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Abmahnung Philipp Schuster

Urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Philipp Schuster - Foto: © Tomasz Zajda/fotolia.com
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung vor, die der Fotograf Philipp Schuster, Jheringgasse 22 Top 1, 1150 Wien, Österreich, durch die Jakober Rechtsanwälte Stuttgart & Wien aussprechen lässt.

Anlass der Abmahnung sei die widerrechtliche Verwendung und Veröffentlichung von geschützten Fotografien. Philipp Schuster sei professioneller Fotograf (Philipp Schuster Photography) und habe als solcher im Wege seiner fotografischen Tätigkeit eine Fotoreihe von insgesamt 67 Fotografien erstellt, die wie ein Making-Of aufgebaut seien. Anhand von verschiedenen Models und Modellen von Extensions würden die einzelnen Schritte zur Haarverlängerung gezeigt. Dadurch würden die Vorher-Nachher-Unterschiede deutlicher, so die Ausführungen in der Abmahnung. Ein Teil dieser Reihe sei nun Gegenstand der Abmahnung.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgehalten, eine dieser Photographien auf einer Internetseite veröffentlicht zu haben, wodurch die Verwertungsrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen Philipp Schuster verletzt würden. 

Aus diesem Grunde wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wird ein Anspruch Auskunftserteilung und Rechnungslegung geltend gemacht. Der Abgemahnte soll Angaben über die Herkunft der streitgegenständlichen Fotografie und zur Nutzungsdauer sowie zum Nutzungsverhalten (z.B. Anzahl der Klicks) machen und den Jakober Rechtsanwälten beweiserheblich sämtliche relevanten Unterlagen vorlegen.

Ferner wird ein Anspruch auf Schadensersatz/Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Es wird allerdings ein Vergleichsangebot unterbreitet, nach dem gegen Entfernung des Fotos, Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung der Auskunft über die Herkunft des Bildes sowie Zahlung von 2.500,00 € alle Ansprüche vollständig und endgültig abgegolten seien.

Im konkreten Fall konnten wir nicht empfehlen, die Forderungen einfach so zu erfüllen. Insbesondere stellten sich Fragen zur Begründetheit der Abmahnung.

Betroffene sollten sich daher zur Vermeidung unnötiger Kosten und Risiken, vor allem mit Blick auf die geforderte Unterlassungserklärung, an einen im Urheberrecht tätigen Anwalt wenden.

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