Abmahnung Schäfer Verlag Plauen

Derzeit werden Abmahnungen durch den Schäfer-Verlag Plauen i. V. ausgesprochen, die urheberrechtliche Ansprüche betreffen. In den bekannt gewordenen Fällen erfolgt die Vertretung regelmäßig durch Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch.
Gegenstand der Abmahnungen ist nach übereinstimmenden Berichten das Gedicht „Der alte Brunnen“ des Autors Artur Kleemann. Betroffenen wird vorgeworfen, dieses Werk im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen.
Wenn Sie eine entsprechende Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie die Angelegenheit ernst nehmen, aber keinesfalls vorschnell reagieren. Gerade im Urheberrecht können bereits scheinbar geringfügige Veröffentlichungen erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Worum geht es bei den Abmahnungen?
Nach den derzeit bekannten Fällen richten sich die Abmahnungen gegen die Veröffentlichung eines Gedichts im Internet, insbesondere auf Webseiten, Plattformen oder in sonstigen Online-Angeboten.
Konkret geht es um das Gedicht „Der alte Brunnen“, an dem die Rechte nach Darstellung der Abmahner beim Schäfer-Verlag Plauen liegen.
Der Vorwurf lautet regelmäßig, dass das Gedicht – ganz oder in Teilen – öffentlich zugänglich gemacht wurde, ohne dass hierfür eine entsprechende Lizenz oder Nutzungsberechtigung vorliegt. In einzelnen Fällen soll das Gedicht auch in bearbeiteter Form verwendet worden sein.
Für Betroffene ist dabei wichtig zu wissen:
Im Urheberrecht kann bereits die Veröffentlichung eines Textes auf einer Website, in einem Blog oder auf Social Media eine relevante Nutzungshandlung darstellen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob die Veröffentlichung privat gemeint war oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt ist.
Was wird Betroffenen typischerweise vorgeworfen?
Auch wenn jede Abmahnung im Detail unterschiedlich ausgestaltet sein kann, zeigen die bekannten Fälle ein typisches Muster.
Beanstandet wird insbesondere:
- die Veröffentlichung des Gedichts auf einer Webseite
- die Einbindung in Online-Inhalte oder Beiträge
- die Nutzung in Mitteilungsblättern oder sonstigen Veröffentlichungen
- die Bereitstellung des Textes für die Öffentlichkeit
Der rechtliche Kern des Vorwurfs liegt darin, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Rechteinhabers genutzt worden sein soll. Gerade bei Texten wird häufig unterschätzt, dass auch ältere oder scheinbar „allgemein bekannte“ Inhalte weiterhin urheberrechtlich geschützt sein können.
Hinzu kommt, dass viele Inhalte im Internet über Jahre hinweg abrufbar bleiben. Selbst wenn ein Text schon vor längerer Zeit veröffentlicht wurde, kann dies noch nachträglich zu einer Abmahnung führen.
Was fordern die Abmahner?
Nach den bekannten Fällen werden im Zusammenhang mit solchen Abmahnungen regelmäßig mehrere Ansprüche geltend gemacht.
Typischerweise geht es um:
- Unterlassung der weiteren Nutzung
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Schadensersatz
- Erstattung von Rechtsanwaltskosten
Die geltend gemachten Beträge können dabei je nach Einzelfall variieren. In den bekannten Fällen bewegen sich die Forderungen insgesamt häufig im Bereich von mehreren hundert bis über tausend Euro.
Für Betroffene ist jedoch entscheidend, dass nicht nur die Zahlungsforderung relevant ist. Oft liegt das größere Risiko in den langfristigen rechtlichen Verpflichtungen, die mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung verbunden sind.
Wie sollten Sie auf eine solche Abmahnung reagieren?
Wenn Sie eine Abmahnung des Schäfer-Verlag Plauen wegen „Der alte Brunnen“ erhalten haben, sollten Sie strukturiert vorgehen.
Wichtig ist vor allem:
- die gesetzte Frist ernst zu nehmen
- das betroffene Angebot oder die Veröffentlichung zu sichern
- keine vorschnelle Unterlassungserklärung zu unterschreiben
- keine ungeprüfte Zahlung zu leisten
Gerade im Urheberrecht ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung entscheidend. Denn nicht jede Forderung ist in jedem Punkt berechtigt oder in der geltend gemachten Höhe durchsetzbar.
Ebenso sollte vermieden werden, vorschnell Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen. Unüberlegte Erklärungen können sich später nachteilig auswirken.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung – Risiken für die Zukunft
Ein zentraler Bestandteil solcher Abmahnungen ist die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Genau hier liegt für viele Betroffene das größte Risiko.
Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Diese Verpflichtung wirkt dauerhaft und kann erhebliche Konsequenzen haben.
Besonders problematisch ist das Vertragsstrafenrisiko. Für jeden Verstoß gegen die Erklärung kann eine Vertragsstrafe verlangt werden. Dabei reicht oft bereits ein fahrlässiger Verstoß aus.
Typische Praxisfälle sind:
- ein übersehener alter Blogbeitrag mit dem Gedicht
- archivierte Inhalte, die weiterhin abrufbar sind
- automatisch gespeicherte Seitenversionen
- Inhalte, die über Suchmaschinen noch erreichbar sind
Viele Betroffene gehen davon aus, alles entfernt zu haben – tatsächlich sind Inhalte aber häufig noch an anderer Stelle abrufbar. Genau daraus entstehen dann neue, zusätzliche Forderungen.
Hinzu kommt, dass vorformulierte Unterlassungserklärungen häufig sehr weit gefasst sind. Sie erfassen oft mehr, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Wer eine solche Erklärung ungeprüft unterschreibt, geht daher unter Umständen erhebliche Risiken ein.
Kostenlose Erstberatung
Wenn Sie eine Abmahnung des Schäfer-Verlag Plauen oder ein Schreiben von Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch erhalten haben, sollten Sie die Angelegenheit frühzeitig prüfen lassen.
Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung kann geklärt werden:
- was Ihnen konkret vorgeworfen wird
- ob die Abmahnung berechtigt ist
- wie mit der Unterlassungserklärung umzugehen ist
- ob und in welcher Höhe Forderungen bestehen
- welche Schritte sinnvoll sind
Gerade bei urheberrechtlichen Abmahnungen lassen sich durch eine frühzeitige Prüfung häufig unnötige Risiken vermeiden.
Sie können uns Ihre Abmahnung unverbindlich zur Ersteinschätzung übersenden. Wir prüfen den Fall und zeigen Ihnen die möglichen Handlungsoptionen auf.
Ansprechpartner
Alexander Bräuer
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