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Abmahnung satco europe GmbH

Abmahnung der Firma satco europe GmbH - Foto: © goodzone95/fotolia.com
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma satco europe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Meller, Waidhauser Str. 3, 92648 Vohenstrauß, vor.

Durch eine Regensburger Anwaltskanzlei mahnt die Firma satco europe GmbH das Angebot eines Onlinehändlers über eine automatische Satelliten-Antenne ab.

Beanstandet wird, dass eine Satelliten-Antenne unter einem bestimmten EAN-Code und einem bestimmten Produktfoto beworben würde. Beides sei der sog. „White Line“-Ausführung des Produktes zuzuordnen. Im Rahmen eines Testkaufs habe der abgemahnte Onlinehändler hingegen die „Black Line“-Ausführung ausgeliefert.

Der Verbraucher dürfe aber aufgrund der bildlichen Bewerbung des Produkts im kompletten Weißton und der Angabe des EAN-Codes, der zur Ausführung „White Line“ gehöre, davon ausgehen, dass auch das Produkt in der „White Line“-Ausführung zum Erwerb angeboten wird. Tatsächlich sei jedoch ein Produkt in der Ausführung „Black Line“ an den Endkunden versandt worden, so der Vorwurf in der Abmahnung. Zudem handele es sich bei der farblichen Ausführung des Produktes um eine stoffliche Beschaffenheit, die für den Verkehr von wesentlicher Bedeutung sei. Denn ein Verbraucher habe durchaus ein relevantes Interesse daran, im Gegensatz zu dem tatsachlich vertriebenen Produkt, einen Artikel in komplettem Weißton zu erwerben. lm vorliegenden Fall würde, so die Abmahnung weiter, ein Produkt in der Ausführung „Black Line“ versandt, jedoch sei im Kaufangebot im Online-Shop das Modell „White Line“ abgebildet. Zudem werde man bei der Suche mit dem EAN-Code der Ausführung „White Line“ in dem Online-Shop fündig. Das beworbene und das tatsachlich versandte Produkt stimme daher objektiv und inhaltlich nachprüfbar nicht überein.

Potenziellen Kunden würde durch Bewerbung und Angebot des Produkts suggeriert, dass sie eine Satelliten-Antenne in der Ausführung „White Line“ erwerben könnten. Sowohl durch die Angabe des der „White-Line“ zugehörigen EAN-Codes, vor allem aber auch durch die Verwendung der Abbildung des Produktes in der Ausführung „White Line“ in dem Online-Shop, sei dies für jeden Marktteilnehmer klar ersichtlich. Damit würden Produkte mit anderen Farbmerkmalen, als denen, die von einem Endverbraucher erwartet werden durften, tatsächlich an die Kunden versendet. Ein Verbraucher, der eine Ausführung des Produktes in komplettem Weißton wünscht, erhalte ein anderes Produkt, als das in dem Online-Shop beworbene. Das sei irreführend – so das abschließende Abmahn-Fazit.

Mit ihrer Abmahnung lässt die satco europe GmbH deshalb zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Der Abmahnung ist eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Entwurf vorformuliert beigefügt, die ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 € für jeden Verstoß „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“ vorsieht.

Zudem macht die satco europe GmbH einen Anspruch auf Abmahnkostenerstattung geltend. Es sollen Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 50.000,00 € (!) an die abmahnende Anwaltskanzlei aus Regensburg gezahlt werden.

Ungeachtet aller Detailfragen empfiehlt es sich schon angesichts der vorformulierten Unterlassungserklärung, mit Erhalt einer solchen Abmahnung von der Firma satco europe GmbH anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die hier vorliegende Unterlassungserklärung ist jedenfalls deutlich zu weit gefasst und geht damit weit über das rechtlich Erforderliche hinaus.

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