitalisierung der Medienwelt eine regelrechte Renaissance. Nie zuvor wu…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
In Zeiten des digitalen Handels steht eines fest: Wer günstiger ist, gewinnt. Das gilt auch – und besonders – für den Arzneimittelmarkt. Gerade Apotheken achten beim Einkauf versc…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Werbung mit prominenten Gesichtern kann extrem wirksam sein – aber auch gefährlich, wenn sie ohne Erlaubnis erfolgt. Das hat das Landgericht Köln mit seinem Urteil zur Testimo…