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Abmahnung Ronny Jöchle

Abmahnung Ronny Jöchle wegen Verstoß gegen Grundpreisangaben
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Herr Ronny Jöchle, Breitenäckerweg 39, 72221 Haiterbach, spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Von dieser Abmahnung des Herrn Ronny Jöchle ist das Marktsegment „Cafe“ auf der Handelsplattform eBay betroffen.

Herr Ronny Jöchle handelt selbst mit Cafe (Cafe-Kapseln) auf der Verkaufsplattform eBay unter dem Account “espresso7910″ (Espresso-Kapsel).

Mit der Abmahnung lässt Herr Ronny Jöchle die fehlende Grundpreisangabe beim Verkauf von Cafe-Kapseln beanstanden und fordert den Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung sowie zum Ersatz der ihm durch die Abmahnung entstandenen Kosten auf.

Der Abmahnung wird hierbei ein Streitwert in Höhe von 19.000 EUR zu Grunde gelegt. Mithin belaufen sich die Kosten der Abmahnung hiernach auf 924,00 EUR.

Die Abgabe einer geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist im Bereich von Abmahnungen bezüglich Verstößen gegen die erforderlichen Grundpreisangaben mit aller größter Vorsicht zu genießen. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass schnell einmal die Angabe des entsprechenden Grundpreises beim Einstellen eines neuen Produkts vergessen wird. In diesem Fall könnte Herr Ronny Jöchle auf Grund eines solchen neuerlichen Verstoßes gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe vom Unterlassungsschuldner einfordern.'

Weiter sollte in jedem Fall bedacht werden, dass ein solches vertragliches Unterlassungsversprechen ein Leben lang Gültigkeit erlangt.

In vielen Fällen sind zudem mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärungen seitens des Abmahners zudem deutlich zu weit gefasst. Eine unreflektierte Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung hätte daher zur Folge, dass der Abgemahnte sich zu mehr verpflichten würde, als der Abmahner eigentlich von ihm verlangen könnte.

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