Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Popcorn Time und cuevana.tv

Abmahnungen wegen P2P-Streaming bei Popcorn Time und cuevana.tv durch die Kanzlei Waldorf Frommer
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Kaum ist die Abmahnwelle der Kanzlei Urmann und Collegen für die Firma The Archive AG auf der Streaming Plattform Redtube abgeebbt, werden derzeit viele Nutzer der vermeintlichen Streaming-Portale „Popcorn Time“ und cuevana.tv von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.

Im Gegensatz zu der Abmahnwelle im Fall der Pornoseite Redtube vor einigen Monaten, begehen die Nutzer der vermeintlichen Streaming-Portale „Popcorn Time“ und cuevana.tv jedoch tatsächlich eine klare Urheberrechtsverletzung. Ob wissentlich oder nicht, spielt unter rechtlichen Gesichtspunkten keine Rolle.

Klarer Urheberrechtsverstoß

Für die Beurteilung, ob bei der Nutzung der Portale „Popcorn Time“ und cuevana.tv Urheberrechte verletzt werden oder nicht, müssen zunächst die technischen Gegebenheiten der Portale wie „Popcorn Time“ und cuevana.tv betrachtet werden: Schaut man sich Filme oder Serien über diese Dienste an, werden die empfangen Daten im Hintergrund gleich wieder zum Upload bereit gestellt und hochgeladen und somit anderen Nutzern des sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerks zur Verfügung gestellt.

„Popcorn Time“ und cuevana.tv basieren auf dem sogenannten Torrent-Netzwerk, nutzen somit im Gegensatz zu klassischen Downloads die Torrent-Technik. So wird die heruntergeladene Datei automatisch zusätzlich zum Upload bereitgestellt, um die Datei -oder zumindest Teile von dieser- anderen Usern zur Verfügung zu stellen. Und hier liegt das eigentliche Problem an der Nutzung von vermeintlichen Streaming-Portale wie „Popcorn Time“ und cuevana.tv: Wer illegales Material herunterlädt, stellt es gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung. Dieser rein technische Vorgang bildet den Unterschied zu den Redtube-Streaming-Abmahnungen, bei denen die heruntergeladene Datei keinem Dritten zur Verfügung gestellt wurde.

Werden also auf diesem Wege urheberrechtlich geschützte Dateien konsumiert, liegt hierin ein ganz klarer Urheberrechtsverstoß.

Das gilt auch für die Apps

Dies gilt nicht nur für die Browserversionen der Anwendungen sondern auch für die Apps. Tückisch ist insbesondere, dass der Nutzer bei keinem der beiden Dienste, weder in der Browserversion noch bei der App, darauf hingewiesen wird, dass die heruntergeladenen Daten gleichzeitig wieder einem weltweiten Publikum zum Upload bereitgestellt werden und damit verbreitet werden. Jedoch schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, zumal das deutsche Urheberrecht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vorsieht.

Abmahnung Popcorn Time Apps

Zur Abmahnung kommen derzeit Kinohits wie „12 Years A Slave“, „Dallas Buyers Club“ oder Teenie-Komödie "Project X". Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in vergleichbaren Fällen in aller Regel einen Betrag in Höhe von 815 Euro. Die Summe setzt dabei sich zumeist aus einem Schadensersatz in Höhe von 600 Euro und 215 Euro Aufwendungsersatz für die Abmahnung zusammen.

Die Gefahren der Unterlassungserklärung

Der Empfänger auch einer solchen Abmahnung in Bezug auf vermeintlichen Streaming-Portale „Popcorn Time“ und cuevana.tv sollte beachten, dass durch die unveränderte Unterzeichnung einer mit der Abmahnung vorgelegten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit dem Rechteinhaber zu Stande kommt, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Einmal unterschrieben, begleitet Sie dieser Vertrag somit sprichwörtlich in alle Ewigkeit. Bei Verstößen gegen diesen Vertrag wird eine Vertragsstrafe fällig. Diese kann unserer Erfahrung nach zum Teil mehrere tausend Euro betragen.

Fazit

Die Nutzung von vermeintlichen Streaming-Portalen wie „Popcorn Time“ und cuevana.tv ist illegal, wenn über diese Plattformen urheberrechtlich geschützte Dateien heruntergeladen werden. Ob dem Nutzer bewusst ist, dass er gleichzeitig die heruntergeladene Datei oder auch nur Teile dieser Datei wieder zum Upload bereithält, ist rechtlich ohne Belang. Man kann daher nur anraten die Finger von vermeintlichen Streaming-Portalen wie „Popcorn Time“ und cuevana.tv zu lassen.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Starke Marken sind für Unternehmen häufig weit mehr als nur ein Name oder ein Logo. Sie stehen für einen bestimmten Ruf, für Qualität und für ein klares Versprechen an den Kunden…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Sie haben eine neue Geschäftsidee, ein innovatives Produkt oder wertvolles Know-how – und stehen kurz davor, mit einem Investor, einem möglichen Kooperationspartner oder einer Age…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Der Name „Miss Moneypenny“ weckt bei vielen spontan Assoziationen: James Bond, britischer Geheimdienst, elegante Sekretärin im Hintergrund. Genau mit diesen positiven Bildern woll…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
USM-Haller-Regale gehören zu den bekanntesten Designklassikern im Möbelbereich. Sie stehen in Kanzleien, Arztpraxen, Designbüros und hochwertigen Privatwohnungen. Viele verbinden…