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Abmahnung Sony Europe B.V.

Urheberrechtliche Abmahnung der Sony Europa B.V.
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Europa B.V., Zweigniederlassung Deutschland, Kemperplatz 1, 10785 Berlin, vor.

Mit der Abmahnung wird die widerrechtliche Nutzung von Produktfotos in einem Onlineshop beanstandet.

In der Abmahnung heißt es, dass die Firma Sony Europa B.V. die deutsche Vertriebs- und Marketingzweigniederlassung der Sony Corp. Japan für Produkte der Unterhaltungselektronik sei. Für die Bewerbung und den Verkauf ihrer Sony-Produkte benutze die Sony Europe B.V. eigens für sie zu Werbezwecken erstellte und als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, zumindest jedoch als Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG geschützte Werbe- und Produktfotos. Insoweit sei die Sony Europe B.V. Inhaberin sämtlicher exklusiven urheberrechtlichen Nutzungsrechte bzw. Leistungsschutzrechte an den Werbe- bzw. Produktbildern.

Durch ihre ebenfalls in Berlin ansässigen Anwälte lässt die Firma Sony Europa B.V. den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.

Darüber hinaus sollen die Abmahnkosten, also die Rechtsanwaltsgebühren für die Aussprache der Abmahnung, bezahlt werden. Die Anwälte von Sony Europa B.V. legen der Abmahnung einen Gegenstandwert von 30.000,00 € zugrunde.

Die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen behalte sich die Firma Sony Europa B.V. vor.

Gerade im Zusammenhang mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen und (Produkt-) Fotos sollte keinesfalls übereilt gehandelt werden. Es empfiehlt sich allein schon wegen der erheblichen Bedeutung solcher Unterlassungserklärungen anwaltliche Hilfe hinzuziehen, um so – zumindest für die Zukunft – unnötige Risiken von vornherein auszuschließen.

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