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Abmahnung Online-Trendshop Ltd. - salingbox - durch DOPATKA Rechtsanwälte

Erfahrung mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Online-Trendshop Ltd., handelnd unter dem eBay-Benutzernamen „salingbox“, vertreten durch die Kanzlei der DOPATKA Rechtsanwälte
| Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Online-trendshop Ltd., handelnd unter der Bezeichnung „salingbox“, Kappeler Straße 156, 40599 Düsseldorf, diese vertreten durch die Kanzlei der DOPATKA Rechtsanwälte, Köln, vor.

Mit ihrer Abmahnung lässt die Firma Online-Trendshop Limited, Düsseldorf, zunächst ausführen, dass sie Mediationszubehör und anderes Yogazubehör im gesamten Bundesgebiet über die Internethandelsplattform eBay anbiete. Sodann wird dem Empfänger der Abmahnung durch Rechtsanwalt Karsten Dopatka vorgeworfen, dass im Rahmen von eBay-Angeboten des Abgemahnten gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen würde. Konkret lässt die Online-Trendshop Ltd. Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz durch die fehlende Angabe der Gewichtsanteile der verwendeten textilen Rohstoffe, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, einen Verstoß gegen die Grundsätze von Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 1 PAngV) sowie eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung / Impressum im eBay-Händlershop abmahnen.

Darüber hinaus ist auch der Onlineshop des Empfängers der Abmahnung durchforstet worden. Im Rahmen dessen ist dem Abgemahnten durch Rechtsanwalt Karsten Dopatka vorgeworfen worden, dass nicht angegeben würde, dass die genannten Preise die Mehrwertsteuer enthalten, dass Versandkosten nicht ausreichend beziffert würden sowie dass keine Informationen zu den im elektronischen Geschäftsverkehr erforderlichen Belehrungspflichten (Speicherung des Vertragstextes, Schritte des Vertragsschlusses) erteilt würden.

Anschließend lässt die Firma Online-Trendshop Ltd. einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Empfänger der Abmahnung geltend machen und fordert unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Überdies sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € an die DOPATKA Rechtsanwälte erstattet werden.

Der Abmahnung liegt eine im Entwurf durch Rechtsanwalt Karsten Dopatka vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch vorsieht.

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