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Abmahnung Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG

| Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

Abmahnung Reisenthel: Was betroffene Unternehmen wissen müssen

Die Marke Reisenthel ist bekannt für ihre innovativen und praktischen Taschen- und Korblösungen. Doch in letzter Zeit sorgt Reisenthel vermehrt durch Abmahnungen für Aufsehen. Viele Online-Händler und Unternehmen sehen sich plötzlich mit einer Abmahnung konfrontiert, die erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen mit sich bringen kann.

Warum versendet Reisenthel Abmahnungen?

Die Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG ist Inhaberin mehrerer eingetragener Marken und Designschutzrechte, insbesondere im Bereich Taschen und Korbwaren. Das Unternehmen geht entschieden gegen vermeintliche Verletzungen dieser Schutzrechte vor und beauftragt häufig spezialisierte Kanzleien mit der Durchsetzung.

Die Abmahnungen beziehen sich in der Regel auf die unerlaubte Nutzung der Marke „Reisenthel“ oder auf die Herstellung und den Vertrieb von Produkten, die den geschützten Designs ähneln. Typischerweise verlangen die Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über die Anzahl verkaufter Produkte sowie die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren.

Wie sollten Betroffene auf eine Abmahnung von Reisenthel reagieren?

Wer eine Abmahnung von Reisenthel erhält, sollte diese auf keinen Fall ignorieren. Es empfiehlt sich dringend, die Vorwürfe rechtlich prüfen zu lassen und keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ohne Modifikation zu unterzeichnen. Eine vorschnelle Unterschrift kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

Weitere Informationen zur Abmahnung der Firma Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG

In unseren nachfolgenden Bericht sowie den Updates finden Sie detaillierte Informationen zu den Hintergründen und rechtlichen Aspekten der Abmahnungen durch Reisenthel. Erfahren Sie, welche Rechte Sie als Betroffener haben und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Unsere Erfahrung mit den Abmahnungen von Reisenthel

Im April 2022 haben wir erstmals darüber berichtet, dass uns eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG, Zeppelinstr. 4, 82205 Gilching, vertreten durch die Anwaltskanzlei Busse & Partner, München, vorgelegt worden ist.

Gegenstand dieser Abmahnung ist die Unionsmarke „Reisenthel“, die beim EUIPO angemeldet und am 01.12.2018 unter dem Aktenzeichen 017939980 eingetragen worden sei. Die Marke sei unter anderem für die Klasse 18, Taschen, Körbe etc. eingetragen und stehe in Kraft. Zudem genieße das Kennzeichen „reisenthel“ auch Schutz als Geschäftskennzeichen der Firma Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG.

Dem abgemahnten eBay-Händler wird vorgeworfen, eine von ihm bei eBay angebotene Tasche unter der Rubrik „Artikelmerkmale“ unter „Produktlinie“ mit „Reisenthel …“ beworben zu haben. Damit würde suggeriert, dass die Tasche aus dem Hause der Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG, stamme, was jedoch nicht der Fall sei. Aufgrund der Keyword-Werbung würden so dennoch potentielle Kunden erreicht, die eine Tasche aus dem Hause der Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG suchen.

Der Empfänger der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Reisenthel abzugeben. Ferner sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.00,00 € und damit in Höhe von 1.682,70 € (netto) erstattet werden. In diesem Zusammenhang weist die Kanzlei Busse & Partner den Empfänger der Abmahnung noch darauf hin, dass es sich dabei um einen „reduzierten Gegenstandswert“ handele, der nicht das Interesse der Firma Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG wiedergebe. Das tatsächliche Unterlassungsinteresse liege aufgrund der bekannten Marke sehr viel höher.

Für den Fall, dass die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht vorliegen und die Kosten nicht ausgeglichen würden, würde die Kanzlei Busse & Partner der Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG empfehlen, unmittelbar gerichtliche Schritte auf Basis des wahren und sehr viel höheren Gegenstandwertes einzuleiten.

Die der Abmahnung beiliegende und im Entwurf vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht, neben einem festen Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 € „unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs“, weitergehende Auskunfts- und Schadensersatzverpflichtungen vor. Die Unterlassungserklärung sollte allein schon deshalb nicht in dieser Form unterzeichnet und zurückgeschickt werden. Zudem geht auch das von der Kanzlei Busse & Partner vorformulierte Unterlassungsversprechen deutlich (!) über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus, sodass spätestens deshalb sowie bei jedweden Zweifeln dringend zu empfehlen ist, fachkundige Hilfe hinzuziehen.

Aufgrund der im Raume stehenden Risiken von 5.100,00 € je (bereits fahrlässiger) Zuwiderhandlung sollte eine solche Abmahnung also nicht leichtfertig beantwortet werden.

UPDATE 19.04.2022: Weitere Abmahnung wegen der Marke Reisenthel

Uns geht eine weitere Abmahnung der Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG in Bezug auf die Marke "Reisenthel" zu. Auch hier ist ein eBay-Händler betroffen, der eine Tasche unter dem Zeichen "Reisenthel" beworben hat.

Die Kanzlei Busse & Partner fordert abermals eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Abmahnkostenerstattung aus einem Streitwert/Gegenstandswert von 50.000,00 €.

Im Übrigen können wir auf unsere obigen Informationen verweisen. Von besonderer Bedeutung ist bei diesen Abmahnungen die Formulierung der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Bei jedweden Zweifeln oder Unklarheiten sollte insoweit umgehend fachkundige Hilfe hinzugezogen werden.

Kostenlose Erstberatung bei Abmahnung durch Reisenthel

Haben Sie eine Abmahnung wegen der Marke Reisenthel erhalten? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Wir unterstützen Sie kompetent und umfassend bei allen Fragen rund um die Abmahnung durch Reisenthel und helfen Ihnen, unnötige Kosten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Melden Sie sich noch heute bei uns – wir sind für Sie da!

 

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