Abmahnung SKODA AUTO a.s.

Abmahnung von SKODA erhalten? So sollten Sie jetzt reagieren
Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung von Skoda erhalten? Sie sind nicht allein – uns liegt aktuell eine Abmahnung der SKODA AUTO a.s., tr. Vaclava Klementa 869, 293 01 Mladá Boleslav, Tschechische Republik, vor. Vertreten wird Skoda dabei durch eine spezialisierte Berliner Anwaltskanzlei.
Kern der Abmahnung ist der Vorwurf, Fahrzeugaufkleber unter Verwendung geschützter Marken wie „SKODA“, „OCTAVIA“, „FABIA“, „SUPERB“, „RAPID“, „YETI“ oder des Markenlogos „VRS“ über Plattformen wie eBay angeboten und vertrieben zu haben. Laut SKODA handele es sich bei diesen Angeboten um Fälschungen, da SKODA selbst solche Aufkleber nicht produziere. Die Nutzung der Markenzeichen sei daher nicht nur eine Markenrechtsverletzung, sondern erfülle auch den Tatbestand der unlauteren Rufausbeutung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. c) der Unionsmarkenverordnung (UMV).
Was wird in der Abmahnung von Skoda gefordert?
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert SKODA AUTO a.s.:
- umfassende Auskunft über Art und Umfang der Verkäufe,
- Rechnungslegung,
- Herausgabe bzw. Vernichtung der betreffenden Produkte, sowie
- die Zahlung von Schadensersatz.
Zusätzlich sollen die Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Streitwerts von 200.000 Euro übernommen werden – ein erheblicher finanzieller Aufwand, insbesondere für kleinere Händler oder Privatpersonen.
Reagieren Sie nicht vorschnell – holen Sie sich rechtliche Unterstützung
Auch wenn Sie die Abmahnung als überzogen empfinden oder den Vorwurf für unbegründet halten: Reagieren Sie nicht vorschnell, unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung und tätigen Sie keine Zahlungen auf eigene Faust. Eine unüberlegte Reaktion kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen – auch langfristig.
Gerade bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen durch SKODA ist die rechtliche Materie komplex. Oft gibt es individuelle Handlungsspielräume, die im Rahmen einer professionellen Verteidigung genutzt werden können.
Was wir für Sie tun können
Als erfahrene Kanzlei im Markenrecht beraten wir Sie fundiert, zielgerichtet und mit dem nötigen Augenmaß. Abmahnungen im Markenrecht sind unser Tagesgeschäft. Wir prüfen:
- ob die Abmahnung formell und inhaltlich überhaupt berechtigt ist,
- wie Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll darauf reagieren können, und
- ob ggf. Gegenansprüche bestehen.
Kostenlose Ersteinschätzung zur Abmahnung von Skoda
Wenn Sie eine Abmahnung von SKODA erhalten haben, bieten wir Ihnen gern ein unverbindliches Orientierungsgespräch an. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte – diskret, transparent und auf Augenhöhe.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir sind für Sie da.
UPDATE 07.04.2025: Weitere SKODA-Abmahnung – jetzt auch wegen Eiskratzern
Aktuell liegt uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung der ŠKODA AUTO a.s. vor. Anders als in den bisherigen Fällen geht es diesmal nicht um Fahrzeugaufkleber, sondern um Eiskratzer, die unter Nutzung der Marken „ŠKODA“ und „VRS“ über die Verkaufsplattform eBay angeboten wurden. Die Abmahnung wurde – wie in früheren Fällen – durch eine auf Markenrecht spezialisierte Berliner Kanzlei ausgesprochen.
Was wird beanstandet?
Die betroffene Person soll Eiskratzer für Fahrzeuge auf eBay angeboten haben – und dabei die Bezeichnungen „ŠKODA“ und „VRS“ verwendet haben. Laut der Abmahnung sind diese Zeichen durch Unionsmarken geschützt:
· Wort-/Bildmarke Nr. 017874242 „ŠKODA“
· Bildmarke Nr. 018042445 „VRS“
SKODA betont ausdrücklich, dass es sich dabei um bekannte Marken handelt, die einen erweiterten Schutzumfang genießen. Die Benutzung dieser Zeichen auf Produkten wie Eiskratzern – die nicht von ŠKODA selbst stammen – stelle eine Markenrechtsverletzung nach Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV bzw. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar. Darüber hinaus wird auf eine mögliche unlautere Rufausbeutung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV bzw. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG abgestellt – also die rechtswidrige Ausnutzung des positiven Markenimages von ŠKODA.
Was wird gefordert?
Die Abmahnung enthält ein umfassendes Forderungspaket, darunter:
· Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – bei Zuwiderhandlung droht eine Vertragsstrafe von mindestens 5.001,00 € pro Verstoß.
· Auskunftspflicht: Angaben zur Anzahl verkaufter Produkte, Umsätzen, Gewinnen, Lieferanten sowie Vorlage entsprechender Belege.
· Schadensersatz: Anerkennung der Ersatzpflicht dem Grunde nach.
· Vernichtung aller im Besitz befindlichen Produkte, die mit den Marken versehen sind.
· Erstattung der Abmahnkosten: Diese werden auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 50.000,00 € berechnet. Gefordert wird ein Betrag von 2.002,41 €.
Die Abmahnung enthält zudem eine ausdrückliche Fristsetzung – in diesem Fall zur Abgabe der Unterlassungserklärung. Sollte die Erklärung nicht fristgerecht eingehen, kündigt die Kanzlei gerichtliche Schritte an.
Unsere Einschätzung: Ernst nehmen – aber nicht vorschnell handeln
Diese neue Welle von Abmahnungen zeigt, dass ŠKODA aktuell gezielt gegen die Nutzung ihrer Marken im Zusammenhang mit Fahrzeugzubehör vorgeht – auch bei scheinbar harmlosen Artikeln wie Eiskratzern.
Für betroffene Händler ist die Situation rechtlich komplex und risikobehaftet. Besonders problematisch: Schon die bloße Markenverwendung auf einem Produkt kann als Verletzung ausgelegt werden, selbst wenn keine Täuschungsabsicht vorlag.
Wir raten dringend davon ab, die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen oder Forderungen vorschnell zu begleichen.
Was Sie tun sollten
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von ŠKODA erhalten haben – sei es wegen Aufklebern, Eiskratzern oder anderen Produkten – beraten wir Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Als spezialisierte Kanzlei für Markenrecht bieten wir:
· kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung,
· Prüfung und ggf. Modifikation der Unterlassungserklärung,
· Vertretung in der Kommunikation mit der gegnerischen Kanzlei,
· und ggf. auch die Verteidigung vor Gericht.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen schnell und mit klarer Strategie.
Ansprechpartner
Alexander Bräuer
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