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Abmahnung Peter Garhammer

Abmahnung des Herrn Peter Garhammer wegen angeblichem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Peter Garhammer vor. Von der Abmahnung des Herrn Peter Garhammer ist das Marktsegment „Bild- und Tonträger“ auf der Handelsplattform eBay betroffen.

Herr Peter Garhammer lässt dem Empfänger der Abmahnung vorwerfen, beim Verkauf von Bild- und Tonträgern an Endverbraucher die Jugendschutzgesetzvorschriften angeblich nicht berücksichtigt zu haben. Insbesondere soll der Abgemahnte die nach den Jugendschutzvorschriften geforderte Sicherung beim Versand von Produkten mit FSK 18 Freigabe nicht eingehalten haben. Dies würde einen Verstoß gegen die Jugendschutzvorschriften darstellen und sei somit auch wettbewerbsrechtlich relevant. Der Versand von Filmen und Videospielen ohne Jugendfreigabe ist ohne Durchführung einer Alterskontrolle grundsätzlich wettbewerbswidrig.

So lässt Herr Peter Garhammer durch seinen Bevollmächtigten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Weiter fordert Herr Peter Garhammer mit der Abmahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1.000 EUR ein und möchte die ihm entstandenen Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 13.000 EUR erstattet haben.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Peter Garhammer wegen einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an. In derartigen Fällen können wir nur immer wieder dringend davon abraten, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärungen als Vertragsentwurf zumeist deutlich weit gefasst sind.

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