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Abmahnung Samsung Electronics durch Kanzlei NOTOS

Markenrechtliche Abmahnung der Samsung Electronics GmbH
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Abmahnung durch Samsung – Hintergründe und Vorgehen

In den letzten Jahren haben wir mehrere Markenabmahnungen von unterschiedlichen Unternehmen des Samsung-Konzerns bearbeitet. Dabei treten insbesondere die Samsung Electronics GmbH sowie die Samsung Electronics Co. Ltd. als Abmahner auf. Die Abmahnungen werden von unterschiedlichen Anwaltskanzleien ausgesprochen, darunter:

  • Patent- und Rechtsanwälte Keil & Schaafhausen

  • NOTOS Rechtsanwälte

Betroffenen wird mit diesen Abmahnungen vorgeworfen, die Marke „Samsung“ unberechtigt verwendet zu haben. Dies betrifft oft die Nutzung des Zeichens "Samsung" in Produktbeschreibungen auf Onlineplattformen wie eBay oder Amazon, insbesondere für Zubehörprodukte oder Ersatzteile für Smartphones/Mobiltelefone.

Abmahnung von Samsung – Welche Vorwürfe erheben die Rechtsanwälte im Zusammenhang mit der Markenrechtsverletzung?

Die Vorwürfe in den Abmahnungen beziehen sich hauptsächlich auf Markenrechtsverletzungen. In den uns vorliegenden Fällen ging es z.B. um:

  • Unberechtigte Nutzung des Markennamens „Samsung“ in Angeboten

  • Vertrieb von nicht originalen oder nicht autorisierten Produkten, die nicht von Samsung in Verkehr gebracht wurden

  • Fehlende Zustimmung zur Nutzung des Samsung-Logos oder Markenzeichens für Zubehörteile

  • Verkauf von Ersatzteilen oder Zubehör, das den Eindruck erweckt, ein Originalprodukt zu sein

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern die abmahnenden Kanzleien die Erstattung von Abmahnkosten, Auskunft und Rechnungslegung sowie Schadenersatz von den abgemahnten Händlern. Wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, können wir aus unserer Erfahrung sagen, dass Sie richtig sowie taktisch sinnvoll auf die markenrechtlichen Abmahnung von Samsung reagieren sollten, um unnötige Kosten und Rechtsnachteile zu vermeiden.

Die Vorwürfe der Samsung Electronics GmbH sowie der Samsung Electronics Co. Ltd. im Detail

In den uns vorliegenden Fällen erfolgen die markenrechtlichen Abmahnungen, weil der Markenname "Samsung" in unzulässiger Weise im Zusammenhang mit solchen Produkten verwendet würde, die nicht direkt von Samsung stammen. Beispielsweise kann es sich um kompatible Akkus, Ladegeräte oder Displays handeln, die für Samsung-Geräte bestimmt sind, aber nicht vom Konzern selbst produziert wurden. Die bloße Nennung von "Samsung" in der Artikelbezeichnung oder Produktbeschreibung kann hier bereits als markenrechtliche Verwechslung gewertet werden.

Auch der Import von nicht für den europäischen Markt bestimmten Original-Samsung-Produkten kann Gegenstand einer Abmahnung sein. Diese Produkte wurden zwar von Samsung hergestellt, jedoch nicht für den Vertrieb in der EU freigegeben, weshalb ihre Einfuhr eine Markenrechtsverletzung darstellen kann.

Auch ist beanstandet worden, dass Zubehörprodukte als "Samsung-kompatibel" oder "passend für Samsung" angeboten würden, ohne dass ausreichend klargestellt werde, dass es sich nicht um Originalware handele. Solche Formulierungen können als irreführende Werbung gewertet werden und ebenfalls eine Abmahnung nach sich ziehen.

Testkäufe als Grundlage für eine Samsung Abmahnung

In einigen Fällen geht einer Abmahnung durch Samsung ein sogenannter Testkauf voraus. Dabei erwerben beauftragte Dritte – oft Detekteien oder spezialisierte Unternehmen – ein Produkt von dem potenziell abzumahnenden Händler, um gezielt nach möglichen Markenrechtsverletzungen zu suchen.

Durch diesen Testkauf kann überprüft und später auch bewiesen werden, ob beispielsweise:

  • der Markenname „Samsung“ unzulässig verwendet wird,
  • die angebotene Ware den Eindruck erweckt, ein Originalprodukt zu sein,
  • nicht originale Produkte fälschlicherweise als „kompatibel“ oder „passend für Samsung“ bezeichnet werden,
  • die Verpackung oder das Design des Produkts zu Verwechslungen mit Samsung-Artikeln führen kann.

Nach dem Kauf dokumentieren die Beauftragten alle relevanten Informationen – etwa Produktbilder, Rechnungen und die genaue Artikelbeschreibung – um die angebliche Rechtsverletzung zu belegen. Diese Dokumentation dient dann als Grundlage für die Abmahnung. Aber auch wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, dienen die Testkäufe zu Beweiszwecken. 

Besonders problematisch ist, dass viele Händler sich der Markenrechtsproblematik oft nicht bewusst sind und erst durch eine solche Abmahnung erfahren, dass ihr Angebot möglicherweise eine Rechtsverletzung darstellt. Daher ist es wichtig, bereits vor einem potenziellen Abmahnrisiko aktiv zu werden und Produktangebote markenrechtlich prüfen zu lassen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Verkaufsstrategien markenkonform zu gestalten.

Die Forderungen in den Abmahnungen im Detail

Mit den Abmahnungen der Firma Samsung werden meist umfangreiche Forderungen geltend gemacht, die für die Betroffenen erhebliche finanzielle und organisatorische Konsequenzen haben können. Dazu gehören insbesondere:

  • Unterlassung: Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser sogenannten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte dazu verpflichten, die beanstandete Handlung (z. B. die unberechtigte Nutzung des Markennamens „Samsung“) nicht mehr zu wiederholen. Verstöße dagegen können hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen. Weitere Informationen haben wir Ihnen nachfolgend noch ausführlicher zusammengefasst.
  • Auskunftserteilung: Die Abmahnschreiben verlangen in der Regel detaillierte Auskunft darüber, in welchem Umfang die beanstandeten Waren angeboten oder verkauft wurden. Dies betrifft insbesondere Angaben zu Lieferanten, Vertriebspartnern und erzielten Umsätzen.
  • Rechnungslegung: Ergänzend zur Auskunftspflicht wird oft eine Rechnungslegung gefordert, um mögliche Schadenersatzansprüche zu beziffern. Hier müssen die Betroffenen eine vollständige Aufstellung der Verkäufe inklusive Gewinnmargen vorlegen.
  • Rückruf aus den Vertriebswegen: Samsung fordert teilweise, dass bereits ausgelieferte oder im Handel befindliche Produkte zurückgerufen werden, sofern diese die beanstandete Markenrechtsverletzung aufweisen. Dies kann für Händler einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden bedeuten.
  • Vernichtung oder Herausgabe der Waren: In einigen Fällen wird ebenfalls verlangt, dass widerrechtlich gekennzeichnete Waren entweder vernichtet oder an Samsung herausgegeben werden.
  • Schadenersatz: Samsung macht regelmäßig Schadenersatzansprüche geltend. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Umfang der Verkäufe, dem entgangenen Gewinn des Unternehmens oder einer fiktiven Lizenzgebühr für die Markennutzung. Weil mit den Abmahnungen in der Regel noch kein konkreter Schadensersatz gefordert wird, sollte man auch dieses Risiko vorausschauend nach Erhalt einer Abmahnung im Auge behalten und im Rahmen der taktischen Erwägungen berücksichtigen.
  • Erstattung der Abmahnkosten: Die abmahnenden Kanzleien verlangen die Erstattung der Anwaltskosten, die sich nach einem hohen Gegenstandswert von beispielsweise 250.000,00 Euro bemessen. Dies führt zu Kostenforderungen im vierstelligen Bereich allein für die Abmahnung.

Angesichts der weitreichenden finanziellen und rechtlichen Folgen einer solchen Abmahnung ist eine sorgfältige Prüfung der Forderungen unerlässlich. Eine vorschnelle Zustimmung kann zu langfristigen Verpflichtungen und hohen Kosten führen. Lassen Sie sich daher von einem erfahrenen Anwalt beraten, bevor Sie auf eine Abmahnung reagieren.

Gefahren einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Viele Abgemahnte neigen dazu, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung schnell zu unterschreiben, um den Fall abzuschließen. Dies kann jedoch gravierende finanzielle Risiken nach sich ziehen. Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung gilt in der Regel zeitlich unbefristet (lebenslang) und verpflichtet dazu, die beanstandete Handlung nicht mehr zu wiederholen. Bereits geringfügige/fahrlässige Verstöße gegen die Unterlassungserklärung können dann zu hohen Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro pro Verstoß führen.

Oft sind die Erklärungen auch zu weit gefasst, sodass sich der Unterzeichner mehr Verpflichtungen aufbürdet, als erforderlich wäre. Daher ist es dringend ratsam, eine Abmahnung juristisch prüfen zu lassen, bevor eine Unterschrift erfolgt.

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung durch Kanzlei NOTOS oder Keil & Schaafhausen erhalten? So reagieren Sie richtig! 

Falls Sie eine Abmahnung von Samsung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Ruhe bewahren und nichts unüberlegt unterschreiben.

  2. Die gesetzte Frist beachten, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

  3. Die Abmahnung juristisch prüfen lassen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

  4. Keine vorschnellen Zahlungen leisten, bevor eine Prüfung der Ansprüche erfolgt ist.

  5. Fachkundige Hilfe durch einen spezialisierten Anwalt einholen.

Unsere Kanzlei ist seit 2006 auf Markenrecht spezialisiert. Unsere Anwälte sind auf das Markenrecht spezialisiert - ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem das Markenrecht zählt, rundet unsere langjährige Expertise ab. 

Gefahren, Risiken und Kosten eines Rechtsstreits vor Gericht

Sollten sich Betroffene gegen die Abmahnung wehren oder unzureichend reagieren und kommt es deshalb zu einem gerichtlichen Verfahren, kann dies mit erheblichen Kosten und Risiken verbunden sein. Ein Rechtsstreit im Markenrecht wird in der Regel vor den zuständigen Landgerichten geführt, wo ein Anwaltszwang besteht. Das bedeutet, dass sich die Parteien zwingend von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, was die Verfahrenskosten weiter erhöht.

Hohe Streitwerte und finanzielle Risiken

Markenrechtsstreitigkeiten werden oft mit sehr hohen Streitwerten geführt – in Fällen von Samsung-Abmahnungen liegt der angesetzte Gegenstandswert häufig bei 250.000 Euro oder mehr. Die Konsequenz: Bereits die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen. Sollte die Gegenseite den Prozess gewinnen, muss der Abgemahnte nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die Kosten von Samsung und deren Rechtsanwälten tragen.

Einstweilige Verfügungen und ihre Folgen

Auch ist damit zu rechnen, dass eine einstweilige Verfügung beantragt wird, um die Markenrechtsverletzung schnell zu unterbinden. Da solche Verfügungen oft ohne mündliche Verhandlung erlassen werden, kann es passieren, dass Betroffene plötzlich per Gerichtsbeschluss zur Unterlassung verpflichtet sind, ohne sich zuvor verteidigen zu können. Wer dann gegen die Verfügung verstößt, riskiert hohe Ordnungsgelder oder sogar Ordnungshaft.

Langwierige und kostspielige Verfahren

Sollte es zu einer Hauptsacheklage kommen, kann sich der Rechtsstreit über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Neben den abermals hohen Kosten ist dies für die Betroffenen eine enorme belastende und existenzgefährdende Situation, insbesondere für kleine Händler.

Vergleich oder gerichtliche Auseinandersetzung?

In vielen Fällen kann es sinnvoller sein, außergerichtliche Lösungen wie eine modifizierte Unterlassungserklärung oder Vergleichsverhandlungen anzustreben. Ein spezialisierter Anwalt kann hier helfen, eine strategisch sinnvolle und kosteneffiziente Lösung zu finden, um das Risiko eines teuren Rechtsstreits zu minimieren.

Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung durch unsere Kanzlei – Lassen Sie sich helfen!

Sollten Sie eine Abmahnung von Samsung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Wir prüfen die Abmahnung und unterhalten uns mit Ihnen über die Einzelheiten. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Markenrecht und unserer praktischen Erfahrung insbesondere im Zusammenhang mit Markenabmahnungen von Samsung durch die Kanzlei NOTOS oder der Kanzlei Keil & Schaafhausen.

Kontaktieren Sie uns gern unverbindlich – wir helfen Ihnen kompetent und schnell in einem kostenlosen Erstgespräch weiter!

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