Abmahnung SG Dynamo Dresden

Abmahnung durch SG Dynamo Dresden e.V. wegen Ticketweiterverkaufs über kleinanzeigen.de
Immer häufiger werden Fußballfans mit Abmahnungen konfrontiert, weil sie Eintrittskarten auf nicht autorisierten Verkaufsplattformen wie kleinanzeigen.de anbieten – so auch im Fall einer aktuellen Abmahnung des SG Dynamo Dresden e.V. durch die LDM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir zeigen, was hinter dieser Abmahnung steckt, welche rechtlichen Risiken drohen und wie Betroffene reagieren sollten.
Worum geht es in der Abmahnung des SG Dynamo Dresden e.V.?
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in mehreren Fällen Tickets für Spiele des SG Dynamo Dresden auf der Plattform kleinanzeigen.de zum Verkauf angeboten zu haben – entgegen der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins.
Besonders problematisch: Die Tickets wurden öffentlich angeboten – in einem Fall mit dem Hinweis „VB“, was auf eine Veräußerung zum Marktpreis bzw. an den Höchstbietenden schließen lässt. Laut SGD verstößt dies gegen das Weitergabeverbot in Ziffer 10.2 der ATGB.
Warum sieht der SG Dynamo Dresden darin einen Rechtsverstoß?
Die Tickets des Vereins sind als qualifizierte Legitimationspapiere ausgestaltet und nicht frei übertragbar. Eine Weitergabe ist ausschließlich unter bestimmten Bedingungen, z. B. über die vereinseigene Zweitmarktplattform oder mit Umpersonalisierung, erlaubt. Ziel der Regelung ist es laut Verein, faire Preise und die Stadionsicherheit zu gewährleisten – etwa durch Fantrennung und Zutrittskontrolle.
Die SGD beruft sich dabei auf die Rechtsprechung, die solche Abtretungsbeschränkungen zum Schutz der Preisstruktur und Stadionsicherheit anerkennt.
Was wird vom Abgemahnten gefordert?
Die Kanzlei verlangt im Namen des SG Dynamo Dresden:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
- Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 450,00 €,
- Andernfalls droht die Einleitung gerichtlicher Schritte.
Zudem wird auf weitere mögliche Sanktionen hingewiesen, darunter:
- Sperrung des Kundenkontos,
- Ausschluss vom Ticketerwerb für bis zu fünf Jahre,
- Hausverbot.
Die Anwaltskosten in Höhe von rund 76,00 € sollen laut Schreiben erlassen werden, wenn fristgerecht gezahlt und die Unterlassungserklärung abgegeben wird.
Wie sollten Betroffene auf die Abmahnung des SG Dynamo Dresden e.V. reagieren?
Wichtig ist: Solche Abmahnungen sollten nicht ignoriert werden. Die rechtlichen Forderungen wirken auf den ersten Blick nachvollziehbar, sind jedoch oft verhandelbar. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft erfolgen, da sie weitreichende rechtliche Konsequenzen haben kann – etwa bei künftigen Verstößen.
FAQ – Häufige Fragen zur Abmahnung wegen Ticketverkaufs
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, ein (vermeintlich) rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Sie enthält in der Regel eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und eine Kostenerstattung oder Vertragsstrafe.
Ist der Weiterverkauf von Tickets immer verboten?
Nein. Der Weiterverkauf kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein – etwa über offizielle Zweitmarktplattformen oder bei personalisierten Tickets nach Umpersonalisierung. Ob ein Verstoß vorliegt, hängt immer von den konkreten AGB ab.
Muss ich die Unterlassungserklärung wie vorgelegt unterschreiben?
Nein. Sie sollten keine vorgefertigte Erklärung ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben. Oft lässt sich eine modifizierte (abgemilderte) Unterlassungserklärung verhandeln.
Wie hoch darf eine Vertragsstrafe sein?
Die Höhe der Vertragsstrafe muss angemessen sein. Pauschale oder überzogene Forderungen sind rechtlich angreifbar.
Droht mir ein Gerichtsverfahren?
Wenn Sie nicht fristgerecht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Schritte einleiten – z. B. eine einstweilige Verfügung beantragen. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich solche Schritte in vielen Fällen vermeiden.
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