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Abmahnung PE Premium-Electronics Handelsgesellschaft UG

Abmahnung der PE Premium-Electronics Handelsgesellschaft UG durch Dr. Hauke Scheffler
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma PE Premium-Electronics Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt, Sascha Axmann, Weißenfelser Str. 49, 06132 Halle (Saale), durch die JUS DIREKT GmbH RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT, Dr. Hauke Scheffler, vor.

Mit dieser Abmahnung der Firma PE Premium-Electronics Handelsgesellschaft UG wird u.a. ein fehlender Hinweis auf die so genannte OS-Plattform wie auch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beanstandet.

So ist in der Abmahnung zu lesen:
„Wir beziehen uns auf das anliegende Angebot. Am 13. Juni 2014 trat jedoch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtrichtlinie in Kraft. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regelt das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob auf sie durch Herunterladen oder Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen wird, § 312 f Abs. 3 BGB n. F. Grundsätzlich besteht auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnt.

Entgegen der gesetzlichen Vorgaben schließen Sie das Widerrufsrecht zwar nichts rechtswidrig vollständig aus, Sie führen Verbraucher jedoch in die Irre.
Ihre Widerrufsbelehrung ist von vorne bis hinten falsch, z. B. bedarf es keiner Textform, um nur einen Punkt herauszugreifen.

Ihre Belehrung entspricht noch nicht einmal im Ansatz den gesetzlichen Vorgaben.

In Ihrer Anzeige findet sich weiter kein Hinweis auf die so genannte OS-Plattform. Am 09.01.2016 ist eine EU-Verordnung Nr. 524/2013 in Kraft getreten, die die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern regelt. Seit diesem Zeitpunkt besteht daher gemäß dieser Verordnung die Pflicht, Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und einen für den Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten.
Sie verstoßen gegen Verstoß gegen § 3 a UWG i V. m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 524/2013.

Weiter nennen Sie keine Geschäftsführer der GmbH und verstoßen damit gegen § 5 TMG.“

Insofern fordert RA Hauke Scheffler im Auftrag der Firma PE Premium-Electronics Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Weiter sollen die Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.336,90 EUR vom Empfänger der Abmahnung erstattet werden (Gegenstandswert: 40.000 EUR).

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma PE Premium-Electronics Handelsgesellschaft UG durch die JUS DIREKT GmbH RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT, Dr. Hauke Scheffler, erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

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