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Abmahnung Pferdesportverein Heidelberg-Ladenburg e.V.

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Abmahnung wegen E-Mail-Werbung durch den Pferdesportverein Heidelberg-Ladenburg e.V.

In unserer Kanzlei wurde uns kürzlich eine Abmahnung des Pferdesportverein Heidelberg-Ladenburg e.V. zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch den Schriftführer des Vereins, Herrn (Rechtsanwalt) Frank Richter. Der Vorwurf: unzulässige E-Mail-Werbung ohne Einwilligung – ein Thema, das sowohl unter allgemein-zivilrechtlichen sowie unter wettbewerbs- als auch datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Abmahnung des Pferdesportverein Heidelberg-Ladenburg e.V. enthält die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Schriftführer und Rechtsanwalt Frank Richter, Kastanienweg 75a, 69221 Dossenheim, verlangt zusätzlich noch persönlich eine Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO bzw. § 34 BDSG. Zudem wird ein Schadensersatz in Höhe von 500,00 € geltend gemacht wegen eines behaupteten Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorgaben aus Art. 6, 13 und 14 DSGVO. Es entsteht daher der Eindruck, als würde Frank Richter den Pferdesportverein Heidelberg-Ladenburg e.V. instrumentalisieren, um 500,00 € wegen eines Sachverhalts zu vereinnahmen, der ihn jedenfalls nicht persönlich erfasst.

Die Abmahnung verweist auf einen expliziten Hinweis auf der Website des Vereins unter der Domain psv-hd-ladenburg.de, der darum bittet, von jeglicher unaufgeforderter Werbung per E-Mail abzusehen. Eine Rechtfertigung über § 7 Abs. 3 UWG werde bestritten, da keine bestehende Kundenbeziehung oder ordnungsgemäße Belehrung vorgelegen habe.

Kontext: Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt Frank Richter

Interessant ist der Hintergrund der Abmahnung: Frank Richter, der hier als Schriftführer des Pferdesportvereins auftritt, ist zugleich Rechtsanwalt in Dossenheim und tritt auch unabhängig vom Verein in vergleichbaren Konstellationen sowie dann im Wege der Selbstmandatierung im eigenen Namen auf.

Was tun bei einer Abmahnung durch den Pferdesportverein Heidelberg-Ladenburg e.V.?

Wer eine Abmahnung vom Pferdesportverein Heidelberg-Ladenburg e.V. erhält, sollte überlegt und nicht vorschnell handeln. Eine vorschnelle Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung oder die Zahlung der geforderten Summe kann nachteilige Folgen haben. Daher gilt:

  • Keine übereilte Reaktion
  • Juristische Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt
  • Gegebenenfalls rechtliche Gegenmaßnahmen prüfen

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung der Abmahnung und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Abmahner – sei es auf dem Weg der außergerichtlichen Klärung oder in einem möglichen Gerichtsverfahren.

Fazit

Die Abmahnung durch den Pferdesportverein Heidelberg-Ladenburg e.V. wirft interessante Fragen auf – insbesondere mit Blick auf die Doppelfunktion von Frank Richter als Anwalt und Vereinsfunktionär. Wer betroffen ist, sollte die Angelegenheit ernst nehmen und rechtlich prüfen lassen. Wir stehen Ihnen dafür kompetent zur Seite.

Ansprechpartner

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