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Abmahnung Ostsee Pension Grömitz

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Ostsee Pension Grömitz durch die Rechtsanwälte Both, Michaelis, Dr. Grote & Klaper wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung zu.

Dem Empfänger der Abmahnung der Ostsee Pension Grömitz wird vorgeworfen, bei der Vermietung einer Ferienimmobilie über das Internet keinen Endpreis incl. des Mietszins und alle sonstigen Kosten, angeben zu haben. Über die Pflicht zur Angabe der Endpreise inkl. der Kosten für die Endreinigung haben wir bereits berichtet.

Mit der Abmahnung der Ostsee Pension Grömitz wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Weiter macht die Kanzlei Both, Michaelis, Dr. Grote & Klaper  die Zahlung der angeblich angefallenen Abmahngebühren in Höhe von 651,80 EUR geltend.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Ostsee Pension Grömitz durch die Rechtsanwälte Both, Michaelis, Dr. Grote & Klaper erhalten haben sollten, raten wir grundsätzlich dazu an, diese ernst zu nehmen. Insbesondere ist in Bezug auf die Abmahnungen der Ostsee Pension Grömitz durch die Rechtsanwälte Both, Michaelis, Dr. Grote & Klaper fraglich, ob im konkreten Einzelfall ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Dies ist z.B. dann zu hinterfragen, wenn die Pension an der Ostsee einen Anbieter aus Süddeutschland abmahnt.

In jedem Fall können wir nicht anraten, mit Abmahnungen übersandte Unterlassungserklärungen unreflektiert zu unterzeichnen, da diese zumeist deutlich zu weit gefasst sind.

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