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Abmahnung Quante-Design GmbH & Co. KG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Quante-Design GmbH & Co. KG - Foto: © grafxart/fotolia.com
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Quante-Design GmbH & Co. KG, Schwarzenweg 9, 59510 Lippetal, vertreten durch Rechtsanwältin Kathrin Silge von der Kanzlei Dr. Martin Bahr aus Hamburg vor.

In der Abmahnung wird zunächst behauptet, dass die Quante-Design GmbH & Co. KG u.a. die Internetpräsenz quante-design.de betreibe und über diese Sonnenschirme, Sonnensegel und entsprechendes Zubehör vertreibe.

Abgemahnt wird ein Angebot eines Sonnenschirms auf der Internethandelsplattform Rakuten.

Konkret wird beanstandet, dass das Produktfoto zu dem Angebot einen Sonnenschirm inklusive Ständer zeigen würde. Eine Testbestellung habe aber ergeben, dass der auf dem Produktfoto abgebildete Schirmständer nicht vom Angebotspreis umfasst sei. Weil die Abbildung einen Schirm mit Ständer zeige, gehe der Verbraucher davon aus, dass das Angebot auch den Ständer erfasst, so der Vorhalt in der Abmahnung der Kanzlei Dr. Bahr. Dadurch, dass der Schirmständer tatsächlich nicht von dem Angebotspreis erfasst ist, liege eine Irreführung vor. In diesem Zusammenhang wird in der Abmahnung auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 04.08.2015, Az. I-4 U 66/15, hingewiesen.

Der Empfänger der Abmahnung wird anschließend dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Abmahnerin Quante-Design GmbH & Co. KG abzugeben.

Darüber hinaus sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 € auf dem Konto der Kanzlei Dr. Bahr zum Ausgleich gebracht werden.

Abschließend weist Rechtsanwältin Kathrin Silge in der Abmahnung noch darauf hin, dass es nicht ausreiche, den Verstoß abzustellen. Vielmehr sei man verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da nur diese die Gefahr einer Wiederholung ausschließe. Bei nicht oder nicht fristgerechter oder nicht vollständiger Unterzeichnung der Unterlassungserklärung würde Rechtsanwältin Silge der Firma Quante-Design GmbH & Co. KG raten, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Eine Fristverlängerung komme aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht in Betracht.

Nach unseren Informationen handelt es sich hierbei auch nicht um die einzige Abmahnung, die die Firma Quante-Design GmbH & Co. KG gegenüber einem Mitbewerber ausgesprochen hat. Im konkreten Fall gibt es genügend Anlass, die Forderungen der Kanzlei Dr. Bahr kritisch zu prüfen.

Selbst wenn sich solche Abmahnungen aber in der Sache selbst als begründet erweisen sollten, ist dringend zu empfehlen, insbesondere die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nur nach vorheriger Überprüfung und Beratung durch einen Fachanwalt abzugeben. Derartige Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen sind, einmal unterzeichnet, zeitlich unbefristet – also lebenslänglich – gültig. Im vorliegenden Fall könnte die abmahnende Firma Quante-Design GmbH & Co. KG im Falle eines jeden einzelnen Verstoßes eine Vertragsstrafe von 5.100,00 € geltend machen. Diese gewaltigen Risiken sollten keinesfalls dem Zufall überlassen werden.

Sprechen Sie uns gern einfach unverbindlich an…

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