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Abmahnung Samsung Electronics GmbH

Abmahnung Samsung Electronics GmbH Marke Samsung

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Samsung Electronics GmbH, Samsung House, Am Kronberger Hang 6, 65824 Schwalbach/Ts., vertreten durch die Kanzlei der Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte, vor.

Abgemahnt wird eine Verletzung der Marken „Samsung“ durch den Vertrieb von sogenannten "Live Demo Units'' (= LDU) - Smartphones.

Dem Empfänger der Abmahnung wird hierzu mitgeteilt, dass Samsung zur Bewerbung und Demonstration ihrer verschiedenen Smartphones sogenannte "Live Demo Units'' (LDU) herstelle, die in ihrer Funktion eingeschränkt und lediglich zu Demonstrationszwecke an verschiedene Händler herausgegeben würden.

Dass es sich bei dem jeweiligen Handy um eine LDU, also eine Live Demo Unit, handelt, die nie zum Verkauf bestimmt war, sei an der Kennzeichnung "Not For Sale" im Inneren des Gerätes zu erkennen. Auch die Bezeichnung "Live Demo Unit" weise darauf hin, dass das Smartphone lediglich zu Demonstrationszwecken herausgegeben worden ist. Zudem können mit diesen LDU-Geräten - anders als mit den zum Verkauf bestimmten Geräten - nicht telefoniert werden.

Weil die dennoch vertriebenen Smartphones nicht mit der Zustimmung von Samsung in den Verkehr gebracht worden sind, stelle die Verwendung der Bezeichnung „Samsung" auf den Geräten eine Verletzung der Markenrechte der Firma Samsung Electronics GmbH dar. Indem der abgemahnte Onlinehändler die von Samsung klar als unverkäuflich gekennzeichnete Ware in den Verkehr gebracht hat, habe er die Markenrechte der Firma Samsung verletzt. Insbesondere seien vor diesem Hintergrund die Markenrechte der Samsung Electronics GmbH auch nicht erschöpft gemäß Art. 13 UMV.

Neben der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Ansprüche auf Schadensersatz, Auskunft, Rechnungslegung, Rückruf, Vernichtung und nicht zuletzt auf Abmahnkostenerstattung aus einem Gegenstandswert von 250.000,00 € geltend gemacht.

Schon allein aufgrund dieses hohen Streitwertes sollte einer solchen Abmahnung die erforderliche Beachtung beigemessen werden, da ausbleibende oder unzureichende Reaktionen schnell zu äußerst hohen Kosten und extremen Risiken führen können.

Beachten Sie auch unseren Beitrag zu Abmahnungen der Samsung Electronics Co. Ltd. durch die Patent- und Rechtsanwälte Keil & Schaafhausen.

Ansprechpartner

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