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Abmahnung Red Bull GmbH

Abmahnung Red Bull GmbH durch das Anwaltsbüro Gorny
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der in Fuschl am See, Österreich, ansässigen Firma Red Bull GmbH, vertreten durch das Anwaltsbüro Gorny, Frankfurt am Main, vor.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Red Bull GmbH zur Kennzeichnung und Bewerbung des Produktes „Red Bull® ENERGY DRINK“ verschiedene Marken nutze – hierzu gehörten auch die internationalen Marken „Red Bull“ und „zwei Stiere“.

Beanstandet wird die Verletzung dieser Marken durch den unberechtigten Vertrieb von Aufkleber-Sets mit den Zeichen „Red Bull“ und „Stiere vor der Sonne“.

Mit ihrer Abmahnung lässt die Firma Red Bull GmbH Unterlassungs- und Abmahnkostenerstattungsansprüche aus einem Gegenstandwert von 100.000,00 EUR geltend machen. Zudem werden Auskunfts- und Schadensersatzansprüche angedeutet.

Der Abmahnung liegt eine durch das Anwaltsbüro Gorny vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die neben dem Unterlassungs- und Vertragsstrafeversprechen umfassende Vereinbarungen zu den sog. Annexansprüchen (Auskunft, Schadensersatz, Anerkenntnis, Vernichtung) beinhaltet und die in der uns vorliegenden Form keinesfalls ohne vorherige Änderungen abgegeben werden sollte.

Auch wenn sich derartigen Abmahnungen der Firma Red Bull GmbH als begründet und berechtigt herausstellen, sollte keineswegs unüberlegt sowie ohne vorherige anwaltliche Prüfung und Beratung reagiert werden, da mit der ersten Reaktion unnötige Kosten und erhebliche Risiken vermieden werden können.

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