Abmahnung Sabine Wurzer

Wenn Sie eine Abmahnung von Sabine Wurzer, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder von der Kanzlei Schroeder, erhalten haben, besteht akuter Handlungsbedarf. Der Vorwurf klingt auf den ersten Blick überschaubar. Tatsächlich geht es jedoch um weitreichende rechtliche Verpflichtungen, erhebliche Kostenrisiken und vor allem um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Sie langfristig binden kann.
Gerade diese Unterlassungserklärung ist in der vorliegenden Form besonders kritisch. Wer sie ungeprüft unterschreibt, geht ein dauerhaftes Vertragsverhältnis ein, das bei Verstößen schnell zu empfindlichen Vertragsstrafen führen kann. Viele Betroffene unterschätzen dieses Risiko erheblich.
Hinzu kommt: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lutz Schroeder sind uns aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle seit Jahren bekannt. Die Schreiben folgen häufig einem wiederkehrenden Muster und sind strategisch darauf ausgelegt, schnelle und weitreichende Verpflichtungen zu erreichen.
Für Sie bedeutet das: Eine vorschnelle Reaktion kann gravierende Folgen haben. Eine erfahrene und strategische Prüfung hingegen eröffnet regelmäßig deutlich bessere Handlungsmöglichkeiten.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie die Abmahnung der Kanzlei Schroeder aufgebaut ist, welche Risiken bestehen und worauf Sie jetzt besonders achten sollten.
Abmahnung erhalten? Warum Sie jetzt besonnen handeln sollten
Eine Abmahnung von Sabine Wurzer, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, betrifft den Vorwurf, dass ein Plattformverkäufer bei eBay als Privatverkäufer auftritt, obwohl nach Ansicht der Gegenseite eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. In diesem Zusammenhang werden zugleich verschiedene Pflichtverstöße im Fernabsatz gerügt, etwa fehlende Informationen zum Widerrufsrecht oder zur Anbieterkennzeichnung.
Für Sie als Betroffener ist eine solche Abmahnung mit erheblichen Risiken verbunden. Neben der geforderten Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung stehen auch Kostenforderungen im Raum. Zudem wird bei Fristversäumnis die Einleitung gerichtlicher Schritte angekündigt.
Gerade die Unterlassungserklärung stellt dabei einen zentralen Punkt dar. Wer eine solche Erklärung ungeprüft unterzeichnet, geht regelmäßig eine langfristige rechtliche Bindung ein, die bei Verstößen empfindliche Vertragsstrafen auslösen kann.
Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass solche Abmahnungen der Kanzlei Schroeder sorgfältig geprüft werden sollten. Nicht jede Forderung muss in der geltend gemachten Form akzeptiert werden.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen ausführlich, wie diese Abmahnung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder aufgebaut ist, welche Vorwürfe erhoben werden und worauf Sie besonders achten sollten.
Wer mahnt ab? Sabine Wurzer und Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Überblick
Die uns vorliegende Abmahnung stammt aus März 2026. Als Abmahnerin wird Sabine Wurzer, Keltenstr. 46, 86830 Schwabmünchen, genannt.
Die rechtliche Vertretung erfolgt durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Str. 7–11, 24103 Kiel. Die Kanzlei Schroeder ist im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen seit längerer Zeit aktiv und tritt in vergleichbaren Konstellationen regelmäßig in Erscheinung.
Adressat der Abmahnung ist ein Plattformverkäufer auf eBay, der Kosmetikartikel an Endverbraucher anbietet und dabei in seinen Angeboten als Privatverkäufer auftritt.
Für Sie ist an dieser Stelle wichtig: Bereits aus der Konstellation der Beteiligten lässt sich erkennen, dass es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung handelt, bei der gezielt das Marktverhalten eines Verkäufers überprüft und beanstandet wird. Entscheidend ist daher nicht nur, wer die Abmahnung ausspricht, sondern vor allem, wie die Vorwürfe im Detail begründet werden und welche rechtlichen Konsequenzen daraus folgen können.
Kanzlei Schroeder und Rechtsanwalt Lutz Schroeder: Was wir aus zahlreichen Abmahnungen kennen
Wer eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder oder aus dem Umfeld der Kanzlei Schroeder erhält, sollte wissen, dass solche Schreiben aus unserer Praxis seit vielen Jahren bekannt sind.
Wir kennen eine Vielzahl gleichgerichteter Abmahnungen, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Namen unterschiedlicher Mandanten ausgesprochen hat. Auffällig ist dabei immer wieder ein sehr ähnlicher Aufbau der Schreiben. Die rechtliche Argumentation, die Formulierungen und die Art der Anspruchsbegründung wirken häufig stark standardisiert. Nicht selten entsteht der Eindruck eines textbausteinartig aufgebauten Schreibens, bei dem im Wesentlichen nur einzelne Daten, Anlagen oder beteiligte Personen angepasst werden.
Auch in der uns vorliegenden Abmahnung von Sabine Wurzer zeigen sich Strukturen, die sich in vergleichbaren Fällen wiederfinden. Das ist für Betroffene keineswegs nur eine Randnotiz. Gerade bei solchen wiederkehrenden Mustern kommt es in der Praxis entscheidend darauf an, die Gegenseite, ihre Argumentationsweise und den typischen Aufbau solcher Forderungsschreiben genau zu kennen.
Aus anwaltlicher Sicht ist dieser Punkt deshalb besonders relevant, weil standardisiert aufgebaute Abmahnungen häufig auch standardisierte Schwächen aufweisen oder jedenfalls eine sehr präzise und strategische Reaktion erfordern. Wer hier vorschnell handelt, etwa durch eine ungeprüfte Zahlung oder die unüberlegte Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung, kann sich rechtlich und wirtschaftlich erheblich binden.
Gerade im Umgang mit Abmahnungen von Lutz Schroeder zeigt sich daher immer wieder, wie wichtig Erfahrung mit dem konkreten Abmahnmuster ist. Genau diese Erfahrung kann im weiteren Verlauf eines solchen Falls von erheblicher Bedeutung sein.
Der konkrete Vorwurf der Abmahnung: Auftreten als Privatverkäufer trotz Unternehmereigenschaft
Im Zentrum der uns vorliegenden Abmahnung steht der Vorwurf, ein Verkäufer trete auf eBay als Privatverkäufer auf, obwohl nach Auffassung der Abmahnerseite tatsächlich eine unternehmerische Tätigkeit vorliege.
Nach dem Inhalt des Schreibens soll der betroffene Verkäufer Kosmetikartikel an Endverbraucher angeboten und sich dabei in seinen Angeboten als privat dargestellt haben. Genau hierin sieht die Gegenseite den wettbewerbsrechtlich relevanten Kernverstoß.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Abmahnung von Sabine Wurzer, vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, den Unterlassungsgegenstand ausdrücklich eingrenzt. Nach dem Schreiben soll nicht allgemein jede einzelne Angebotsgestaltung selbständig angegriffen werden, sondern „allein die Unterlassung der Behauptung“, privater Verkäufer zu sein.
Das ist rechtlich von erheblicher Bedeutung. Denn die weiteren im Schreiben angesprochenen Pflichtverstöße werden nicht als eigenständiger Hauptgegenstand der Abmahnung dargestellt, sondern als Folge der behaupteten Unternehmereigenschaft. Anders formuliert: Die Gegenseite baut ihre gesamte Argumentation darauf auf, dass der betroffene eBay-Verkäufer rechtlich nicht mehr als Privatperson, sondern als Unternehmer einzuordnen sei.
Für Betroffene liegt genau an dieser Stelle häufig der entscheidende Prüfpunkt. Denn ob ein Verkauf auf einer Plattform wie eBay noch als privates Handeln oder bereits als unternehmerische Tätigkeit zu bewerten ist, hängt nicht von einer einzelnen Bezeichnung im Profil oder Angebot ab, sondern von der tatsächlichen Ausgestaltung des Verkaufsverhaltens. Genau hier setzt die Abmahnung durch die Kanzlei Schroeder inhaltlich an.
Welche Indizien die Abmahnung für eine gewerbliche Tätigkeit anführt
Um den Vorwurf der Unternehmereigenschaft zu begründen, führt die Abmahnung eine Reihe von Umständen an, die nach Auffassung der Gegenseite für ein gewerbliches Handeln sprechen sollen. Im Mittelpunkt steht dabei zunächst die Anzahl und Gleichartigkeit der Angebote. Nach dem Inhalt des Schreibens soll der betroffene Verkäufer nicht nur vereinzelt Waren angeboten haben, sondern „regelmäßig und vermehrt“ Kosmetikartikel über eBay eingestellt haben. Aus Sicht der Abmahnerseite soll dies gegen einen rein privaten Gelegenheitsverkauf sprechen.
Hinzu kommt nach der Darstellung in der Abmahnung von Sabine Wurzer, dass in erheblichem Umfang Neuware angeboten worden sei. Gerade der Vertrieb neuer, ungebrauchter Produkte wird in vergleichbaren wettbewerbsrechtlichen Konstellationen häufig als Indiz dafür herangezogen, dass ein Verkauf nicht mehr allein dem privaten Bereich zuzuordnen ist.
Außerdem verweist die Gegenseite auf das gleichzeitige Anbieten mehrerer identischer Artikel. Die Abmahnung spricht insoweit von Mehrfachangeboten beziehungsweise „Mehrfachauktionen“. Auch dies soll nach der Argumentation der Abmahnerseite ein typisches Merkmal einer unternehmerischen Verkaufstätigkeit sein.
Besonders hervorgehoben wird in dem Schreiben eine konkrete Auswertung der laufenden Angebote. Die Zahlen werden erkennbar als zentrales Argument dafür eingesetzt, den Verkäufer nicht mehr als Privatverkäufer, sondern als Unternehmer einzuordnen.
Für Betroffene ist wichtig: Solche Umstände werden in Abmahnungen von Rechtsanwalt Lutz Schroeder regelmäßig als Indizien dargestellt. Ob diese Indizien im konkreten Einzelfall tatsächlich ausreichen, ist jedoch stets eine Frage der genauen rechtlichen Bewertung und sollte nicht vorschnell zugestanden werden.
Begleitende Vorwürfe: Welche Informationspflichten laut Abmahnung verletzt wurden
Aufbauend auf dem Vorwurf, der betroffene eBay-Verkäufer sei tatsächlich als Unternehmer einzuordnen, nennt die Abmahnung mehrere weitere Pflichtverstöße, die nach Auffassung der Gegenseite aus dieser Unternehmereigenschaft folgen sollen.
Dabei ist wichtig zu verstehen: Die Abmahnung von Sabine Wurzer stellt diese Punkte nicht als eigenständigen Hauptvorwurf in den Vordergrund, sondern als Folge davon, dass der Verkäufer sich aus Sicht der Abmahnerseite zu Unrecht als Privatverkäufer dargestellt habe.
Gerade diese Verknüpfung ist typisch für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Onlinehandel. Denn wer rechtlich als Unternehmer handelt und Waren an Verbraucher anbietet, muss eine Reihe gesetzlicher Informationspflichten erfüllen. Werden diese Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht, kann dies von Mitbewerbern oder deren Vertretern als Wettbewerbsverstoß aufgegriffen werden.
In der uns vorliegenden Abmahnung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder werden in diesem Zusammenhang insbesondere eine fehlende Anbieterkennzeichnung, das Fehlen von Verbraucherinformationen im Fernabsatz, ein fehlender Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht sowie ein fehlender Link auf die EU-OS-Plattform angesprochen.
Fehlende Anbieterkennzeichnung nach „§ 5 TMG“
Ein zentraler Punkt der Abmahnung betrifft die angeblich fehlende Anbieterkennzeichnung in den eBay-Angeboten.
Nach Auffassung der Gegenseite hätte der betroffene Verkäufer als Unternehmer eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung vorhalten müssen. Gemeint ist damit insbesondere ein vollständiges Impressum mit den aus Sicht der Abmahnerseite erforderlichen Angaben.
Die Abmahnung von Sabine Wurzer, vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, stützt sich insoweit auf „§ 5 TMG“. Danach seien Unternehmer verpflichtet, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereitzuhalten.
Da der Verkäufer nach Darstellung der Abmahnerseite als Privatverkäufer auftritt, fehlt eine solche Anbieterkennzeichnung in den Angeboten nach dem Vorwurf der Gegenseite vollständig. Genau hierin sieht die Abmahnerseite einen weiteren Wettbewerbsverstoß.
Für Betroffene ist an dieser Stelle entscheidend: Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung knüpft unmittelbar an die Frage an, ob tatsächlich eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Damit hängt auch dieser Vorwurf letztlich davon ab, ob die Einordnung als Unternehmer im konkreten Fall rechtlich tragfähig ist.
Fehlende Widerrufsbelehrung und unzulässiger Ausschluss von Rücksendungen
Ein weiterer Vorwurf der Abmahnung betrifft fehlende Informationen zum Widerrufsrecht sowie den angeblichen Ausschluss von Rücksendungen.
Nach Darstellung der Gegenseite habe der betroffene Verkäufer keine Widerrufsbelehrung bereitgestellt. Gleichzeitig wird beanstandet, dass Rücksendungen pauschal ausgeschlossen worden seien. Beides wird im Schreiben als Verstoß gegen die gesetzlichen Informationspflichten im Fernabsatz gewertet.
Die Abmahnung von Sabine Wurzer, vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, stellt darauf ab, dass Unternehmer gegenüber Verbrauchern umfassend über das Widerrufsrecht informieren müssen. Ein vollständiger oder pauschaler Ausschluss dieses Rechts sei unzulässig.
Auch dieser Vorwurf ist eng mit der zentralen Frage verknüpft, ob tatsächlich eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Denn die Pflicht zur Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung besteht nur dann, wenn ein Verkauf im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts zwischen Unternehmer und Verbraucher erfolgt.
Für Betroffene bedeutet dies: Die rechtliche Bewertung dieses Punktes hängt maßgeblich davon ab, ob die Einordnung als Unternehmer im konkreten Einzelfall Bestand hat.
Fehlender Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht
Darüber hinaus rügt die Abmahnung das Fehlen eines Hinweises auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Nach dem Inhalt des Schreibens soll der betroffene Verkäufer in seinen Angeboten nicht darüber informiert haben, dass Verbrauchern bei einem unternehmerischen Verkauf die gesetzlichen Rechte bei Mängeln zustehen. Auch dies wird von der Gegenseite als wettbewerbsrechtlich relevanter Pflichtverstoß eingeordnet.
Die Abmahnung von Sabine Wurzer verweist insoweit auf die im Fernabsatz bestehenden Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Aus Sicht der Abmahnerseite hätte ein entsprechender Hinweis in den Angeboten enthalten sein müssen, wenn der Verkäufer tatsächlich als Unternehmer handelte.
Auch an dieser Stelle zeigt sich erneut die Struktur dieser Abmahnung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder: Der Vorwurf steht nicht isoliert im Raum, sondern baut vollständig auf der Behauptung auf, der Verkäufer sei rechtlich nicht als Privatperson, sondern als Unternehmer zu behandeln.
Für Betroffene ist deshalb auch hier entscheidend, dass nicht vorschnell einzelne Folgepflichten eingeräumt werden, ohne zuvor die zugrunde liegende Einordnung des eigenen Verkaufsverhaltens sorgfältig prüfen zu lassen.
Fehlender Link auf die „EU-OS-Plattform“
Ein weiterer in der Abmahnung angesprochener Punkt ist das Fehlen eines Links auf die sogenannte „EU-OS-Plattform“ zur Online-Streitbeilegung.
Nach Darstellung der Gegenseite hätte der betroffene Verkäufer als Unternehmer einen entsprechenden Hinweis samt klickbarem Link in seinen Angeboten bereitstellen müssen. Die Abmahnung von Sabine Wurzer, vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, stützt sich insoweit auf die Vorgaben der europäischen ODR-Verordnung.
Aus Sicht der Abmahnerseite liegt ein Wettbewerbsverstoß darin, dass ein solcher Hinweis vollständig fehlt. Auch dieser Punkt wird jedoch nicht isoliert betrachtet, sondern als Folge der angenommenen Unternehmereigenschaft eingeordnet.
Damit gilt auch hier: Die Pflicht zur Verlinkung auf die „EU-OS-Plattform“ setzt voraus, dass der Verkäufer rechtlich als Unternehmer handelt. Genau diese Einordnung bildet den Kern der gesamten Abmahnung durch die Kanzlei Schroeder.
Für Betroffene bedeutet dies, dass auch dieser Vorwurf nicht losgelöst bewertet werden kann, sondern stets im Zusammenhang mit der grundlegenden Frage steht, ob tatsächlich eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt.
Rechtliche Grundlagen der Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Die uns vorliegende Abmahnung ist rechtlich im Wettbewerbsrecht verortet. Im Mittelpunkt steht dabei der Vorwurf, dass ein Verkäufer sich im geschäftlichen Verkehr als Privatverkäufer darstellt, obwohl nach Auffassung der Gegenseite tatsächlich eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt.
Die Abmahnung von Sabine Wurzer, vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, stützt sich insoweit auf wettbewerbsrechtliche Vorschriften, nach denen bestimmte geschäftliche Handlungen als unlauter angesehen werden können. Konkret wird die Auffassung vertreten, dass das Auftreten als Privatverkäufer trotz Unternehmereigenschaft eine unzulässige geschäftliche Handlung darstelle.
Darüber hinaus wird die Aktivlegitimation der Abmahnerin mit einem bestehenden Wettbewerbsverhältnis begründet. Die Gegenseite geht also davon aus, dass zwischen der Abmahnerin und dem betroffenen Verkäufer ein rechtlich relevantes Konkurrenzverhältnis besteht.
Ergänzend verweist die Abmahnung auf verschiedene Informationspflichten, die nach Ansicht der Gegenseite bei einem unternehmerischen Fernabsatzgeschäft zu beachten seien. Dazu zählen ausweislich des Schreibens insbesondere Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung, zur Information über Verbraucherrechte sowie zur Verlinkung auf die „EU-OS-Plattform“.
Auffällig ist zudem, dass die Kanzlei Schroeder die Unternehmereigenschaft nicht nur pauschal behauptet, sondern mit einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen zu untermauern versucht. Die Abmahnung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder arbeitet dabei mit einer umfangreichen Auflistung von Urteilen und Beschlüssen, die nach Auffassung der Gegenseite die Bewertung des beanstandeten eBay-Auftritts stützen sollen.
Für Betroffene ist dabei wichtig: Eine umfangreiche rechtliche Begründung oder eine lange Liste gerichtlicher Entscheidungen bedeutet noch nicht automatisch, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch im konkreten Einzelfall in der behaupteten Form durchgreift. Gerade im Wettbewerbsrecht kommt es entscheidend auf die konkrete tatsächliche Ausgestaltung des beanstandeten Verhaltens an.
Welche Ansprüche in der Abmahnung geltend gemacht werden
Die uns vorliegende Abmahnung beschränkt sich nicht auf die bloße Beanstandung des beanstandeten Verhaltens. Vielmehr werden mehrere konkrete Ansprüche geltend gemacht, die für Betroffene rechtlich und wirtschaftlich erhebliche Bedeutung haben können.
Im Mittelpunkt steht zunächst die Forderung, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Daneben verlangt die Gegenseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hinzu kommt die Forderung nach Erstattung von Abmahnkosten.
Außerdem enthält das Schreiben die ausdrückliche Ankündigung, bei Fristversäumnis gerichtliche Schritte einzuleiten. Genannt werden sowohl ein einstweiliges Verfügungsverfahren als auch ein Hauptsacheverfahren. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die geltend gemachten Gebühren gegebenenfalls gesondert gerichtlich verfolgt werden könnten.
Gerade diese Kombination aus Unterlassungsanspruch, Unterlassungserklärung, Kostenforderung und gerichtlicher Androhung ist typisch für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Für Betroffene ist deshalb entscheidend, nicht nur den Vorwurf selbst, sondern auch die Reichweite der geltend gemachten Ansprüche sorgfältig zu prüfen.
Unterlassungsanspruch wegen falscher Angabe als Privatverkäufer
Im Zentrum der geltend gemachten Ansprüche steht der Unterlassungsanspruch. Die Gegenseite verlangt, dass der betroffene Verkäufer es künftig unterlässt, sich im Zusammenhang mit dem Angebot von Kosmetikartikeln im Internet als Privatverkäufer darzustellen.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Abmahnung von Sabine Wurzer, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, den Unterlassungsgegenstand ausdrücklich eingrenzt. Nach dem Inhalt des Schreibens soll sich die Forderung gerade nicht pauschal auf sämtliche im Angebot angesprochenen Informationspflichten beziehen, sondern gezielt auf die Erklärung, es handele sich um einen privaten Verkauf.
Wörtlich wird in der Abmahnung hervorgehoben, dass allein die Unterlassung der Behauptung verlangt werde, privater Verkäufer zu sein. Diese Eingrenzung ist rechtlich nicht unbedeutend, weil sie den behaupteten Kernverstoß klar benennt und zugleich zeigt, worauf die Gegenseite ihre gesamte Argumentation aufbaut.
Für Betroffene ist dieser Punkt besonders wichtig: Wer einen solchen Unterlassungsanspruch ungeprüft akzeptiert, räumt damit unter Umständen nicht nur einen einmaligen Vorwurf ein, sondern schafft zugleich die Grundlage für eine dauerhafte rechtliche Bindung. Genau deshalb sollte der Unterlassungsanspruch nie isoliert, sondern immer im Zusammenhang mit der geforderten Unterlassungserklärung geprüft werden.
Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Neben dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch verlangt die Gegenseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Genau dieser Punkt ist in der Praxis regelmäßig der rechtlich folgenreichste Teil einer Abmahnung.
Der Abmahnung von Sabine Wurzer, vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, liegt ein bereits vorformulierter Entwurf einer solchen Erklärung bei. Darin soll sich der betroffene Verkäufer verpflichten, es künftig zu unterlassen, im Rahmen von Kaufangeboten für Kosmetikartikel im Internet zu erklären, bei den angebotenen Waren handele es sich um die eines privaten Verkäufers.
Hinzu kommt eine Vertragsstrafenregelung. Danach soll für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe an die Abmahnerin zu zahlen sein, deren Höhe zunächst von der Gegenseite bestimmt und im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann.
Für Betroffene ist entscheidend: Mit der Unterschrift unter eine solche Erklärung wird nicht lediglich „auf die Abmahnung reagiert“. Vielmehr wird ein eigenständiger, rechtlich bindender Unterlassungsvertrag geschlossen. Genau deshalb darf die beigefügte Unterlassungserklärung niemals als bloße Formalität behandelt werden.
Hinzu kommt, dass die der Abmahnung durch die Kanzlei Schroeder beigefügte Erklärung nach ihrem Inhalt sehr weitreichend wirkt. Schon deshalb sollte sie keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. Welche erheblichen Risiken damit verbunden sein können, sehen wir uns in einem eigenen Abschnitt noch gesondert an.
Geltend gemachte Abmahnkosten
Neben Unterlassung und Unterlassungserklärung verlangt die Gegenseite auch die Erstattung von Abmahnkosten.
Nach dem Inhalt der uns vorliegenden Abmahnung werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.010,60 EUR netto gefordert. Die Umsatzsteuer wird in der Abmahnung von Sabine Wurzer nicht zusätzlich verlangt. Dies wird damit begründet, dass die Abmahnerin zum Vorsteuerabzug berechtigt sei.
Für Betroffene ist auch dieser Punkt wirtschaftlich relevant. Denn die Kostenforderung steht häufig im Schatten der Unterlassungserklärung, kann aber gleichwohl erheblich sein. Zudem wird eine solche Zahlung von vielen Betroffenen vorschnell als vermeintlich „kleineres Problem“ angesehen, obwohl auch die Abmahnkosten selbstverständlich nur insoweit geschuldet sein können, wie die zugrunde liegende Abmahnung rechtlich tragfähig ist.
Androhung gerichtlicher Schritte
Die Abmahnung bleibt nicht bei außergerichtlichen Forderungen stehen. Vielmehr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fristversäumnis gerichtliche Schritte eingeleitet werden könnten.
Die Abmahnung von Sabine Wurzer, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, nennt insoweit sowohl ein mögliches einstweiliges Verfügungsverfahren als auch ein Hauptsacheverfahren. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die geltend gemachten Gebühren gegebenenfalls gesondert vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts eingeklagt werden könnten.
Für Betroffene erzeugt eine solche Formulierung naturgemäß erheblichen Druck. Genau darauf sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen häufig auch angelegt: Es sollen kurze Reaktionszeiten gesetzt und gleichzeitig die möglichen Folgen einer Nichtreaktion deutlich gemacht werden.
Wichtig ist dabei jedoch: Die Androhung gerichtlicher Schritte bedeutet nicht, dass jede Forderung der Gegenseite ohne weitere Prüfung hingenommen werden müsste. Sie zeigt aber sehr deutlich, dass Fristen ernst genommen und Reaktionen strategisch sauber vorbereitet werden sollten.
Gerade bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Schroeder ist es deshalb wichtig, nicht aus Unsicherheit oder Zeitdruck vorschnell zu unterschreiben oder zu zahlen, sondern zunächst die tatsächliche Reichweite und Belastbarkeit der geltend gemachten Ansprüche zu prüfen.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung: Zentrales Risiko der Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder
Bei vielen Abmahnungen richtet sich der erste Blick verständlicherweise auf den eigentlichen Vorwurf oder auf die geltend gemachten Kosten. Das größte rechtliche Risiko liegt jedoch häufig an anderer Stelle: bei der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Das gilt auch für die uns vorliegende Abmahnung von Sabine Wurzer, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder. Denn mit einer solchen Erklärung wird nicht lediglich auf ein Anwaltsschreiben reagiert. Vielmehr entsteht durch die Unterzeichnung ein eigenständiges, langfristig wirkendes Vertragsverhältnis mit erheblichen rechtlichen Folgen.
Gerade in Fällen wie diesem wird die Bedeutung der Unterlassungserklärung von Betroffenen häufig unterschätzt. Viele sehen darin zunächst nur ein Mittel, „die Sache schnell aus der Welt zu schaffen“. Tatsächlich kann eine einmal abgegebene Erklärung jedoch über Jahre hinweg erhebliche Bindungswirkungen entfalten und bei späteren Verstößen empfindliche finanzielle Folgen auslösen.
Hinzu kommt, dass die der Abmahnung durch die Kanzlei Schroeder beigefügte Erklärung nach ihrem Inhalt besonders weit gefasst erscheint. Genau das macht sie für Betroffene so gefährlich. Denn je weiter eine Unterlassungserklärung formuliert ist, desto größer ist regelmäßig auch das Risiko, später ungewollt gegen sie zu verstoßen.
Warum dieser Punkt bei einer Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder besondere Aufmerksamkeit verdient, zeigen die folgenden Unterabschnitte.
Warum die vorformulierte Unterlassungserklärung besonders weit gefasst ist
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist nach ihrem Inhalt deutlich weiter gefasst, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.
Nach dem vorformulierten Text soll sich der betroffene Verkäufer verpflichten, es künftig zu unterlassen, im Rahmen von Kaufangeboten für Kosmetikartikel im Internet zu erklären, es handele sich um die eines privaten Verkäufers. Diese Formulierung ist bewusst allgemein gehalten und beschränkt sich nicht auf ein konkretes Angebot oder eine bestimmte Plattform.
Gerade diese Weite ist aus Sicht der Gegenseite nachvollziehbar, stellt für Betroffene jedoch ein erhebliches Risiko dar. Denn eine solche Erklärung erfasst typischerweise sämtliche zukünftigen Angebote im Internet, unabhängig davon, wie diese konkret ausgestaltet sind.
Hinzu kommt die vorgesehene Vertragsstrafenregelung nach dem sogenannten „Hamburger Brauch“. Danach soll im Fall eines Verstoßes eine angemessene Vertragsstrafe gezahlt werden, deren Höhe zunächst von der Abmahnerin festgelegt wird.
In der Praxis bedeutet dies: Schon geringfügige oder unbeabsichtigte Abweichungen können unter Umständen als Verstoß gewertet werden und eine Vertragsstrafe auslösen. Gerade bei weit formulierten Unterlassungserklärungen steigt dieses Risiko erheblich.
Für Betroffene ist deshalb entscheidend, die Reichweite einer solchen Erklärung vollständig zu verstehen. Eine vorschnelle Unterschrift unter die von Rechtsanwalt Lutz Schroeder vorgelegte Unterlassungserklärung kann langfristige Folgen haben, die weit über die eigentliche Abmahnung hinausgehen.
Langfristige Bindungswirkung und erhebliche Risiken
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wirkt nicht nur kurzfristig, sondern entfaltet eine langfristige Bindungswirkung. Genau darin liegt eines der größten Risiken einer solchen Erklärung.
Wer eine Unterlassungserklärung im Rahmen einer Abmahnung – etwa durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder – abgibt, verpflichtet sich rechtlich verbindlich für die Zukunft. Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich zeitlich unbegrenzt fort und kann auch noch Jahre später relevant werden.
Das bedeutet: Selbst wenn der ursprüngliche Anlass der Abmahnung von Sabine Wurzer längst keine Rolle mehr spielt, bleibt die abgegebene Erklärung weiterhin wirksam. Jeder zukünftige Verstoß gegen die übernommenen Verpflichtungen kann dann unmittelbare rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Hinzu kommt, dass sich die praktische Umsetzung im Alltag häufig als anspruchsvoll erweist. Gerade im Onlinehandel können bereits kleine Unachtsamkeiten, technische Änderungen oder unterschiedliche Plattformdarstellungen dazu führen, dass Inhalte nicht vollständig den Anforderungen der abgegebenen Unterlassungserklärung entsprechen.
Für Betroffene ist daher entscheidend, die Tragweite einer solchen Erklärung nicht zu unterschätzen. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung lässt sich in der Regel nicht ohne Weiteres rückgängig machen und begleitet den Verpflichteten dauerhaft.
Gerade vor diesem Hintergrund zeigt sich, warum eine ungeprüfte Unterschrift unter die von der Kanzlei Schroeder vorgelegte Erklärung erhebliche Risiken mit sich bringen kann.
Vertragsstrafen nach dem sogenannten Hamburger Brauch
Besonders risikoreich wird eine Unterlassungserklärung durch die darin enthaltene Vertragsstrafenregelung. Genau eine solche Regelung enthält auch die der Abmahnung beigefügte Erklärung.
Nach dem vorformulierten Text soll für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe an die Abmahnerin gezahlt werden. Die Höhe dieser Vertragsstrafe soll zunächst von der Gegenseite bestimmt und im Streitfall gerichtlich auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Dieses Modell wird üblicherweise als sogenannter Hamburger Brauch bezeichnet.
Für Betroffene klingt eine solche Formulierung häufig zunächst weniger bedrohlich, weil kein fester Geldbetrag genannt wird. Gerade darin liegt jedoch ein erhebliches Risiko. Denn die konkrete Höhe der geforderten Vertragsstrafe steht im Zeitpunkt der Unterzeichnung noch nicht fest und kann im Fall eines behaupteten Verstoßes erst nachträglich von der Gegenseite festgesetzt werden.
Das schafft eine erhebliche Unsicherheit. Wer eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt, verpflichtet sich also nicht nur zur Unterlassung, sondern setzt sich zugleich dem Risiko aus, bei einem später behaupteten Verstoß mit einer spürbaren Zahlungsforderung konfrontiert zu werden.
Gerade bei einer weit gefassten Unterlassungserklärung, wie sie der Abmahnung von Sabine Wurzer durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder beigefügt ist, kann dieses Risiko in der Praxis besonders problematisch werden. Denn je weiter die Erklärung formuliert ist, desto eher kann es zu Auslegungsfragen und damit zu späteren Streitigkeiten über angebliche Verstöße kommen.
Warum Sie eine solche Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben sollten
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte in der vorliegenden Form keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden.
Der Grund liegt auf der Hand: Mit Ihrer Unterschrift geben Sie nicht einfach nur eine Erklärung „zur Beruhigung der Gegenseite“ ab. Sie schließen vielmehr einen rechtlich bindenden Unterlassungsvertrag, der über einen sehr langen Zeitraum Wirkung entfalten kann und mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden ist.
Gerade bei der Abmahnung von Sabine Wurzer, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, ist besondere Vorsicht geboten. Die vorformulierte Erklärung ist nach ihrem Inhalt weit gefasst und mit einer Vertragsstrafenregelung versehen, deren Tragweite viele Betroffene im ersten Moment unterschätzen.
Hinzu kommt ein weiterer praktischer Punkt: Wer eine vorgefertigte Erklärung ungeprüft unterzeichnet, übernimmt regelmäßig genau den Regelungsinhalt, den die Gegenseite vorgibt. Ob diese Formulierung im konkreten Fall erforderlich, angemessen oder rechtlich sinnvoll ist, wird dadurch nicht hinterfragt.
Für Betroffene bedeutet das: Nicht die schnelle Unterschrift ist der sichere Weg, sondern die sorgfältige Prüfung. Gerade bei Abmahnungen der Kanzlei Schroeder sollte die beigefügte Unterlassungserklärung deshalb niemals als bloße Formalität behandelt werden. Sie ist regelmäßig der Teil der Abmahnung, der die größten langfristigen Folgen haben kann.
Auffälligkeiten der konkreten Abmahnung von Sabine Wurzer
Die uns vorliegende Abmahnung von Sabine Wurzer, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, weist mehrere Besonderheiten auf, die bei der rechtlichen Einordnung und praktischen Bewertung nicht übersehen werden sollten.
Auffällig ist zunächst, dass die Gegenseite den eigentlichen Unterlassungsgegenstand ausdrücklich auf die Behauptung beschränkt, privater Verkäufer zu sein. Die weiteren im Schreiben angesprochenen Pflichtverstöße werden demgegenüber lediglich als Folge der behaupteten Unternehmereigenschaft dargestellt.
Hinzu kommt eine vergleichsweise ausführliche Argumentation zur Frage, wann ein eBay-Verkäufer rechtlich als Unternehmer anzusehen sein soll. Die Abmahnung arbeitet insoweit mit mehreren tatsächlichen Indizien sowie einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen.
Darüber hinaus enthält das Schreiben eine bemerkenswerte Unklarheit bei der Fristsetzung für die Abgabe der Unterlassungserklärung. Gerade solche formalen Auffälligkeiten können im praktischen Umgang mit einer Abmahnung von erheblicher Bedeutung sein.
Diese Punkte schauen wir uns im Folgenden etwas genauer an.
Beschränkung auf den Vorwurf „Privatverkäufer“
Eine der auffälligsten Besonderheiten dieser Abmahnung besteht darin, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ausdrücklich auf einen bestimmten Kernvorwurf beschränkt wird.
Nach dem Inhalt des Schreibens richtet sich die Abmahnung von Sabine Wurzer nicht allgemein gegen sämtliche in den eBay-Angeboten beanstandeten Angaben, sondern „allein“ gegen die Behauptung, der betroffene Verkäufer sei ein privater Verkäufer.
Diese Formulierung ist juristisch nicht nebensächlich. Denn sie zeigt, dass die Gegenseite ihren Angriffspunkt bewusst auf die rechtliche Einordnung des Verkäufers konzentriert. Die weiteren beanstandeten Punkte – etwa fehlende Verbraucherinformationen oder eine fehlende Anbieterkennzeichnung – werden nicht als eigenständiger Hauptgegenstand der Abmahnung aufgebaut, sondern als Folge dieser Einordnung dargestellt.
Für Betroffene ist diese Struktur wichtig, weil sie den eigentlichen Schwerpunkt der Auseinandersetzung offenlegt: Nicht jede einzelne Formulierung im Angebot steht im Vordergrund, sondern die Frage, ob das konkrete Verkaufsverhalten überhaupt die Annahme einer unternehmerischen Tätigkeit rechtfertigt.
Gerade bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder kann diese Fokussierung auf einen bestimmten Kernvorwurf für die rechtliche Bewertung und die Verteidigungsstrategie von erheblicher Bedeutung sein.
Umfangreiche Indizienbegründung zur Unternehmereigenschaft
Eine weitere Besonderheit der uns vorliegenden Abmahnung ist die ausführliche Begründung der behaupteten Unternehmereigenschaft.
Die Gegenseite beschränkt sich nicht auf die pauschale Behauptung, der betroffene eBay-Verkäufer handele gewerblich. Vielmehr wird versucht, diese Einordnung anhand mehrerer konkreter Umstände zu untermauern. Genannt werden insbesondere die Anzahl der Angebote, der Verkauf von Neuware, das gleichzeitige Anbieten mehrerer identischer Artikel sowie die konkrete Zahl parallel laufender Angebote.
Hinzu kommt, dass die Abmahnung von Sabine Wurzer, vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, diese tatsächlichen Umstände mit einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen unterlegt. Die rechtliche Argumentation ist damit erkennbar darauf angelegt, den Vorwurf einer unternehmerischen Tätigkeit möglichst umfassend abzusichern.
Für Betroffene ist das in zweierlei Hinsicht relevant. Zum einen zeigt diese ausführliche Begründung, dass die Gegenseite die Unternehmereigenschaft als zentralen Angriffspunkt ansieht. Zum anderen bedeutet eine umfangreiche Argumentation nicht automatisch, dass die rechtliche Bewertung im konkreten Fall bereits feststeht.
Gerade bei plattformbezogenen Abmahnungen ist die Abgrenzung zwischen privatem und unternehmerischem Handeln häufig eine Frage der genauen Gesamtwürdigung. Genau deshalb sollte eine solche Indizienbegründung nicht allein deshalb als überzeugend angesehen werden, weil sie umfangreich formuliert ist oder zahlreiche Entscheidungen zitiert.
Abmahnung durch die Kanzlei Schroeder: Wiederkehrendes Muster und praktische Erfahrungen
Die uns vorliegende Abmahnung von Sabine Wurzer fügt sich nach unserer Erfahrung in ein Bild ein, das wir aus zahlreichen vergleichbaren Fällen mit Rechtsanwalt Lutz Schroeder und der Kanzlei Schroeder seit vielen Jahren kennen.
Auffällig ist immer wieder ein sehr ähnlicher Aufbau dieser Abmahnungen. Die rechtliche Herleitung, die Formulierungen und die Struktur der geltend gemachten Ansprüche wirken häufig standardisiert und textbausteinartig. In vielen Fällen entsteht der Eindruck, dass es sich um ein wiederkehrendes Abmahnmuster handelt, bei dem im Wesentlichen nur einzelne tatsächliche Angaben, Anlagen oder Namen ausgetauscht werden.
Gerade dieser Punkt ist für Betroffene von erheblicher praktischer Bedeutung. Denn wer es mit einer wiederkehrenden Struktur zu tun hat, profitiert regelmäßig davon, wenn die Gegenseite, ihre Argumentationsweise und die typischen Angriffspunkte bereits aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle bekannt sind.
Aus unserer Praxis wissen wir, dass gerade Abmahnungen von Lutz Schroeder häufig sehr routiniert und strategisch beantwortet werden müssen. Erfahrung mit dem konkreten Abmahnmuster kann in solchen Fällen einen erheblichen Unterschied machen.
Ebenso wichtig ist der Blick auf die beigefügte Unterlassungserklärung. Gerade in standardisiert aufgebauten Abmahnungen ist diese häufig so formuliert, dass sie für Betroffene möglichst weitreichende Bindungswirkungen entfaltet. Auch deshalb sollte eine solche Abmahnung durch die Kanzlei Schroeder nicht isoliert als Einzelfall betrachtet, sondern immer auch vor dem Hintergrund vergleichbarer Konstellationen eingeordnet werden.
Warum vorschnelles Handeln bei einer Abmahnung gefährlich sein kann
Wer eine Abmahnung erhält, steht regelmäßig unter erheblichem Druck. Kurze Fristen, Kostenforderungen und die Androhung gerichtlicher Schritte führen verständlicherweise dazu, dass viele Betroffene möglichst schnell „etwas erledigen“ möchten. Genau darin liegt jedoch häufig eines der größten Risiken.
Gerade bei einer Abmahnung von Sabine Wurzer durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder kann vorschnelles Handeln erhebliche Nachteile haben. Wer ungeprüft zahlt, Erklärungen abgibt oder die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreibt, schafft unter Umständen Fakten, die sich später kaum noch korrigieren lassen.
Besonders problematisch ist, dass viele Betroffene zunächst nur den kurzfristigen Druck wahrnehmen, nicht aber die langfristigen Folgen. Während eine Frist auf den ersten Blick nur wenige Tage umfasst, kann eine einmal abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung über viele Jahre hinweg wirksam bleiben und erhebliche Vertragsstrafenrisiken auslösen.
Hinzu kommt, dass eine Abmahnung rechtlich regelmäßig nicht nur einen einzelnen Vorwurf betrifft, sondern eine Vielzahl miteinander verknüpfter Fragen aufwirft. Im vorliegenden Fall betrifft dies insbesondere die Einordnung als Unternehmer, die daraus abgeleiteten Informationspflichten, die Reichweite des Unterlassungsanspruchs und die Zulässigkeit der geltend gemachten Kosten.
Für Betroffene ist deshalb entscheidend: Nicht die schnellste Reaktion ist die beste Reaktion. Gerade bei Abmahnungen der Kanzlei Schroeder ist es regelmäßig sinnvoller, zunächst die tatsächliche und rechtliche Tragweite des Schreibens vollständig zu erfassen, bevor irreversible Erklärungen abgegeben werden.
Kosten der Abmahnung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Überblick
Auch die wirtschaftliche Seite der Abmahnung sollte nicht unterschätzt werden. In der uns vorliegenden Abmahnung von Sabine Wurzer, vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, werden konkrete Abmahnkosten in Höhe von 1.010,60 € geltend gemacht.
Für Betroffene ist dabei wichtig: Die Kostenforderung wirkt auf den ersten Blick oft greifbarer als die rechtlichen Risiken der beigefügten Unterlassungserklärung. In der Praxis ist sie jedoch nur ein Teil des Problems. Denn wirtschaftlich besonders belastend wird eine Abmahnung häufig nicht durch die einmalige Kostenforderung, sondern durch die langfristigen Folgen einer unüberlegten Reaktion.
Gerade deshalb sollte die Abmahnung durch die Kanzlei Schroeder nicht auf die Frage reduziert werden, ob der geforderte Betrag „gezahlt werden sollte“. Entscheidend ist vielmehr die Gesamtbewertung des Falls, einschließlich Unterlassungsanspruch, Unterlassungserklärung, Kosten und Prozessrisiko.
Fazit: Abmahnung von Sabine Wurzer und Kanzlei Schroeder richtig einordnen
Die uns vorliegende Abmahnung von Sabine Wurzer, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder von der Kanzlei Schroeder, betrifft einen klassischen wettbewerbsrechtlichen Vorwurf mit erheblicher praktischer Relevanz: das Auftreten als Privatverkäufer trotz behaupteter Unternehmereigenschaft.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur der Vorwurf selbst, sondern vor allem die Kombination aus Unterlassungsanspruch, beigefügter strafbewehrter Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und gerichtlicher Androhung. Genau diese Kombination macht eine solche Abmahnung für Betroffene rechtlich und wirtschaftlich besonders sensibel.
Hinzu kommt, dass die Struktur des Schreibens deutliche Parallelen zu zahlreichen vergleichbaren Abmahnungen von Lutz Schroeder erkennen lässt, die uns aus der Praxis seit Jahren bekannt sind. Gerade bei solchen wiederkehrenden Mustern kommt es entscheidend darauf an, die Abmahnung nicht isoliert, sondern mit Blick auf Aufbau, Strategie und Reichweite richtig einzuordnen.
Besondere Vorsicht ist bei der beigefügten Unterlassungserklärung geboten. Sie ist der Teil der Abmahnung, der für Betroffene regelmäßig die weitreichendsten und langfristig belastendsten Folgen haben kann.
Wer eine Abmahnung durch die Kanzlei Schroeder erhält, sollte deshalb nicht aus Zeitdruck oder Unsicherheit vorschnell reagieren, sondern das Schreiben zunächst vollständig rechtlich und strategisch einordnen lassen.
Kostenlose Erstberatung bei einer Abmahnung durch Sabine Wurzer, Rechtsanwalt Lutz Schroeder oder die Kanzlei Schroeder
Wenn Sie eine Abmahnung von Sabine Wurzer, eine Abmahnung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder oder ein Schreiben der Kanzlei Schroeder erhalten haben, sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung und die geltend gemachten Forderungen nicht ungeprüft akzeptieren.
Gerade bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen dieser Art kommt es entscheidend darauf an, die konkrete Formulierung des Vorwurfs, die Reichweite der Unterlassungserklärung, die geltend gemachten Abmahnkosten und die tatsächliche Tragfähigkeit der Argumentation sorgfältig zu prüfen.
Da wir zahlreiche gleichgerichtete Abmahnungen von Lutz Schroeder aus unserer Praxis kennen, wissen wir sehr genau, worauf es in solchen Konstellationen ankommt und welche Punkte erfahrungsgemäß besonders sorgfältig geprüft werden sollten.
Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gern an uns wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an und erläutern Ihnen verständlich, worauf es in Ihrem Fall ankommt und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
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