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Abmahnung RÖSLE GmbH & Co. KG

Urheberrechtliche Abmahnung der Firma RÖSLE GmbH & Co. KG
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma RÖSLE GmbH & Co. KG aus Marktoberdorf vor.

Abgemahnt wird die Nutzung von Produktfotos der Firma Rösle im Rahmen von eBay-Angeboten.

In der Abmahnung, die die Firma Rösle GmbH & Co. KG selbst ausspricht, heißt es, dass in dem Online-Shop des Empfängers der Abmahnung eine Vielzahl von RÖSLER-Produkten angeboten würde, die mit Abbildungen und Fotos beworben würden, die wiederum offensichtlich von der Website roesle.de kopiert worden seien. Der Empfänger habe hierfür aber keine Nutzungsrechte seitens der Firma Rösle erlangt. Die Nutzung dieser Abbildungen und Fotos erfolge folglich unberechtigt.

Sodann wird der abgemahnte eBay-Händler dazu aufgefordert, diese Abbildungen und Fotos innerhalb einer bestimmten Frist zu löschen und die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu Gunsten der Firma Rösle GmbH & Co. KG abzugeben.

Des Weiteren wird der Empfänger der Abmahnung noch zur Auskunft aufgefordert, von wem und in welcher Menge er das genannte Produkt erworben habe (Name, Anschrift) und in welcher Stückzahl und von wem er gegebenenfalls andere RÖSLE-Produkte erworben habe.

Sofern die Löschung der Fotos und Abbildungen unverzüglich vorgenommen und die Auskunft umfassend erteilt würde, wäre die Firma Rösle dazu bereit, auf weitergehende Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen der unberechtigten Nutzung der Fotos und Abbildungen zu verzichten. Andernfalls müsste der Empfänger der Abmahnung für die unberechtigte Nutzung Schadensersatz in Form eines Lizenzentgeltes leisten.

Sollten die Fotos und Abbildungen nicht fristgerecht gelöscht und keine Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung erfolgen, müsste die Angelegenheit leider an den Rechtsanwalt der Firma RÖSLE zur Einleitung weiterer rechtlicher Schritte weitergeleitet werden, dessen Kosten dann ebenfalls vom abgemahnten Onlinehändler zu tragen seien – so die abschließenden Hinweise in der Abmahnung.

Schon um die Risiken, die angesichts eines von der Firma Rösle gewünschten Vertragsstrafeversprechens in Höhe von 5.500,00 € im Raume stehen, dürfen derartige Erklärungen keinesfalls blindlings unterzeichnet und ungeprüft zurückgeschickt werden. In jedweden Zweifelsfällen sollte man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung von der Firma Rösle GmbH & Co. KG fachkundig beraten und unterstützen lassen.


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