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Abmahnung Philips GmbH Market DACH

Urheberrechtliche Abmahnung der Philips GmbH Market DACH - Foto: ©Davidus/fotolia.com
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsabteilung der Firma Philips GmbH Market DACH, Röntgenstr. 22, 22335 Hamburg, vor.

Abgemahnt wird, dass in einem Onlineshop urheberrechtlich geschützte Produktfotos und Produktvideos von Philips und Saeco Kaffeevollautomaten verwendet würden.

Die in der Abmahnung genannten Produktfotos und Produktvideos stellten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG urheberrechtlich geschützte Lichtbild- und Filmwerke dar. Der Philips Konzern sei Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Lichtbild- und Filmwerken, so der Vorhalt der Abmahnung weiter.

Mit der eigenmächtigen Übernahme der Produktfotos und Produktvideos ohne Zustimmung der Philips GmbH habe der Empfänger der Abmahnung das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt und sei deshalb gem. § 97 Abs. 1 UrhG zu Unterlassung verpflichtet.

Der abgemahnte Onlinehändler wird anschließend dazu aufgefordert, die weitere Verwendung der Produktfotos und Produktvideos zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung wird betont, dass sich Philips zunächst dazu entschieden habe, auf eine kostenauslösende Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sowie auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu verzichten, falls die vorbereitete Unterlassungserklärung fristgerecht zugehe.

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs behält sich Philips vor, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dann behalte sich Philips ebenfalls vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die uns vorliegende Abmahnung wirft mehrere Fragen auf. Es besteht zudem der Verdacht, dass die Abmahnung zumindest in Teilen unbegründet ist, sodass wir im konkreten Fall keinesfalls empfehlen konnten, den Forderungen der Philips GmbH uneingeschränkt und vorbehaltslos nachzukommen. Letzteres gilt insbesondere für die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der der Abmahnung beiliegende Entwurf einer „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ beinhaltet unter anderem ein Vertragsstrafeversprechen von sage und schreibe 10.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung („auch durch Erfüllungsgehilfen“).

Allein schon aufgrund dieser völlig überzogenen Forderung lohnt es sich, vor der ersten Reaktion fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Durch die rechtzeitige Unterstützung lassen sich solche existentiellen Risiken von vornherein vermeiden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Philips erhalten haben, können Sie sich gern im Rahmen eines für Sie zunächst unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.


UPDATE 07.12.2018: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere urheberrechtliche Abmahnung zu, die die Rechtsabteilung der Philips GmbH Market DACH, Röntgenstr. 22, 22335 Hamburg, gegenüber einem Onlinehändler ausspricht.

Betroffen sind erneut Produktfotos von Kaffeevollautomaten der Marken Philips und Saeco.

Auch in dieser Abmahnung werden Unterlassungsansprüche behauptet und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Philips GmbH aufgefordert.

Die der Abmahnung vorformuliert im Entwurf beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht erneut ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung, auch durch Erfüllungsgehilfen, vor, sodass wegen der daraus resultierenden Risiken auf obige Warnung verwiesen werden kann.


Ansprechpartner

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