Abmahnung Patrick Jander Kanzlei Fuß und Jankord

Herr Patrick Jander lässt durch die Rechtsanwaltskanzlei Fuß und Jankord PartG eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen. Mit dieser urheberrechtlichen Abmahnung lässt Herr Patrick Jander die angeblich unberechtigte Verwendung von Lichtbildern auf der Handelsplattform eBay beanstanden, an denen ihm die entsprechenden Rechte zustehen sollen.
Neben dem Lizenzschadensersatz macht Patrick Jander durch die Kanzlei Fuß und Jankord PartG auch einen Verletzerzuschlag in Höhe von 100% wegen der unterlassenen Urheberbenennung geltend. Insgesamt wird durch Herrn Patrick Jander ein Betrag in Höhe von 2.498,00 EUR eingefordert.
Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Patrick Jander über die Rechtsanwaltskanzlei Fuß und Jankord PartG erhalten haben sollten, raten wir in Bezug auf die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung zur Vorsicht. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung stellt nichts anderes al einen Vertragsentwurf dar. Modifikationen sind in aller Regel zwingend erforderlich, um für den Empfänger der Abmahnung die größtmögliche Sicherheit zu erlangen.
Update: Uns liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Patrick Jander durch die Rechtsanwaltskanzlei Fuß und Jankord PartG vor. Mit dieser Abmahnung lässt Herr Patrick Jander die angeblich unberechtigte Verwendung von drei Lichtbildern in einem Onlineshop beanstanden und fordert insoweit zur Unterlassung, Auskunft und zur Zahlung von Schadensersatz auf. In Bezug auf die Schadensersatzforderung ist in der Abmahnung des Herrn Patrick Jander zu lesen:
„Die Lizenzgebühren für Produktfotografien bemisst unser Mandant üblicherweise nach den Empfehlungen für Fotohonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Auch werden diese Empfehlungen von den Gerichten für die Schadensberechnung zugrundegelegt (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393; LG Düsseldorf, Urteil v. 01.04.2009, Az.: 12 O 277/08). Bezüglich der von unserem Mandanten angefertigten Fotografien wurde die Anwendung der MFM-Empfehlungen durch das Amtsgericht München (Urteil vom 05.09.2014, Az. 142 C 15120/14) bestätigt. Im vorliegenden Fall haben Sie drei Fotografien für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genutzt. Die MFM-Empfehlungen sehen hierfür eine Lizenz von 310,00EUR je Bild vor, also insgesamt 930,00 EUR. Zudem ist bei einer Onlineshopnutzung ein Zuschlag von 50 % zu berücksichtigen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2008, Az. 12 O 416/06).
Allein der Lizenzschaden durch die bisher festgestellte Nutzung beläuft sich somit auf mindestens 1.395,00 EUR.
Zudem ist eine Urhebernennung nicht erfolgt. Hierdurch verletzen Sie unseren Mandanten in seinem Recht aus § 13 UrhG auf Anerkennung der Urheberschaft, so dass nach ständiger Rechtsprechung ein Strafzuschlag von 100% auf die jeweilige Schadenssumme wegen der unterlassenen Urheberbenennung zu erheben ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 194). Dieser Zuschlag wurde ebenfalls durch das Amtsgericht München (Az. 142 C 15120/14) im Fall unseres Mandanten bestätigt. Der entstandene Gesamtschaden würde somit mindestens 2.790,00 EUR betragen.
Des Weiteren hat unser Mandant einen Anspruch auf Erstattung der ihm durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten (§ 97 a Abs. 3 UrhG). Diese belaufen sich auf 679,10 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 9.000,00EUR sowie Auslagenpauschale), sodass Sie unserem Mandanten einen Gesamtbetrag in Höhe von mindestens 3.469,10 EUR zu erstatten haben.“
UPDATE 20.03.2019: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung vor, die Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Fuß, LL.M. (Aberdeen) von der Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord PartG im Namen des Abmahners Patrick Jander, Steinhammerstr. 108, 44379 Dortmund, ausspricht.
Erneut werden urheberrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche behauptet.
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, ein Produktfoto, das Patrick Jander in seinem Onlineshop messeshop-deutschland.de zu Werbezwecken verwende, widerrechtlich genutzt zu haben.
Der abgemahnte Onlinehändler soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Patrick Jander abgeben und einen Schadensersatz in Höhe von ("mindestens") 1.172,50 € zahlen. Zudem sollen Abmahnkosten in Höhe von 571,44 € erstattet werden.
Die Abmahnung wirft zahlreiche Fragen auf und zwar insbesondere im Zusammenhang mit dem (angeblichen) Onlineshop unter der Domain messeshop-deutschland.de.
Mit Blick auf die Forderungen lohnt es sich in jedem Fall, hier genauer hinzuschauen.
Wenn auch Sie von Patrick Jander abgemahnt worden sind, können Sie sich gern im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Orientierungstelefonats an uns wenden.
UPDATE 26.03.2019: Weitere Abmahnung
Erneut geht uns eine Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Fuß, LL.M. (Aberdeen) von der Dortmunder Kanzlei Fuß & Jankord im Namen von Patrick Jander, Steinhammerstr. 108, 44379 Dortmund, ausspricht.
Auch diesmal geht es um ein Produktfoto, das Abmahner Patrick Jander in seinem Onlineshop messeshop-deutschland.de verwende.
Rechtsanwalt Dr. Fuß fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, Schadensersatz und Abmahnkostenerstattung.
Wir können im konkreten Fall nicht empfehlen, die geforderte und der Abmahnung im Entwurf beigefügte "Unterlassungsverpflichtungserklärung" in der vorgelegten Form zu unterzeichnen. Auch im Übrigen werfen die Abmahnungen des Patrick Jander mehrere interessante Fragen auf, die Ansätze für eine effektive Rechtsverteidigung bieten.
Ansprechpartner
Alexander Bräuer
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