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Abmahnung Otto Spiele und Freizeit GmbH, Delmenhorst, durch Faustmann Neumann Rechtsanwälte

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Otto Spiele und Freizeit GmbH, 27749 Delmenhorst, vertreten durch die Anwaltskanzlei Faustmann – Neumann aus Düsseldorf, vor.

Betroffen ist das Marktsegment:

- Schulranzen
- Taschen


Mit der von Rechtsanwalt Philip Hix verfaßten Abmahnung läßt die Firma Otto Spiele und Freizeit GmbH das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers beanstanden.

Konkret wird gerügt:

- widersprüchliche Belehrung über das Widerrufsrecht
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (sog. 40-Euro-Klausel)
- unzulässige Vereinbarungen innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- fehlerhafte Angaben zu Versandkosten
- fehlender Hinweis, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluß gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist


Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzen die Rechtsanwälte Faustmann Neumann einen Streitwert von 30.000,00 EUR an und fordern Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 1.081,20 EUR (1,4 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Ferner wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dem Abmahnschreiben der Kanzlei Faustmann Neumann liegt eine „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei, mit der ein Vertragsstrafeversprechen von 3.000,00 EUR für jeden Fall der künftigen schuldhaften Zuwiderhandlung vereinbart werden soll.

Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Abmahnkosten in Höhe von 1.081,20 EUR anerkannt und auf einen Zugang der Annahmeerklärung verzichtet werden.

Ansprechpartner

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