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Abmahnung Robinson Club GmbH - WellFit

Markenrechtliche Abmahnung der Robinson Club GmbH - Marke: WellFit
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Robinson Club GmbH, Hannover, vertreten durch ihre in Bremen ansässigen Anwälte vor.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der unberechtigten Nutzung der Bezeichnung „WellFit“ sowie eine damit einhergehende Markenverletzung.

In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass es sich bei der Robinson Club GmbH um eine Tochtergesellschaft des Reisekonzerns TUI AG handele. Die Robinson Club GmbH sei Inhaberin zahlreicher „WellFit“-Marken, die sie seit Jahren erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich verteidige. Um dies zu untermauern, liegen der Abmahnung mehrere Urteile und Beschlüsse unterschiedlicher Landgerichte bei, die Unterlassungsansprüche zugunsten der Robinson Club GmbH bestätigen. Auch werden mit der Abmahnung zahlreiche Unterlassungserklärungen in ungeschwärzter Form vorgelegt, aus denen sich ergibt, dass sich eine Vielzahl Abgemahnter gegenüber der Robinson Club GmbH unterworfen hat, darunter Kurbetriebe, Hotels, Turn- und Sportvereine, Krankenkassen sowie Fitnessstudios.

Neben Unterlassungsansprüchen lässt die Robinson Club GmbH Auskunft- und Schadensersatzansprüche sowie (Abmahn-) Kostenerstattungsansprüche geltend machen.

Auch wenn sich die Abmahnung als berechtigt herausstellen sollte, kann nicht empfohlen werden, die ihr beiliegende und im Entwurf vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in unveränderter Form abzugeben. Derartige Erklärungen wirken grundsätzlich ein Leben lang und führen bei Verstößen zu Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro, sodass allein schon deshalb anwaltliche Hilfe durch eine im Markenrecht / gewerblichen Rechtsschutz tätige Fachanwaltskanzlei hinzugezogen werden sollte.

Ebensowenig darf die Abmahnung „auf die leichte Schulter“ genommen werden, da angesichts des hohen Streitwertes/Gegenstandswertes empfindliche Kostenrisiken bestehen, die in jedem Falle vermieden werden sollten und auch können. Eine taktisch sinnvolle Vorgehensweise in der dafür vorgesehenen ist hierfür jedoch unabdingbar.

Ansprechpartner

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