Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Porsche AG Porsche-Schriftzug, dem Porsche-Wappen

Als auf das Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei beschäftigen wir uns seit 2011 intensiv mit Abmahnungen der Porsche AG. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Fachkenntnisse im Umgang mit markenrechtlichen Abmahnungen und haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe und Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit einer Abmahnung Porsche. Weiterführende Informationen finden Sie in den nachfolgenden Ausführungen.

Rechtliche Hintergründe zur Abmahnung von Porsche durch UNIT 4 IP

Die Porsche AG, vertreten durch die Kanzlei UNIT 4 IP, spricht regelmäßig Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen aus. Diese richten sich insbesondere gegen den Verkauf von Plagiaten und Fälschungen von Porsche-Produkten, wie beispielsweise „Porsche“, „Carrera“, „911“, „Panamera“, „Cayman“ und „Cayenne“. Der Vorwurf betrifft häufig die Nutzung der Markenbezeichnungen oder von Kennzeichen, die den geschützten Marken der Porsche AG ähneln.

Markenrechtliche Grundlage der Abmahnung von Porsche

Gemäß § 14 MarkenG (Markengesetz) steht der Porsche AG das ausschließliche Nutzungsrecht an ihren Marken zu. Jede unberechtigte Nutzung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vertrieb von gefälschten Waren oder Nachbauten (Replika), stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Dies betrifft insbesondere den Handel über Online-Plattformen wie eBay, bei dem die angebotenen Produkte mit geschützten Kennzeichen versehen sind.

Folgen einer Porsche-Abmahnung

Die Abmahnung umfasst in der Regel die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Auskunftserteilung und Schadenersatzleistung. Im Falle der Nichtbefolgung drohen gerichtliche Schritte. Zudem können Abmahnkosten entstehen, die nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 € bis zu 2.002,41 € betragen.

Handlungsempfehlung bei Erhalt einer Markenabmahnung von Porsche

Sollten Sie eine Abmahnung der Porsche AG erhalten haben, reagieren Sie schnell, aber besonnen. Vermeiden Sie es, vorschnell eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Stattdessen empfehlen wir Ihnen, die Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Harzheim steht Ihnen für eine unverbindliche Ersteinschätzung zur Verfügung.

Fazit

Eine Abmahnung der Porsche AG wegen Markenrechtsverletzung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Prüfung der Vorwürfe und der rechtssicheren Reaktion. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie betroffen sind.

Porsche-Abmahnungen in den vergangenen Jahren

Schon in den vergangenen Jahren haben wir immer wieder über die Abmahungen der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG berichtet. Begonnen hat es mit folgendem Bericht aus dem Jahre 2011:

Die Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG lässt derzeit über die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Betroffen ist das Marktsegment Autozubehör.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen des unerlaubten Verkaufs und des unerlaubten Vertriebs von Zubehörteilen geltend gemacht, da diese Zubehörteile u.a. mit dem Porsche-Schriftzug, dem Porsche-Wappen, „911“, "CaymanS" oder „Carrera“ gekennzeichnet sind und dem Abmahnschreiben der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG nach nicht von der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG stammen.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist weitgehend.

Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 130.000,00 EUR beziffert. Hieraus resultieren Netto- Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.980,40 EUR.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.

UPDATE: Weitere Porsche-Abmahnung

Uns geht eine weitere Abmahnung der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG durch die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner zu. In der Abmahnung der wird ausgeführt, dass die Porsche AG feststellen musste, dass der Empfänger der Abmahnung der Porsche AG bei eBay Porsche PIWIS Diagnosetester angeboten hätte. Auf diesen befand sich nach Angaben in der Abmahnung eine Raubkopie der Software, an der der Porsche AG alle Nutzungsrechte zustehen würde. Durch Angebot und Vertrieb von Raubkopien würde das Urheberrecht der Porsche AG, die Inhaberin der Verwertungsrechte sei,  verletzt, so dass der Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung verpflichtet sind (§§ 16, 17, 97 Abs. 1 UrhG).

Außerdem würden hierdurch die Kennzeichenrechte der Porsche AG, deren Name firmen- und markenrechtlich geschützt ist (§§ 14 Abs. 1 Nr. 1, 3, 15 Abs. 2, 3 MarkenG), verletzt, so dass unter diesem Gesichtspunkt ein Unterlassungsgrund besteht (§§ 14 Abs. 6, 15Abs. 5 MarkenG).

Sodann fordert die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner im Auftrag der Porsche AG zur Unterlassung auf.

Weiter ist in dem Abmahnschreiben zu lesen:

„Außerdem sind Sie zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen (§§ 97 Abs.1 UrhG, 14 Abs. 7, 15 Abs. 6 MarkenG) verpflichtet, unserer Mandantin Auskunft darüber zu geben und Rechnung zu legen über die Geschäfte, die Sie mit den bezeichneten Produkten getätigt haben. Wir fordern Sie daher auf, in zeitlich gegliederter Form Stückzahl, Zeitpunkt und Einnahmen jedes Verkaufsgeschäfts unter Angabe von Name und Adresse Ihrer gewerblicher Abnehmer, Ihre Einstandskosten und Lieferanten anzugeben. Der Name Ihres Lieferanten und die Adresse sind ebenso anzugeben, wie Name und  Adresse von Vorlieferanten und Hersteller. Für die Erfüllung Ihrer Auskunftspflicht setzen wir Ihnen ebenfalls die obige Frist.

Weiterhin wird gegen Sie ein Vernichtungsanspruch zu (§§ 98 UrhG, 18 MarkenG) geltend gemacht. Sie sind daher verpflichtet, die etwa in Ihrem Besitz befindlichen Exemplare der PIWIS Software zu unseren Händen zum Zwecke der Vernichtung herauszugeben. Auch hierfür gilt die oben genannte Frist. 

Unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes, aber auch der Geschäftsführung ohne Auftrag, sind Sie verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme für diese Abmahnung gemäß beiliegender Kostenrechnung zu erstatten. Auch hierfür gilt die oben genannte Frist.“

Sodann ist der Abmahnung der Porsche AG eine Kostenaufstellung beigefügt, die direkt an den Empfänger der Abmahnung adressiert ist und einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.980,40 EUR ausweis (Gegenstandswert 130.000 EUR 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale).

UPDATE 11/2015: Weitere Abmahnung der Firma Porsche

Uns liegt eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, vertreten durch ihre Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei, vor. 

Mit der Abmahnung lässt die Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG das Angebot und die Bewerbung von Schildern mit dem Namen Porsche, 911 und dem Porsche-Wappen über die Handelsplattform eBay beanstanden. Die beworbenen Schilder seien aber weder von der Porsche AG noch mit ihrer Zustimmung hergestellt worden, so der Vorwurf der Abmahnung weiter.

In der Abmahnung wird sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ferner wird zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen Auskunft über die Verletzungshandlung gefordert.

Betroffen ist diesmal ein eBay-Händler, der sich als "Privatverkäufer" bezeichnet.

UPDATE 09/2017: Weitere Abmahnung von der Porsche AG

Uns liegt eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70432 Stuttgart, vor. Mit dieser Abmahnung der Firma Porsche  werden Aufkleber beanstandet, die mit den Zeichen PORSCHE, CAYMAN, 911, CARRERA, GT3, RS und BOXSTER gekennzeichnet sind und nicht aus dem Hause Porsche stammen.

Insofern fordert die Firma Porsche auf, die Nutzung vorgenannter Marken umgehend einzustellen - sei es im Internet oder "offline", und auch zukünftig keine entsprechend gekennzeichneten bzw. ausgelobten Artikel mehr anzubieten. So soll der Abgemahnte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen und diese sodann an Porsche zurückzuschicken.

Zudem fordert die Firma Porsche zur Berechnung etwaiger Schadensersatzansprüche auf, Auskunft darüber zu erteilen und Rechnung zu legen über die Geschäfte, die mit den bezeichneten Produkten getätigt wurden. So sollen in zeitlich gegliederter Form Stückzahl, Zeitpunkt und Einnahmen jedes Verkaufsgeschäfts unter Angabe von Name und Adresse der gewerblichen Abnehmer, der Einstandskosten und Lieferanten angegeben werden.

Die Abmahnung wird von der Firma Porsche selbst ausgesprochen.

Kostenlose Erstberatung bei Porsche-Abmahnungen

Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei UNIT 4 IP oder Lichtenstein Körner & Partner wegen Porsche erhalten? Oftmals geht es dabei um die unbefugte Nutzung von Porsche-Markenrechten, wie Logos, Modellnamen oder anderen geschützten Kennzeichen. Diese Kanzleien vertreten die Interessen der Porsche AG und machen markenrechtliche Ansprüche geltend.

Solche Abmahnungen können hohe Kosten und weitreichende Verpflichtungen mit sich bringen. Doch nicht jede Abmahnung ist rechtlich gerechtfertigt!

Unsere kostenlose Erstberatung hilft Ihnen:

  • Ihre individuelle Situation professionell einschätzen zu lassen
  • Mögliche Verteidigungsstrategien zu prüfen
  • Unnötige Zahlungen und Unterlassungserklärungen zu vermeiden

Zögern Sie nicht! Je schneller Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen.

Jetzt kostenlose Erstberatung sichern!

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Markenrecht und lassen Sie sich kompetent beraten. Wir stehen Ihnen zur Seite – unkompliziert und ohne Risiko.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Wir haben Kenntnis von betrügerischen urheberrechtlichen Abmahnungen erlangt, die den Namen der Kanzlei Hausfeld missbrauchen. Diese Fake-Abmahnungen zielen gezielt auf Social-Med…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Ein Klick – und das ganze Leben steht Kopf. Laura (26) bekommt eines Morgens mehrere beunruhigende Nachrichten von Freunden: Intime Fotos von ihr kursieren auf Facebook. Aufgenomm…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die identifizierende Verdachtsberichterstattung gehört zu den sensibelsten Bereichen des Medienrechts. Wird über einen konkreten Verdacht öffentlich berichtet und eine Person erke…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
In Zeiten digitaler Arbeitsprozesse stellt sich zunehmend die Frage, wie weit der Zugriff von Arbeitgebern auf dienstlich bereitgestellte Kommunikationsmittel reichen darf – insbe…