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Abmahnung Optik Fuhr GmbH

Abmahnung Optik Fuhr GmbH durch Kanzlei der Eichele Ditgen Rechtsanwälte
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Optik Fuhr GmbH, Mittelstr. 103, 56564 Neuwied, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Strobl, vor.

Rechtsanwalt Tobias Kläner von der Kanzlei der Eichele Ditgen Rechtsanwälte, Koblenz, wirft dem Empfänger der Abmahnung vor, sich durch die Angabe falscher UVPs (sog. Streichpreise) zum Nachteil der Firma Optik Fuhr GmbH wettbewerbswidrig zu verhalten.

Die Optik Fuhr GmbH betreibe ein augenoptisches Fachgeschäft in Neuwied und vertreibe dort auch Sonnenbrillen diverser Markenhersteller.

Dem abgemahnten Onlinehändler wird vorgehalten, dass über die reichweitenstarke Vertriebsplattform Amazon.de mit falschen unverbindlichen Herstellerpreisangaben (UVP) für Sonnenbrillen des Markenherstellers Ray Ban geworben würde, indem falsche UVP den eigenen Verkaufspreisen gegenübergestellt würden. Die vom abgemahnten Amazon-Händler benannten falschen UVP lägen über den tatsächlichen UVP des Herstellers. Verbrauche würden so dem Irrtum unterliegen, durch die höhere Differenz zwischen Verkaufspreises und UVP bei Kauf der Sonnenbrille eine ganz besondere Preisersparnis zu erhalten, die in Wirklichkeit jedoch geringer ausfalle, so Rechtsanwalt Tobias Kläner in der Abmahnung weiter.

Hierdurch täusche der Empfänger der Abmahnung die Letztverbraucher, die aufgrund der Angabe davon ausgehen würden, ein Angebot mit einer höheren Differenz zur UVP des Herstellers vorliegen zu haben.

Rechtsanwalt Kläner und die Optik Fuhr GmbH bedauerten daher sehr, dem Abgemahnten mitteilen zu „müssen“, dass sein Verhalten gegen §§ 3, 5 UWG verstoßen würde.

Der Firma Optik Fuhr GmbH stünde deshalb ein Unterlassungsanspruch zu, sodass der Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu ihren Gunsten abgeben soll.

Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € auf dem Konto der Rechtsanwälte Eichele Ditgen zum Ausgleich gebracht werden. Dies wiederum scheinen Rechtsanwalt Kläner und die Optik Fuhr GmbH offensichtlich nicht zu bedauern.

Zumindest nach stichprobenartigen Überprüfungen konnte nicht festgestellt werden, dass die Optik Fuhr GmbH selbst im Onlinehandel tätig ist. Auch wenn dies womöglich im Ergebnis mit Blick auf ein Wettbewerbsverhältnis ohne Belang bleibt, stellt sich die Frage, weshalb der Geschäftsführer Sebastian Strobl gleichwohl die Koblenzer Kanzlei der Eichele Ditgen Rechtsanwälte mit Aussprache einer Abmahnung in einem Marktsegment beauftragt, mit dem gerade keine Berührungspunkte bestehen.

Dessen ungeachtet bleibt an dieser Abmahnung das tückische Problem, dass gerade Angebote auf der Handelsplattform Amazon von Dritten verändert werden können, ohne dass die Anbieter hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Würde nun die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden und kann gleichzeitig nicht sichergestellt werden, dass Dritte die Amazon-Angebote nachträglich nicht verändern, würde dies möglichen Vertragsstrafenforderungen in Höhe mehrerer tausend Euro Tür und Tor öffnen. Dass es die Firma Optik Fuhr GmbH auf diese „Zusatzeinnahmen“ anlegt, soll damit natürlich nicht unterstellt werden – Abgemahnte sollten aber auch diesen Aspekt dringend im Auge behalten und sich rechtzeitig über mögliche Handlungsoptionen beraten lassen, um völlig unnötige Vertragsstrafenrisiken von vornherein zu vermeiden.

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