Abmahnung Roman Nikolski

Herr Roman Nikolski spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die SSR Rechtsanwälte, Dortmund, aus.
Von der Abmahnung ist das Marktsegment „Kraftfahrzeugteile“ insbesondere „Kraftfahrzeugbeleuchtung“ betroffen.
Herr Roman Nikolski lässt durch die SSR Rechtsanwälte mit seiner Abmahnung insofern angeblich fehlende Prüfzeichen und eine fehlende entsprechende Straßenverkehrszulassung beim Verkauf von Fahrzeugbeleuchtung beanstanden.
Insofern fordert Herr Roman Nikolski den Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung und zur Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten auf. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird seitens der SSR Rechtsanwälte mit 30.000 EUR beziffert.
Beim Erhalt derartiger Abmahnungen ist allgemein zu beachten, dass der Abmahner nicht verlangen kann, die mit der Abmahnung u.U. übersandte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurück zu erhalten. Vielmehr stellt eine solche, mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung lediglich einen Vertragsentwurf dar. In der ganz überweidenden Zahl der Fälle sind derartige Unterlassungsentwürfe jedoch deutlich zu weit gefasst. Es muss daher angesichts der Tatsache, dass eine solche Unterlassungserklärung ein Leben lang gilt angeraten werden, derartige Entwürfe von Unterlassungserklärungen nicht ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Roman Nikolski durch die SSR Rechtsanwälte wegen fehlender Prüfzeichen und der fehlenden entsprechenden Straßenverkehrszulassung beim Verkauf von Fahrzeugbeleuchtung erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.
Update 24.02.2016: Uns liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Roman Nikolski durch die SSR Rechtsanwälte vor.
In dieser Abmahnung wird ausgeführt, dass Herr Roman Nikolski über seinen eBay-Shop mit dem Benutzernamen „niroluxhandel72“ mit Batterien Handel betreibt.
Sodann lässt Herr Roman Nikolski einen Verstoß gegen die Batterieverordnung im eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Weiter wird u.a. eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie eine angeblich unzulässige Klausel innerhalb der vom Abgemahnten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Abmahnung gebracht.
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird seitens der SSR Rechtsanwälte mit 30.000 EUR beziffert. Die hieraus resultierenden Abmahnkosten in Höhe von 1.141,90 EUR werden mit der Abmahnung neben der Unterlassung ebenfalls eingefordert.
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Frank Weiß
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