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Abmahnung Rechtsanwältin Virabell Schuster - Kanzlei Schuster -

Frau Rechtsanwältin Virabell Schuster aus Willich, Inhaberin der Kanzlei Schuster, mahnt uns ab.

Gegenstand dieser wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist die Berichterstattung auf unseren Internetseiten über diverse Abmahnvorgänge. Unter anderem haben wir nämlich auf unserer Internetseite auch über die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen berichtet, die Rechtsanwältin Schuster im Namen eines ihrer Mandanten ausgesprochen hat.

Rechtsanwältin Schuster stellt in ihrer Abmahnung zunächst zutreffend fest, daß wir über hundert Namen von Personen nennen, von denen uns Abmahnungen vorliegen. Sie ist jedoch weiter der Auffassung, daß wir konkrete Handlungsanweisungen zum Umgang mit solchen Abmahnungen erteilten würden. Dies stelle eine unzulässige Werbung für Mandate im Einzelfall dar und sei deshalb standes- und wettbewerbswidrig.

Frau Kollegin Schuster fordert uns deshalb unter Fristsetzung sowie Androhung eines gerichtlichen Verfahrens dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wir können jedoch nicht erkennen, worin Frau Rechtsanwältin Schuster eine konkrete Handlungsanweisung erblicken will. Ebensowenig können wir den Vorwurf einer unzulässigen Werbung, die auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist, nachvollziehen.

Ob es Frau Rechtsanwältin Schuster mir ihrer Abmahnung letztlich nur darauf ankommt, uns einen Maulkorb wegen der Berichterstattung über die von ihr ausgesprochenen Abmahnungen zu verpassen, möchten wir allerdings nicht beurteilen.

Der von Frau Rechtsanwältin Virabell Schuster behauptete Verstoß gegen § 43b BRAO bzw. § 6 BORA liegt unseres Erachtens aber ohnehin nicht vor, sodaß wir ihren Aufforderungen nicht nachkommen werden und stattdessen weiter berichten werden...

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