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Abmahnung OnlineDeal24 GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der OnlineDeal24 GmbH durch Faustmann.Recht
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der OnlineDeal24 GmbH, Gerberstrasse 3, 30916 Kirchhorst, durch die Kanzlei Faustmann.Recht, Langenfeld, vor.

Von der Abmahnung ist neuerlich das Marktsegment „Atemschutzmasken“ betroffen. Insofern verweisen wir auf unseren Beitrag zu einer Abmahnung der TradeTeXX GmbH; ebenfalls ausgesprochen durch die Kanzlei Faustmann.Recht.

Nach Angaben in der Abmahnung vertreibt die OnlineDeal24 GmbH in ihrem Online-Shop ebenfalls Atemschutzmasken.

Der Empfänger der Abmahnung stünde daher mit der OnlineDeal24 GmbH im Wettbewerb im Sinne des UWG (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG).

Es sei aufgefallen, dass der Empfänger der Abmahnung bei seinem Angebot von Atemschutzmasken u.a. mit „Schutz Corona" prominent bei den Schlagwörtern des Angebots werbe. Soweit Nutzer nach dieser Verwendungsart suchen würden, würden sie unmittelbar auf dieses Angebot gelangen. Die so angebotenen Artikel seien aber in keiner Weise geeignet, einen wirksamen Schutz gegen „Corona" zu gewährleisten. Insofern sei zum einen die zugesicherte Eigenschaft nicht gewährleistet, zudem täusche der Abgemahnte über die Eigenschaft des Produkts.

Das Angebot sei daher irreführend und wettbewerbswidrig im Sinne des UWG.

Die OnlineDeal24 GmbH verlangt, dass der Abgemahnte sich durch Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet, den angeführten Verstoß auch für die Zukunft zu unterlassen. Der Abmahnung ist bereits ein Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt.

Die OnlineDeal24 GmbH sei der Kanzlei Faustmann.Recht zudem aufgrund deren Inanspruchnahme aus einem Streitwert von 30.000 Euro verpflichtet. Die Zahlungsverpflichtung beträfe dabei eine 1,3 Geschäftsgebühr bei dem o.g. Streitwert nebst Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 Euro. Zur Erstattung dieser Kosten sei der Abgemahnte der OnlineDeal24 GmbH gegenüber zur  Kostenerstattung verpflichtet (brutto 1.358,86 Euro).

Die Höhe des Streitwerts sei mindestens angemessen. Gesundheitsrelevante Informationen seien von erheblicher Relevanz für den Verbraucher. Zudem würde die derzeitige Notlage „Corona" ausgenutzt. Daher seien solche Verkaufsfördermaßnahmen derzeit besonders effektiv.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der OnlineDeal24 GmbH durch die Kanzlei Faustmann.Recht erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

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