Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung QualityExpert Ltd.

Marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung der QualityExpert Ltd.
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die QualityExpert Ltd. spricht eine marken- sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Verwendung der Wort-Bildmarke „S Simplecase“ (DPMA-Registernummer 302020245270) bei FFP2-Masken aus.

Nach Angaben in der Abmahnung sei die QualityExpert Ltd. Inhaberin der Wort-Bildmarke „S Simplecase“, habe somit das ausschließliche Nutzungsrecht an der vorgenannten Marke inne und sei durch den Hersteller der FFP2-Masken ausdrücklich berechtigt, diese FFP2-Masken unter ihrer eigenen Marke zu vertreiben.

So verkaufe die QualityExpert Ltd. unter der Marke „Simplecase“ FFP2-Masken über Amazon. Auf der Produktseite dieser Masken verwende die QualityExpert Ltd. ein Produktbild, das vier Masken vor einer Verpackung zeige, auf welcher der Aufdruck „Simplecase“ deutlich zu erkennen sei. Zudem würde Produktbeschreibung auf die „SIMPLECASE ASSEKURANZ“ hinweisen, die exklusiv für „Simplecase“-Amazon-Kunden einen umfangreichen kostenlosen Kundenservice inkl. 24-Stunden Telefonsupport und Sofortaustausch bei gerissenen Ohrenbändern oder anderen Defekten biete würde.

Mit der Abmahnung lässt die QualityExpert Ltd. beanstanden, dass der Empfänger der Abmahnung über die Produktseite der QualityExpert Ltd. unter Verwendung derselben Amazon Standard Identification Number („ASIN“) und des gleichen Produktbilds sowie unter der gleichen Produktbezeichnung und dem Hinweis auf die „Simplecase Assekuranz“ ebenfalls FFP2-Masken vertreiben würde. Auf Grund dieses Anhängens an die Amazon Standard Identification Number mache sich der Empfänger der Abmahnung nach Angaben der QualityExpert Ltd. alle auf der Produktseite getätigten Angaben zu Eigen und täusche vor, seine Produkte entsprächen den dort genannten Produktspezifikationen. So würde der Anschein erweckt, dass es sich um ein original „Simplecase“-Produkte handele, das von oben genannten weiteren Sonderleistungen gedeckt sei.

Dieses Verkaufsverhalten stelle eine unlautere geschäftliche Handlung dar und verstoße gegen die Vorschriften des § 4 Nr. 3 lit. a) und b), § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 7 sowie § 5 Abs. 2 UWG und § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Zudem sei darin eine Täuschung über die betriebliche Herkunft gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG zu erkennen. Es handle sich zudem nicht um eine original „Simplecase“ Maske. Selbst unterstellt, die Masken würden vom selben Hersteller produziert, stelle das Anbieten unter der gleichen ASIN eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware dar.

Des Weiteren stelle ein solcher Verkauf eine Täuschung über den Kundendienst der „Simplecase Assekuranz“ und die Rechte der Verbrauchers gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 7 UWG dar. Auch sei in der Nutzung des Produktbildes ein Verstoß gegen das Urheberrecht und das Markenrecht zu erkennen.

Insofern fordert die QualityExpert Ltd. zur Unterlassung auf. Zudem soll der Empfänger der Abmahnung die Verletzungshandlung umgehend abstellen und alle betroffenen, noch nicht ausgelieferten Bestellungen stornieren. Weiter soll der Abgemahnte die Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000 EUR erstatten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der QualityExpert Ltd. erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß
In der aktuellen Praxis zeigt sich, dass Abmahnungen im Bereich Cartier / Richemont weiterhin ausgesprochen werden – allerdings häufig durch andere Kanzleien und mit teilweise ver…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein Instagram-Profil ist schnell erstellt. Ein Logo wird hochgeladen, ein kurzer Beschreibungstext ergänzt, ein paar Beiträge werden veröffentlicht, vielleicht noch ein Link zur e…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
WhatsApp ist schnell, direkt und persönlich. Genau darin liegt für Unternehmen der Reiz. Eine Nachricht wird meist innerhalb kurzer Zeit gelesen, landet nicht im Spam-Ordner und w…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein lachendes Kind am Strand. Der erste Schultag. Das stolze Foto nach dem Fußballturnier. Ein kurzer Clip aus dem Kinderzimmer, weil die Situation gerade lustig, rührend oder bes…