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Abmahnung Peter Reisenthel Accessoires e.K. Carrybag

Abmahnung Peter Reisenthel Accessoires e.K. -Carrybag- durch kanzlei Busse & Partner
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine Abmahnung der Firma Peter Reisenthel "Accessoires" e.K., Inhaber: Peter Reisenthel, Zeppelinstr. 4, 82205 Gilching, zu. Mit dieser Abmahnung lässt Herr Peter Reisenthel durch die Rechtsanwaltskanzlei Busse & Partner, München, eine Verletzung des geschützten Geschmacksmusters beim Vertrieb von Taschen / Körben mit den wesentlichen gestalterischen Merkmalen des geschützten Geschmacksmusters “Carrybag” auf der Handelsplattform eBay beanstanden.

Zudem scheint die Bezeichnung “Carrybag” für Herrn Peter Reisenthel auch als Wortmarke (Registernummer 30307229) in den Klassen 18, 20 wie auch als Wort-/Bildmarke (Registernummer 006189401) in den Klassen 18, 20, 21, 22 registriert zu sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert Herr Peter Reisenthel in seiner Abmahnung Auskunft über den Verletzungsumfang sowie Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten durch den Abgemahnten. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird durch die Rechtsanwaltskanzlei Busse & Partner mit 150.000 EUR angesetzt.

In Bezug auf derartige Abmahnungen beigefügte Unterlassungserklärungen ist zu beachten, dass diese in aller Regel deutlich zu weit gefasst sind. Würde eine derartige der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zur Unterschrift gebracht werden, würde damit ein Vertrag mit dem Abmahner zu Stande kommen, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Hierbei würde sich der Empfänger der Abmahnung zu mehr verpflichten, als dem Abmahner eigentlich zusteht. Insofern ist bei den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen stets größte Vorsicht geboten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Peter Reisenthel "Accessoires" e.K., Inhaber: Peter Reisenthel, durch die Rechtsanwaltskanzlei Busse & Partner erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne können wir diese verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen besprechen.

Update Mai 2016: Uns geht eine weitere Abmahnung der Firma Reisenthel Accessoires, Inhaber Peter Reisenthel, Zeppelinstr. 4, 82205 Gilching, durch die Kanzlei Busse & Partner zu.

In dieser Abmahnung wird ausgeführt, dass die Firma Reisenthel Accessoires allein berechtigte Inhaberin eines Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 000030630-0001 mit Priorität vom 11.02.2003, bestehend an dem Produkt Carrybag, einem Einkaufskorb, sei.

Der ästhetische Gesamteindruck des Geschmacksmusters zeichne sich insbesondere durch folgende Merkmale aus:
- kastenförmiger, leicht konisch nach unten zulaufender Tragekorb
- Metallhenkel, mit dunklem Kunststoff- oder gummiartigem Überzug des oberen Griffteils des Henkels
- schwarz ummantelter Griff
- Verbindung zwischen Korpus und Taschenkörper mittels einzelner Bänder im Abstand zueinander (Zebrabebänderung).

Insofern beanstandet die Firma Reisenthel Accessoires eine Verletzung des vorgenannten Geschmacksmusters. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 100.000 EUR beziffert.

 

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