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Abmahnung R. H. Smith & Sons Wigmaker Ltd.

Urheberrechtliche Abmahnung der Abmahnung R. H. Smith & Sons Wigmaker Ltd.
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma R.H. Smith & Sons (WIGMAKER) Ltd., Gainsborough, Lincolnshire, UK, vertreten durch eine Berliner Anwaltskanzlei, vor.
 
Mit der Abmahnung beanstandet die Firma R. H. Smith & Sons (WIGMAKER) Ltd., die widerrechtliche Verwendung ihrer Produktfotos zur Bewerbung von eBay-Angeboten.
 
In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die R. H. Smith & Sons (Wigmakers) Ltd. ein 1894 gegründetes, global agierendes Traditionsunternehmen, das auf die Herstellung hochwertiger Kostümbekleidung, Verkleidungszubehör und Perücken spezialisiert sei. Die Firma vertreibe ihre Waren unter der Marke „SMIFFY'S" über ein weltweites Netzwerk von über 5.000 ausgewählten Vertriebspartnern in 58 Ländern und erziele so einen Warenabsatz von über 26 Millionen verkauften Produkten pro Jahr. Aufgrund ihrer einzigartigen Gestaltung sowie der besonders hochwertigen Verarbeitung würden die Produkte der der Firma R.H. Smith & Sons (Wigmaker) Ltd. einen herausragenden Ruf im Markt genießen.
 
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgehalten, über den Online-Marktplatz eBay diverse Produkte. Zu bewerben und verkaufen und zur Illustration der so vertriebenen Waren mehrere Produktfotografien (sog. Lichtbilder) verwendet zu haben, die dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen und an denen die R.H. Smith & Sons (WIGMAKER) Ltd. die ausschließlichen Rechte halte.
 
Durch das Hochladen der Aufnahmen auf die Server von eBay.de vervielfältige der Empfänger der Abmahnung diese Produktfotos. Durch das Einstellen der Fotografien zur Illustrierung der eBay-Angebote im Internet mache er sie auch öffentlich zugänglich. Da dem Abgemahnten die Firma R. H. Smith & Sons (WIGMAKER) Ltd. die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte gem. §§ 31 ff. UrhG nicht eingeräumt habe und er auch anderweitig zu deren Verwendung nicht berechtigt sei, verletze der Empfänger der Abmahnung die allein der Firma R.H. Smith & Sons (WIGMAKER) Ltd. zustehenden Rechte der Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung gem. §§ 15,16, 19a UrhG.
 
Der Empfänger der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung der Abmahnkosten (also der Rechtsanwaltsgebühren für die Aussprache der Abmahnung) aufgefordert – die Anwälte der Firma R. H. Smith & Sons (WIGMAKER) Ltd. setzen insoweit einen Gegenstandswert/Streitwert von mehr als 200.000,00 € an.
 
Gleichzeitig soll der Empfänger der Abmahnung Auskunft erteilen. Der Auskunftsanspruch könne jedoch durch Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzbetrages – hier: in Höhe mehrerer tausend (!!!) Euro – abgegolten werden, so das Angebot in der Abmahnung.
 
In dem uns vorliegenden Fall können wir aufgrund der Reichweite und erheblichen Konsequenzen auf keinem Fall empfehlen, die der Abmahnung beiliegende sowie im Entwurf vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherigen Änderungen abzugeben.
 
Empfänger einer Abmahnung von der Firma R.H. Smith & Sons (WIGMAKER) Ltd. sollten sich dringend sowie unverzüglich durch einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen, um so unnötige Risiken von vornherein zu vermeiden.

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